Deutschland, Bayern

Wann haben Klimaklagen Erfolg?

02.03.2026 - 04:30:06 | dpa.de

Der BGH nimmt eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen BMW und Mercedes unter die Lupe. Es ist längst nicht das erste Mal, dass vor Gericht um Klimaschutz gestritten wird. Was diesmal anders ist.

  • Umweltschützer fordern Klimaziele auch vor Gericht ein. (Symbolbild) - Foto: Peter Dejong/AP/dpa
    Umweltschützer fordern Klimaziele auch vor Gericht ein. (Symbolbild) - Foto: Peter Dejong/AP/dpa
  • In den letzten Jahren wurden Klimaklagen auf unterschiedliche Weisen erhoben. (Symbolbild) - Foto: Jennifer Brückner/dpa
    In den letzten Jahren wurden Klimaklagen auf unterschiedliche Weisen erhoben. (Symbolbild) - Foto: Jennifer Brückner/dpa
Umweltschützer fordern Klimaziele auch vor Gericht ein. (Symbolbild) - Foto: Peter Dejong/AP/dpa In den letzten Jahren wurden Klimaklagen auf unterschiedliche Weisen erhoben. (Symbolbild) - Foto: Jennifer Brückner/dpa

Den Kampf gegen den Klimawandel haben Umweltschützer in den vergangenen Jahren immer häufiger in den Gerichtssaal verlagert. Mit sogenannten Klimaklagen gehen Verbände und Privatpersonen gegen Politik und Wirtschaft vor, um die Einhaltung von Klimazielen juristisch durchzusetzen. Dabei spielen verschiedene rechtliche Grundlagen und Gerichte eine Rolle. Was unterscheidet die Verfahren? Und wann hatten sie Erfolg?

Klagen gegen den Staat

«In den letzten Jahren wurden Klimaklagen auf ganz unterschiedliche Weise erhoben», sagt Rechtsanwalt und Umweltrechtsexperte Martin Beckmann. Da gebe es etwa die berühmte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz des Bundes 2021. Das Gericht verpflichtete den Gesetzgeber damals, ausreichend Vorkehrungen zu treffen, um eine zukünftige Einschränkung von Freiheitsrechten durch den Klimawandel zu verhindern. Das Klimagesetz musste nachgebessert werden.

Dieser Beschluss sei auch Grundlage für viele zivil- oder verwaltungsrechtliche Klimaklagen, erklärt Beckmann. So hat etwa das Bundesverwaltungsgericht im Januar entschieden, dass die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm nachschärfen muss, weil die vorgesehenen Maßnahmen nicht ausreichen. Das Gericht bestätigte gleichzeitig, dass die Deutsche Umwelthilfe (DUH) als Verband berechtigt war, eine Ergänzung des Programms einzuklagen.

Klagen gegen Unternehmen

Den Bundesgerichtshof beschäftigt heute eine andere Art der Klimaklage. Statt gegen den Gesetzgeber oder Behörden wenden sich drei Geschäftsführer der Umwelthilfe diesmal gegen zwei Unternehmen: BMW und Mercedes-Benz. Es geht um die Frage, ob Großemittenten vor Zivilgerichten für klimaschädliches Verhalten zur Rechenschaft gezogen werden können. Die Kläger wollen, dass der BGH die Autobauer verurteilt, den Verbrenner-Verkauf 2030 einzustellen. Wann ein Urteil fällt, ist offen.

Ein anderer Fall hatte 2025 am Oberlandesgericht Hamm Aufsehen erregt. Ein peruanischer Bauer war dort nach sehr aufwendiger Beweisaufnahme mit einer Klimaklage gegen den Energiekonzern RWE gescheitert. Er wollte Entschädigung für Maßnahmen, die nötig seien, um sein Eigentum vor Folgen des Klimawandels zu schützen. Auch wenn das Gericht am Ende die konkrete Bedrohung zu gering einstufte, stellte es in seinem Urteil klar, dass auch ein Bauer aus Peru in Deutschland grundsätzlich gegen große Emittenten klagen kann, sagt Beckmann.

Klagen im Ausland

Auch international spielen Klimaklagen eine immer größere Rolle. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte im April 2024 etwa entschieden, dass jeder Staat einen Anteil an der Verantwortung habe, Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels zu treffen. Diese Pflicht richte sich jeweils nach den Möglichkeiten des Staates. Auch wenn das Urteil nur für die Schweiz bindend ist und hohe Anforderungen an die Beschwerdebefugnis voraussetzt, setzte es ein wichtiges Zeichen, sagt Beckmann.

In den Niederlanden hatte ein Zivilgericht in Den Haag im November 2024 über eine Klimaklage gegen den britischen Öl- und Erdgaskonzern Shell entschieden. Unternehmen seien zwar verpflichtet, dem Klimawandel entgegenzuwirken und ihre CO2-Emissionen zu begrenzen, auch wenn diese Verpflichtung nicht ausdrücklich in Vorschriften festgelegt sei, hieß es damals. Aber: Ein Zivilgericht könne keine konkrete Reduktionsverpflichtung festlegen. Demnächst wird sich wohl zeigen, wie der BGH diese Frage einstuft.

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