DGUV, Ergonomie-Standards

DGUV 315-410: Neue Ergonomie-Standards für Büromöbel ab August

Veröffentlicht am: 15.08.2026 um 17:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Überarbeiteter DGUV-Standard harmonisiert Büromöbelprüfung mit EU-Normen. Digitale Fassung verfügbar, Printausgabe folgt im September.

DGUV Grundsatz 315-410: Neue Prüfkriterien für Büromöbel ab August 2026
Moderner, ergonomisch gestalteter Büroarbeitsplatz mit höhenverstellbarem Schreibtisch und ergonomischem Bürostuhl. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat am 12. August 2026 eine umfassende Aktualisierung des DGUV Grundsatzes 315-410 vorgelegt. Mit der Überarbeitung reagiert der Spitzenverband auf die fortschreitende Entwicklung technischer Standards und passt die Prüfkriterien für Büromöbel an geltende EU-Normen an. Die Neufassung bildet die aktuelle Grundlage für die ergonomische Bewertung und sicherheitstechnische Prüfung moderner Büroausstattungen.

Harmonisierung mit europäischen Normen

Ein zentraler Aspekt der Neufassung des DGUV Grundsatzes 315-410 ist die engere Verzahnung mit dem europäischen Regelwerk. Durch die Anpassung an EU-Normen soll sichergestellt werden, dass die Anforderungen an die Ergonomie und Sicherheit von Büromöbeln in Deutschland mit den internationalen Standards harmonieren. Dies betrifft unter anderem die Stabilität, die Maße und die funktionale Gestaltung von Arbeitsplätzen.

Die Überarbeitung stellt sicher, dass Prüfbescheinigungen und Zertifizierungen auf einer aktuellen fachlichen Basis beruhen. Fachleute weisen darauf hin, dass solche Aktualisierungen notwendig sind, um den veränderten Anforderungen in der modernen Arbeitswelt gerecht zu werden, in der beispielsweise Flexibilität und die Unterstützung unterschiedlicher Körperhaltungen eine immer wichtigere Rolle spielen.

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Relevanz für Hersteller, Planer und Arbeitgeber

Der am 12. August 2026 veröffentlichte Grundsatz entfaltet eine breite Wirkung in der Branche. Er dient als verbindlicher Leitfaden für verschiedene Akteure:

  • Hersteller: Sie erhalten durch die aktualisierten Kriterien eine klare Vorgabe für die Produktentwicklung und die Qualitätssicherung. Nur Möbel, die diesen Standards entsprechen, können für den Einsatz in professionellen Arbeitsumgebungen als ergonomisch wertvoll und sicher eingestuft werden.
  • Prüfstellen: Für Organisationen, die Prüfsiegel vergeben, definiert das Dokument die verbindlichen Mess- und Testverfahren.
  • Arbeitgeber: Die Richtlinien unterstützen Unternehmen bei der Auswahl der richtigen Büroausstattung. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung können sich Arbeitgeber auf die im Grundsatz definierten Standards stützen, um ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen und die Gesundheit der Beschäftigten langfristig zu fördern.
  • Planer und Innenarchitekten: Bei der Gestaltung von Bürolandschaften bieten die überarbeiteten Kriterien eine verlässliche Planungsbasis, um die ergonomischen Anforderungen an moderne Arbeitsplätze zu erfüllen.
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Die Wahl der richtigen Büromöbel ist ein wichtiger Baustein, doch für eine vollständige rechtliche Absicherung ist eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung zwingend erforderlich. Nutzen Sie diese kostenlosen Checklisten und bearbeitbaren Vorlagen, um eine behördenkonforme GBU für Ihr Büro zu erstellen. Gefährdungsbeurteilung für Büros: So erstellen Sie GBUs, die Aufsichtsbehörden wirklich anerkennen

Verfügbarkeit und Veröffentlichungszeitplan

Die DGUV stellt die aktualisierten Inhalte in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Seit der Veröffentlichung am 12. August 2026 ist die überarbeitete Broschüre bereits als digitales Dokument im PDF-Format erhältlich. Dies ermöglicht es Unternehmen und Fachkräften für Arbeitssicherheit, die neuen Kriterien unmittelbar in ihre Prozesse und Beschaffungsrichtlinien zu integrieren.

Für Nutzer, die eine physische Ausgabe bevorzugen, ist eine gedruckte Fassung des Grundsatzes angekündigt. Diese soll laut Verbandsangaben ab September 2026 erscheinen. Mit dem neuen Dokument wird die bisherige Fassung abgelöst, sodass sich alle Beteiligten in der Büromöbelbranche und im Arbeitsschutz kurzfristig auf die neuen Bewertungsmaßstäbe einstellen müssen.

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