Gewerbeversicherung, Einzelhandel-Versicherung

Der Abschluss von Versicherungen für den Einzelhandel - Besonderheiten und wichtige Informationen

15.09.2020 - 12:30:00

Da im Einzelhandel sehr viele Kontakte existent sind, vorrangig zu Kunden ebenso wie zu Lieferanten, können unterschiedliche Konflikte bzw. Konstellationen entstehen. Um das Risiko je nach Geschäftszweck sinnvoll vor geschäftlichen Risiken zu schützen, kann der Abschluss von verschiedenen Gewerbeversicherungen sinnvoll sein.

 
Quelle: pixabay.com

Der Einzelhandel ist durch viele Besonderheiten und individuelle, geschäftsabhängige Strukturen geprägt, doch worauf sollte bei dem Abschluss einer Einzelhandel-Versicherung geachtet werden?

Die Betriebshaftpflichtversicherung:

Mit der klassischen Betriebshaftpflichtversicherung werden Personen- sowie Sachschäden, welche einem Dritten gegenüber durch einen Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin verschuldet oder unverschuldet verursacht werden. Dazu zählt bspw. die Beschädigung bzw. Zerstörung von Sachen bzw. Ereignisse, welche zu einer Verletzung, Erkrankung oder im schlimmsten Fall zu einem Todesfall führen. Um diese ggf. anfallenden Kosten möglichst umfassend abzudecken, sollten Sie eine hohe Versicherungssumme wählen, da gerade bei Personenschäden keine Grenzen hinsichtlich der Höhe der Versicherung gesetzt sind. Je nach Größe des Unternehmens sollte die Mindestdeckungssumme drei Millionen Euro betragen.

Der Preis und die Deckungssumme sind wichtige Parameter. Weiterhin sollte die Leistung genau berücksichtigt werden. Die Absicherung bei Schäden im Ausland ist nicht automatisch in jedem Vertrag inkludiert, kann je nach Geschäftsfeld notwendig werden. Die Absicherung gegen Folgeschäden ist ein weiterer Parameter, welche mitversichert sein sollten, um bspw. eine Rentenzahlung, welche aus einem vorangegangenen Unfall resultiert, abzusichern.

Als Aspekt kann sich die Vertragserweiterung von Umweltschäden als sinnvoll darstellen. In vielen standardisierten Versicherungsverträgen werden Umweltschäden nur begrenzt abgesichert. Tritt ein umweltrelevantes Ereignis ein, reduziert die Erhöhung bzw. eine hohe Absicherung das Schadenspotenzial.

Mit einer betrieblichen Haftpflichtversicherung werden weiterhin unechte Vermögensschäden abgedeckt. Diese treten bspw. ein, wenn eine Kunde in dem Einzelhandelsgeschäft ausrutscht und mehrere Wochen nicht auf Arbeit gehen kann.

Die Inhaltsversicherung:

Wenn Schäden am Inhalt des Betriebes entstehen, kommt die Inhaltsversicherung für entstandene Schäden auf. Dies betrifft die Beschädigung von Vorräten, gelagerten Waren oder Maschinen. Zu beachten ist dabei, dass sämtliche Lager bzw. Versicherungsorte im Versicherungsvertrag mit aufgenommen werden. Mit der Inhaltsversicherung sind im Regelfall Schäden am Inventar bzw. am betrieblichen Inhalt aus Brand, Sturm, Hagel, Wasser bzw. Einbruchdiebstahl abgesichert. Achten Sie auf ein möglichst breites Fundament aller möglich Elementarschäden und hohe Versicherungssummen, je nach dem Wert der gelagerten Waren. Mit einem Zusatz, einem Betriebsunterbrechungsschutz können Gewinnausfälle und fortlaufende Kosten abgesichert werden.

Die Rechtsschutzversicherung:

Eine wichtige Versicherung für den Einzelhändler ist die Rechtsschutzversicherung. Die möglichen Streitigkeiten sind vielfältig. Bspw. in Bezug auf den Mietvertrag kann sich eine solche Versicherung lohnen. Kündigt der Vermieter nicht fristgerecht und der Mieter muss sich eine neue Fläche suchen und es geht Stammkundschaft verloren, kann Ertragsausfall entstehen, für den die Rechtsschutzversicherung aufkommt.

Die Cyber- bzw. Cyberschutzversicherung:

Im häufiger in den Fokus geraten ist in der Vergangenheit eine Versicherung gegen Hackerangriffe bzw. Cyber-Diebstahl. Ein Angriff aus dem Netz mit dem Diebstahl von sensiblen Kundendaten kann einen hohen Schaden ausrichten. Generell sollten Sie darauf achten, dass bei einer Cyberversicherung Eigenschäden wie die Wiederherstellung wichtiger Daten, welche versehentlich gelöscht wurden, mit beinhaltet sind. Ein im Einzelhandel teilweise auftretender Schadensfall ist die Manipulation von mobilen Lesegeräten für Kredit- bzw. Bankkarten. Die Kriminellen können die Daten abgreifen und in der Folge kann es zu hohen Schadensersatzforderungen kommen. Im Resultat entstehen zudem Kosten für die Prüfung, Reparatur bzw. Neuanschaffung des Zahlungsgerätes. Neben den finanziellen Aspekten der Beitrags- bzw. Versicherungshöhe sollten Erweiterungen je nach Bedarf geprüft werden. Bspw. bieten einige Versicherungen Rückerstattungen an, wenn der Betrieb aufgrund eines Cloudausfalls unterbrochen werden muss.