DGUV-Regel, Ergonomie-Standards

DGUV-Regel 115-401: Neue Ergonomie-Standards für Bürobetriebe

24.06.2026 - 18:48:16 | boerse-global.de

Überarbeitete DGUV-Regel 115-401 fordert mehr Schutz für psychische Gesundheit am Arbeitsplatz und strengere Grenzwerte.

Neue DGUV-Regeln: Strengere Vorschriften für Büroarbeitgeber
DGUV-Regel - Ein moderner, ergonomischer Büroarbeitsplatz mit einem schlanken Monitor, verstellbarem Stuhl und dezenter Umgebungsbeleuchtung. 24.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die überarbeitete DGUV Regel 115-401 „Branche Bürobetriebe" setzt neue Standards für Ergonomie, Arbeitsorganisation und Raumklima. Besonders im Fokus: die psychische Gesundheit der Beschäftigten.

Psychische Erkrankungen auf dem Vormarsch

Die Zahlen sind alarmierend: 2024 entfielen 16,7 Prozent aller Arbeitsunfähigkeitstage auf psychische Störungen. Damit sind sie die dritthäufigste Ursache für Krankschreibungen. Noch deutlicher wird die Problematik bei den Erwerbsminderungsrenten: Psychische Erkrankungen machen hier mit 42 Prozent den größten Anteil aus.

Experten fordern deshalb ein Umdenken. Beim 11. Präventionsforum in Berlin betonten Vertreter von BMAS, DGUV und BVPG die Rolle der Führungskräfte. Besonders kleine und mittlere Unternehmen stehen vor großen Herausforderungen.

Digitalisierung als Risikofaktor

Die ständige Erreichbarkeit fordert ihren Tribut. „Technostress" nennen Fachleute das Phänomen, das durch komplexe digitale Systeme und fehlende Abschaltzeiten entsteht. Präventionsansätze setzen deshalb auf digitale Souveränität und klare Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit.

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Parallel dazu verschärft die EU den Schutz vor Gefahrstoffen. Eine vorläufige Einigung zur 6. Überarbeitung der EU-Richtlinie sieht neue Grenzwerte für Kobalt, Schweißrauche und 1,4-Dioxan vor. Die Prognose: Über 40 Jahre könnten 1.700 Lungenkrebsfälle und 19.000 weitere Erkrankungen verhindert werden.

Streit um längere Arbeitszeiten

Die Initiative AOP-GA schlägt Alarm. Vertreter von DGPs und BDP kritisieren Pläne zur Lockerung des Arbeitszeitgesetzes scharf. „Der Achtstundentag darf nicht infrage gestellt werden", warnen Prof. Dr. Annette Kluge und Ivon Ames. Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse würden klar für hohe Schutzstandards sprechen.

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Auch extreme Temperaturen werden zum Thema. Schon ab 26 Grad Raumtemperatur müssen Arbeitgeber handeln. Bei 30 Grad sind Schutzmaßnahmen wie Verschattung und Getränke Pflicht. Ab 35 Grad gelten Arbeitsplätze ohne Schutz als ungeeignet.

Barrierefreiheit wird Pflicht

Reformen des Behindertengleichstellungsgesetzes dürften zusätzliche Anforderungen bringen. Private Anbieter sollen künftig stärker in die Pflicht genommen werden. Barrierefreiheit durch angemessene Vorkehrungen wird zum Standard.

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