DGB-Kongress: Mitbestimmung am Scheideweg
11.05.2026 - 15:23:23 | boerse-global.deDer 23. Ordentliche Bundeskongress des Deutschen Gewerkschaftsbundes hat am Montag in Berlin begonnen. Drei Tage lang diskutieren die Delegierten über die Zukunft der Arbeitnehmerrechte in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld. Steigende Insolvenzzahlen und massive Umstrukturierungen in der Auto- und Modebranche setzen die Betriebsräte unter Druck.
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Wenn das Gespräch zum Fallstrick wird
Das Direktionsrecht des Arbeitgebers ist ein zentrales Element des deutschen Arbeitsrechts. Es erlaubt dem Chef, Aufgaben und Arbeitsort festzulegen. Doch dieses Recht stößt an Grenzen, sobald es um die berufliche Entwicklung der Mitarbeiter geht.
Aktuelle Rechtsauslegungen vom 10. Mai 2026 stellen klar: Ein generelles Recht, ein Betriebsratsmitglied zu jedem Gespräch mitzubringen, gibt es nicht. Entscheidend ist der Inhalt des Meetings. Nach den Paragrafen 81 bis 84 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) greift das Mitbestimmungsrecht bei Verhandlungen über Vergütung, Leistungsbeurteilung und Karriereentwicklung.
Besonders brisant: Sobald es um eine Änderung der Tätigkeit oder neue Qualifikationen geht, darf der Beschäftigte ein Betriebsratsmitglied hinzuziehen. Die Rechtsexperten betonen: Nicht die formale Bezeichnung des Gesprächs zählt, sondern sein tatsächlicher Inhalt.
Geschützt ist auch die Initiative zur Gründung eines Betriebsrats. Kündigungen, Abmahnungen oder Versetzungen als Reaktion darauf sind verboten. Betroffene haben drei Wochen Zeit, um dagegen vor dem Arbeitsgericht zu klagen.
LAG Nürnberg: Kein Automatismus bei Gehaltserhöhungen
Das Direktionsrecht des Arbeitgebers betrifft auch die Vergütung von Betriebsräten. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg hat am 10. Mai 2026 ein wichtiges Urteil gefällt: Freigestellte Betriebsratsmitglieder haben keinen automatischen Anspruch auf eine Gehaltserhöhung, nur weil ein Kollege aus der Vergleichsgruppe befördert wurde.
Im konkreten Fall hatte ein Kollege des Betriebsrats eine höherwertige Position erst nach Abschluss einer speziellen Schulung erhalten. Das LAG Nürnberg entschied: Das ist keine „übliche betriebliche Entwicklung“. Der Betriebsrat konnte keine Anpassung verlangen, weil die Beförderung an eine individuelle Qualifikation geknüpft war – und nicht an einen allgemeinen Trend im Unternehmen.
Porsche und Bosch: Harte Einschnitte
Besonders deutlich zeigt sich das Spannungsfeld zwischen Unternehmensfreiheit und Arbeitnehmerschutz bei den aktuellen Großrestrukturierungen. Porsche schließt gleich drei Tochtergesellschaften: Cellforce, Porsche eBike Performance und Cetitec. Über 500 Mitarbeiter sind betroffen. Der Sportwagenbauer fokussiert sich aufs Kerngeschäft – nach einem Gewinneinbruch von fast 22 Prozent im ersten Quartal 2026. Das operative Ergebnis lag bei 595 Millionen Euro.
Auch Bosch strafft: Am Standort Waiblingen wird die Autoteile-Produktion bis Ende 2028 eingestellt. 560 Mitarbeiter sind betroffen. Grund ist eine Kostenlücke von 2,5 Milliarden Euro in der Mobilitätssparte und der Einbruch des europäischen Marktes für Verbindungstechnik.
Die rechtliche Absicherung solcher Maßnahmen erfolgt über Interessenausgleich und Sozialpläne. Bei Bosch haben rund 220 Beschäftigte Angebote für andere Standorte erhalten. Das zeigt: Das Direktionsrecht wird durch soziale Abfederung kanalisiert. Arbeitsrechtler warnen jedoch: Eine Standortschließung muss konkret und gut dokumentiert sein, um Kündigungen zu rechtfertigen. Ein Betriebsverkauf allein rechtfertigt keine Kündigungen – hier greifen die Regeln des Betriebsübergangs.
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Rekord-Insolvenzen: Jeder zehnte Betrieb betroffen
Die wirtschaftliche Lage verschärft den Druck. Das IWH-Institut meldete am 10. Mai 2026: 1.776 Unternehmen haben im April Insolvenz angemeldet. Das sind drei Prozent mehr als im März und zehn Prozent mehr als im April 2025 – der höchste Stand seit Juni 2005. Jüngstes Opfer: die Gütersloher Modemarke Marc Aurel, die Anfang Mai in ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung ging. Rund 100 Mitarbeiter sind betroffen.
DGB-Chefin Yasmin Fahimi hielt auf dem Kongress eine kämpferische Rede. Sie warnte vor Angriffen auf den Acht-Stunden-Tag und den Kündigungsschutz. Die Gewerkschaftsführung kritisierte die Reformvorschläge der Regierung scharf: Sie belasteten die Beschäftigten unfair und schafften soziale Schieflagen bei Krankenversicherung und Rente.
Die Gewerkschaften fordern mehr Mitbestimmung und den Ausbau von Tarifverträgen. Der Liechtensteinische Arbeitnehmerverband (LANV) schloss sich dem an und verlangte bei seinen Maifeierlichkeiten eine gesetzliche Pflicht zu Sozialplänen.
Ausblick: Was kommt auf Arbeitnehmer zu?
Der DGB-Kongress tagt noch bis zum 13. Mai. Im Fokus stehen langfristige Investitionen und der Erhalt des sozialen Netzes. Eine geplante 1.000-Euro-Entlastungsprämie ist laut politischen Aussagen vom 10. Mai vom Tisch – fehlende Finanzierung und Widerstand im Bundesrat machten sie unmöglich.
Dafür steht eine andere Änderung bevor: Ab dem 1. Juli 2026 greift eine Novelle des SGB II. Sie erweitert die Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber, die Langzeitarbeitslose einstellen. Im ersten Jahr sind bis zu 75 Prozent Zuschuss möglich – ein neuer Ansatz, der auf Anreize statt auf Verbote setzt.
Parallel beobachten Juristen und Gewerkschaften die Diskussion um eine mögliche Einkommensteuerreform. Mehrere Spitzenpolitiker haben sie als Alternative zu den gescheiterten Entlastungen ins Spiel gebracht. Eine Umsetzung wäre frühestens Anfang 2027 möglich. Für Betriebsräte und Geschäftsführungen gleichermaßen gilt: Die kommenden Monate werden ein Balanceakt zwischen wirtschaftlicher Notwendigkeit und rechtlichen Spielräumen.
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