Drohnenabwehr, BDI

Drohnenabwehr: BDI fordert Haftungsregeln für Unternehmen

Veröffentlicht am: 02.10.2026 um 01:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Der BDI fordert klare gesetzliche Regeln, wenn Unternehmen künftig stärker in die Abwehr von Drohnen über ihren Anlagen einbezogen werden. Eine Arbeitsgruppe des Industrieverbands bündelt dafür nach Angaben seines Sicherheitsexperten fast 100 Firmen.

BDI will klare Haftungsregeln für Drohnenabwehr
Drohne (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) fordert klare Haftungsregeln für Unternehmen, die künftig stärker an der Drohnenabwehr über kritischer Infrastruktur und Industrieanlagen beteiligt werden könnten. Matthias Wachter, Co-Bereichsleiter für Innovation, Sicherheit und Technologie beim BDI, sagte der "Welt am Sonntag", die Behörden prüften angesichts begrenzter staatlicher Kapazitäten eine stärkere Einbindung der Wirtschaft.

Nach Angaben Wachters sprechen Regierungsvertreter dazu in unterschiedlichen Foren mit Spitzenvertretern der deutschen Wirtschaft. Zugleich sei ungeklärt, wer bei der Abwehr einer Drohne hafte.

BDI sieht staatliche Zuständigkeit

"Grundsätzlich ist die aktive Abwehr von Drohnen eine hoheitliche Aufgabe", sagte Wachter. Wegen der großen Zahl schutzbedürftiger Industrieanlagen und kritischer Infrastrukturen sei ein flächendeckender Schutz durch staatliche Stellen jedoch realistischerweise nicht gewährleistet.

Der BDI verlangt deshalb eine klare und rechtssichere Regelung für Unternehmen, die bei der Abwehr mitwirken sollen. Nach Einschätzung des Verbands betrifft die offene Haftungsfrage einen wesentlichen Teil der damit verbundenen Probleme.

Arbeitsgruppe mit fast 100 Unternehmen

Der Verband hat laut Wachter eine Arbeitsgruppe zum Schutz besonders gefährdeter Firmen gegründet. Ihr gehören demnach fast 100 Unternehmen an, darunter Betreiber kritischer Infrastrukturen sowie Anbieter von Drohnen-, Detektions- und Abwehrtechnologien.

Das Thema habe für die deutsche Industrie stark an Bedeutung gewonnen. Deshalb führe der BDI derzeit zahlreiche Gespräche mit Unternehmen.

Die Forderung des BDI zielt auf eine Lücke zwischen wachsender Bedrohung und bestehender Zuständigkeitsordnung. Unternehmen sollen nach dem vorliegenden Vorstoß stärker zur Erkennung und Abwehr unbemannter Fluggeräte beitragen, während die aktive Abwehr grundsätzlich als hoheitliche Aufgabe gilt. Damit geht es nicht nur um Technik, sondern auch um Eingriffsrechte, Datenschutz, Gefahrenabwehr und die Verteilung finanzieller sowie rechtlicher Risiken.

Für Betreiber kritischer Infrastruktur ist die Frage besonders relevant, weil Anlagen wie Energieversorgung, Verkehr, Telekommunikation und Industrie häufig weit verteilt liegen. Ein flächendeckender Schutz durch staatliche Kräfte würde umfangreiche Sensorik, geschultes Personal und dauerhaft verfügbare Einsatzmittel erfordern. Die vom BDI genannte Arbeitsgruppe mit fast 100 Unternehmen deutet auf einen branchenübergreifenden Bedarf an gemeinsamen Standards und abgestimmten Verfahren hin.

Recht und Technik müssen zusammenpassen

Die Debatte fällt in eine Phase, in der Deutschland seine Fähigkeiten im Umgang mit Drohnen deutlich ausbaut. Die Bundeswehr plant für 2027 ein eigenes Drohnenregiment mit bis zu 600 Soldaten und erprobt zugleich Drohnenabwehr sowie elektronische Kampfführung. Das betrifft zunächst militärische Aufgaben, zeigt aber die wachsende Bedeutung unbemannter Systeme für Sicherheitsplanung und Schutzkonzepte.

Für zivile Anlagen bleibt entscheidend, wer eine Drohne identifizieren, stören oder beschädigen darf und wer für Fehlentscheidungen haftet. Eine rechtssichere Regelung müsste Zuständigkeiten, Meldewege, technische Zulassungen, Beweissicherung und den Schutz unbeteiligter Personen klar bestimmen. Ohne diese Vorgaben dürften Unternehmen zwar in Sicherheitstechnik investieren, bei aktiven Maßnahmen aber erhebliche rechtliche Risiken sehen.

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