DGUV, Vorschrift

DGUV Vorschrift 2: Betriebsärztliche Betreuung ab 0,5 Stunden pro Jahr

08.06.2026 - 05:27:44 | boerse-global.de

Die DGUV V2 definiert die Grundbetreuung für Arbeitssicherheit. Der Aufwand variiert je nach Mitarbeiterzahl und Gefährdungsgruppe.

DGUV Vorschrift 2: Pflichten zur betriebsärztlichen Betreuung
DGUV - Eine Gruppe von Fachleuten, darunter ein Sicherheitsexperte und ein Arzt, bespricht Arbeitsschutzvorschriften in einem modernen Büro. 08.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Grundlage ist die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2.

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Was die Grundbetreuung umfasst

Die DGUV V2 ist ein präventives Instrument. Ihr Ziel: Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten vermeiden. Zu den Kernaufgaben gehören die fachliche Beratung des Arbeitgebers, regelmäßige Betriebsbegehungen und die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung.

Die Vorschrift verlangt zudem die Teilnahme an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA). Dort tauschen sich Arbeitgeber, Sicherheitsbeauftragte, Betriebsrat und Fachkräfte aus. Sie stimmen Maßnahmen ab und prüfen deren Wirksamkeit.

So berechnet sich der Betreuungsaufwand

Der zeitliche Umfang der Grundbetreuung ist nicht einheitlich. Er richtet sich nach der Mitarbeiterzahl und der Gefährdungsgruppe des Unternehmens. Die Einsatzzeiten liegen zwischen 0,5 und 2,5 Stunden pro Mitarbeiter und Jahr.

Ein Beispiel: Ein Büro-Unternehmen mit 20 Beschäftigten fällt meist in die Gruppe I (geringes Gefährdungspotenzial). Der jährliche Betreuungsaufwand beträgt dann 10 Stunden. Diese Zeit muss auf die sicherheitstechnische und die betriebsärztliche Komponente aufgeteilt werden.

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Digitale Lösungen erleichtern die Umsetzung

Die Dokumentation der Arbeitsschutzmaßnahmen wird für Unternehmen zunehmend zur Bürokratie-Herausforderung. Am Markt etablieren sich digitale Plattformen, die die Prozesse effizienter gestalten. Anbieter wie CompDocs versprechen eine rechtssichere Abwicklung.

Die Kosten für solche Modelle beginnen bei etwa 49 Euro pro Monat. Die Leistungen – von der Begehungsdokumentation bis zur Beratung – sind ortsunabhängig nutzbar. Das spart Verwaltungsaufwand. Ein wichtiger Aspekt: Behörden und Unfallversicherungsträger kontrollieren die Umsetzung der DGUV V2 verstärkt.

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