DGUV Vorschrift 2: Betriebsärztliche Betreuung ab 0,5 Stunden pro Jahr
08.06.2026 - 05:27:44 | boerse-global.de
Grundlage ist die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2.
Die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung gehört zu den Kernaufgaben des Arbeitsschutzes, doch viele Unternehmen machen hierbei unbewusste Fehler. Dieser kostenlose Report zeigt Ihnen, wie Sie rechtssichere GBUs erstellen, die von Aufsichtsbehörden sofort anerkannt werden. Kostenlose Vorlagen und Checklisten jetzt herunterladen
Was die Grundbetreuung umfasst
Die DGUV V2 ist ein präventives Instrument. Ihr Ziel: Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten vermeiden. Zu den Kernaufgaben gehören die fachliche Beratung des Arbeitgebers, regelmäßige Betriebsbegehungen und die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung.
Die Vorschrift verlangt zudem die Teilnahme an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA). Dort tauschen sich Arbeitgeber, Sicherheitsbeauftragte, Betriebsrat und Fachkräfte aus. Sie stimmen Maßnahmen ab und prüfen deren Wirksamkeit.
So berechnet sich der Betreuungsaufwand
Der zeitliche Umfang der Grundbetreuung ist nicht einheitlich. Er richtet sich nach der Mitarbeiterzahl und der Gefährdungsgruppe des Unternehmens. Die Einsatzzeiten liegen zwischen 0,5 und 2,5 Stunden pro Mitarbeiter und Jahr.
Ein Beispiel: Ein Büro-Unternehmen mit 20 Beschäftigten fällt meist in die Gruppe I (geringes Gefährdungspotenzial). Der jährliche Betreuungsaufwand beträgt dann 10 Stunden. Diese Zeit muss auf die sicherheitstechnische und die betriebsärztliche Komponente aufgeteilt werden.
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Digitale Lösungen erleichtern die Umsetzung
Die Dokumentation der Arbeitsschutzmaßnahmen wird für Unternehmen zunehmend zur Bürokratie-Herausforderung. Am Markt etablieren sich digitale Plattformen, die die Prozesse effizienter gestalten. Anbieter wie CompDocs versprechen eine rechtssichere Abwicklung.
Die Kosten für solche Modelle beginnen bei etwa 49 Euro pro Monat. Die Leistungen – von der Begehungsdokumentation bis zur Beratung – sind ortsunabhängig nutzbar. Das spart Verwaltungsaufwand. Ein wichtiger Aspekt: Behörden und Unfallversicherungsträger kontrollieren die Umsetzung der DGUV V2 verstärkt.
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