DGUV Vorschrift 2: Mehr Spielraum für 20+ Betriebe seit Januar
18.06.2026 - 05:05:24 | boerse-global.de
Gleich mehrere Neuerungen treten dieses Jahr in Kraft.
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DGUV Vorschrift 2: Mehr Spielraum für Betriebe
Seit dem 1. Januar 2026 gilt die überarbeitete DGUV Vorschrift 2. Die Schwelle für die vereinfachte Regelbetreuung stieg von 10 auf 20 Beschäftigte. Mehr Betriebe können nun von weniger bürokratischen Modellen profitieren.
Digitale Beratungen sind jetzt ausdrücklich erlaubt. Voraussetzung: Die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen die betrieblichen Gegebenheiten kennen. Maximal ein Drittel der Betreuungsstunden darf digital stattfinden. In Ausnahmefällen sind bis zu 50 Prozent möglich.
Auch der Kreis der Fachkräfte erweitert sich. Neben Ingenieuren können künftig Absolventen aus Physik, Chemie, Biologie, Humanmedizin, Ergonomie oder Arbeitspsychologie diese Rolle übernehmen. Voraussetzung bleibt der Nachweis entsprechender Fortbildungen.
Europaweiter Standard für Wartungsarbeiten
Die neue Norm DIN EN 17975 setzt erstmals einen europaweiten Standard für die Energietrennung. Das Lockout-Tagout-Verfahren definiert Abläufe zur Kontrolle gefährlicher Energien bei Wartungsarbeiten. Unternehmen müssen ganzheitliche Konzepte umsetzen – von Kennzeichnung über Dokumentation bis zur Schulung.
Parallel dazu gewinnen ferngesteuerte Inspektionen an Bedeutung. Dekra bietet mit Remote Assisted Inspection (RAI) Sicherheitsprüfungen per Livestreaming an. Drohnen, Smart-Brillen und Action-Kameras dokumentieren Inspektionen ohne zeitliche Verzögerung. Die Technik wird bereits bei Windenergieanlagen und Kränen genutzt.
NIS-2 und KRITIS: Strengere Dokumentationspflichten
Die regulatorischen Anforderungen an die Dokumentation steigen. Die NIS-2-Richtlinie und das KRITIS-Dachgesetz verpflichten Unternehmen ab 50 Mitarbeitern oder 10 Millionen Euro Umsatz zu verschärften IT-Sicherheitsmaßnahmen. Dazu kommen weitreichende Melde- und Nachweispflichten.
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Die Arbeitszeiterfassung rückt ebenfalls in den Fokus. Ab 2026 gilt eine systematische, zunehmend elektronische Erfassung als Standard. Der deutsche Referentenentwurf sieht eine tagesnahe digitale Dokumentation vor, mit Übergangsfristen von einem bis fünf Jahren. Verstöße können mit Bußgeldern bis 30.000 Euro geahndet werden.
Digitalisierung von Verwaltung und Prüfprozessen
Die österreichische Bundesregierung stellte am 17. Juni das Digitalisierungspaket Projekt X vor. Bis 2029 fließen rund 15 Millionen Euro in die Dateninfrastruktur dadeX. Das Once-Only-Prinzip soll alle relevanten Register wie Firmen- und Melderegister zugänglich machen. Die Bearbeitungszeit soll um 25 Prozent sinken, die Effizienz um bis zu 30 Prozent steigen.
In Deutschland zeigt der Wetteraukreis, wie Verwaltungsmodernisierung funktioniert. Bis Ende 2026 sollen Führerscheinanträge und Immissionsschutzverfahren vollständig digitalisiert sein.
Qualifikation bleibt entscheidend
Trotz Digitalisierung: Die fachliche Qualifikation der Prüfkräfte bleibt zentral. Die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS 1203) verlangt regelmäßige Aktualisierung der Kenntnisse. Die Praxis orientiert sich an den Änderungszyklen der VDE-Bestimmungen – etwa alle drei Jahre.
Neue Technologien wie 3D-Betondruck oder Virtual Reality auf Baustellen verschärfen die Anforderungen. Die TU Braunschweig untersucht derzeit in Forschungsprojekten die Auswirkungen auf Sicherheit und Belastung der Beschäftigten.
