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DGUV Information 205-022: Neue Einsatzregeln für Hochvoltspeicher

Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 11:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die aktualisierte DGUV-Unterlage erläutert Brandrisiken, Zuständigkeiten und Prüfaufgaben für Ladeinfrastruktur in Tiefgaragen.

DGUV erneuert Leitfaden zu Hochvoltspeichern und Tiefgaragen
Leere, moderne Tiefgarage mit Betonpfeilern und reflektierendem Boden. Illustration mit AI erstellt.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat ihre Einsatzgrundlagen für Hochvoltspeicher in der Publikation DGUV Information 205-022 vollständig neu gefasst. Die im Februar 2026 vorgelegte Neufassung löst die bisherige Version aus dem Jahr 2012 ab.

Bei dem Regelwerk handelt es sich um eine bundesweit abgestimmte Lehrunterlage für Einsatzkräfte und nicht um eine neue Garagenbauvorschrift. Dennoch gibt das Papier wesentliche Orientierungspunkte für den Umgang mit Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur in geschlossenen Gebäuden und Parkbauten vor.

Risikobewertung und Besonderheiten bei Batteriebränden

Trotz wiederkehrender Diskussionen in der Öffentlichkeit über Gefahren durch Elektrofahrzeuge liefern die Daten der Versicherer bisher keine Belege für eine erhöhte Brandgefahr. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt es in den vorliegenden Statistiken bislang keine Hinweise auf ein höheres Brandrisiko von Elektroautos im Vergleich zu Fahrzeugen mit konventionellen Antrieben.

Kommt es dennoch zu einem Brandereignis, stellt dies Einsatzkräfte vor spezifische Herausforderungen. Wie die DGUV betont, ist ein Batteriebrand im Inneren eines Hochvoltspeichers schwer zugänglich. Zudem können bei einer solchen Reaktion giftige sowie brennbare Stoffe freigesetzt werden.

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Die Unfallversicherung stellt in diesem Zusammenhang klar, dass für Hausmeister oder technisches Gebäudepersonal ausdrücklich kein Bekämpfungsauftrag besteht. Die Gefahrenabwehr in derartigen Situationen bleibt ausschließlich den alarmierten Feuerwehren vorbehalten.

Pflichten und Handlungsempfehlungen für Tiefgaragenbetreiber

Für Betreiber von Tiefgaragen ergeben sich aus der Handhabung der Ladeinfrastruktur konkrete organisatorische und technische Anforderungen. Betreiber sollen eine fundierte Bestandsaufnahme gemeinsam mit einem Elektrofachbetrieb vornehmen. Dabei sind insbesondere die vorhandenen Ladepunkte, die Unterverteilungen, entsprechende Abschaltmöglichkeiten sowie eine eindeutige Kennzeichnung zu überprüfen und zu dokumentieren.

Ein wesentlicher technischer Aspekt betrifft die Notabschaltung: Das Abschalten der Ladeeinrichtung darf nicht mit dem Spannungsfreischalten des fahrzeugeigenen Akkumulators gleichgesetzt werden. Die Hochvoltbatterie im Fahrzeug selbst bleibt auch nach dem Trennen der externen Stromzufuhr weiterhin geladen und potenziell gefährdet.

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Wird eine Ladeinfrastruktur in bestehenden Tiefgaragen nachgerüstet, ist zudem das jeweilige Brandschutzkonzept eingehend zu prüfen. Welche konkreten Anforderungen baulich und anlagentechnisch erfüllt werden müssen, richtet sich nach dem spezifischen Gebäude, den erteilten Baugenehmigungen sowie den jeweils geltenden baurechtlichen Vorschriften der Bundesländer.

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