Zuckersteuer, Bundesfinanzministerium

Zuckersteuer soll 2027 Einnahmen von 775 Millionen Euro bringen

Veröffentlicht am: 06.10.2026 um 14:05 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Der Gesetzentwurf sieht neben den erwarteten Einnahmen erhebliche zusätzliche Kosten für Zoll und ITZ Bund vor. Zugleich ist offen, ob der Kabinettsbeschluss wegen eines Vorbehalts aus unionsgeführten Ministerien wie geplant zustande kommt.

Zuckersteuer soll 2027 775 Millionen Euro einbringen
Coca Cola in einem Supermarkt (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Die geplante Zuckersteuer soll dem Fiskus 2027 Einnahmen von 775 Millionen Euro bringen. Für 2028 rechnet das Bundesfinanzministerium mit knapp 1,2 Milliarden Euro, während die Einführung bis 2029 rund 89 Millionen Euro an zusätzlichen Kosten für Zollverwaltung und ITZ Bund verursachen soll.

Gesetzentwurf sieht 200 zusätzliche Zollkräfte vor

Das geht aus dem überarbeiteten Entwurf des Zuckergetränkesteuergesetzes hervor. Danach entstehen der Zollverwaltung und dem Information Technik Zentrum Bund vor allem durch zusätzliches Personal und die technische Umsetzung erhebliche Aufwendungen.

Für die Zollverwaltung veranschlagt der Entwurf 2027 jährliche Personalkosten von 11,816 Millionen Euro. Ab 2028 sollen sie jeweils 23,632 Millionen Euro betragen; insgesamt wird ein Bedarf von 200 Arbeitskräften genannt.

Kabinettsbeschluss am Mittwoch ist offen

Die unionsgeführten Ministerien für Digitales, Gesundheit und Landwirtschaft sollen am Montag mit einem Leitungsvorbehalt gegen den geplanten Kabinettsbeschluss gedroht haben. Damit ist offen, ob das Finanzministerium den Gesetzentwurf am Mittwoch wie vorgesehen im Bundeskabinett vorlegen und beschließen lassen kann.

Die Steuer soll nach dem Entwurf im ersten Kassenjahr 2027 einen hohen dreistelligen Millionenbetrag einbringen. Der weitere politische Verlauf hängt zunächst davon ab, ob die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung abgeschlossen wird.

Die geplante Zuckersteuer verbindet zwei Ziele: Der Staat will zusätzliche Einnahmen erzielen und den Konsum stark zuckerhaltiger Getränke beeinflussen. Mit 775 Millionen Euro im ersten Kassenjahr und knapp 1,2 Milliarden Euro im Folgejahr hätte die Abgabe eine erhebliche fiskalische Größenordnung. Für Verbraucher könnte sie sich über höhere Preise bemerkbar machen, sofern Hersteller und Handel die Belastung weitergeben.

Der Gesetzentwurf sieht zugleich einen beträchtlichen Verwaltungsaufwand vor. Allein beim Zoll sollen insgesamt 200 Arbeitskräfte für die neue Aufgabe erforderlich sein. Die zusätzlichen Kosten von rund 89 Millionen Euro für Zollverwaltung und ITZ Bund bis 2029 mindern zwar die anfänglichen Einnahmen nicht vollständig, zeigen aber, dass die Einführung mehr erfordert als eine bloße Änderung von Steuersätzen.

Politische Bedeutung der Kabinettsentscheidung

Die Entscheidung im Bundeskabinett ist der nächste formale Schritt, aber noch nicht das Ende des Gesetzgebungsverfahrens. Der angedrohte Leitungsvorbehalt aus unionsgeführten Ministerien macht deutlich, dass die Abgabe innerhalb der Koalition politisch umstritten bleibt. Neben der gesundheitspolitischen Begründung dürften dabei Belastungen für Verbraucher, Unternehmen und die öffentliche Verwaltung eine Rolle spielen.

Für die weitere Debatte kommt es auf die konkrete Ausgestaltung an: Entscheidend sind unter anderem die Höhe der Steuer, der Anwendungsbereich und der Zeitpunkt des Inkrafttretens. Für Haushalte wäre vor allem relevant, ob die Mehrkosten einzelner Getränke vollständig an der Ladenkasse ankommen oder teilweise von Herstellern und Handel getragen werden.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

Focus: „Bund will 1046 neue Stellen für Zucker- und Plastiksteuer“ (06.10.2026)

Der Artikel stellt den zusätzlichen Personalbedarf des Bundes in den Mittelpunkt und nennt für die Zuckersteuer 200 Vollzeitstellen beim Zoll sowie 23 beim ITZ Bund. Damit bestätigt er den Verwaltungsaufwand der Abgabe, setzt den Schwerpunkt aber stärker auf die staatlichen Folgekosten und die gemeinsame Betrachtung mit der Plastiksteuer.

Deutschlandfunk: „05. Oktober 2026 - Die Presseschau aus deutschen Zeitungen“ (05.10.2026)

Die Presseschau ordnet die Zuckersteuer in den grundsätzlichen Streit der schwarz-roten Koalition ein. Anders als der Bericht über die Einnahme- und Personalplanung liegt der Schwerpunkt hier auf der politischen Belastungsprobe für die Regierung.

Übereinstimmend steht die Zuckersteuer sowohl wegen ihrer finanziellen Wirkung als auch wegen ihres politischen Konfliktpotenzials im Fokus. Unterschiede gibt es beim Blickwinkel: Während der eine Beitrag Verwaltung und Stellenbedarf hervorhebt, betont der andere die Koalitionsdynamik. Offen bleibt, ob der geplante Kabinettschritt ohne Änderungen zustande kommt.

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