Degressive Abschreibung: 30-Prozent-Satz noch bis Ende 2027
28.05.2026 - 05:20:25 | boerse-global.de
Die degressive Abschreibung beweglicher Wirtschaftsgüter bietet deutschen Unternehmen derzeit erhebliche Liquiditätsvorteile. Der maximale Satz liegt bei 30 Prozent – und das noch bis zum 31. Dezember 2027.
Höhere Abschreibungen in den ersten Jahren
Die degressive Methode erlaubt deutlich höhere Abschreibungen in den ersten Jahren nach einer Anschaffung als die lineare Variante. Ein Beispiel: Eine Kamera im Wert von 6.000 Euro mit einer Nutzungsdauer von sieben Jahren lässt sich so steuerlich schneller abschreiben. Das schafft Spielraum für Investitionen.
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Unternehmen können jederzeit von der degressiven zur linearen Abschreibung wechseln. Empfohlen wird dieser Schritt, wenn der jährliche lineare Betrag den degressiven übersteigt. Historisch war die degressive Abschreibung übrigens lange Zeit nur für Anschaffungen vor 2011 erlaubt – die aktuelle Regelung ist eine deutliche Erleichterung.
CPU Softwarehouse AG: Außerplanmäßige Abschreibung belastet Ergebnis
Wie tief Abschreibungen in die Bilanz einschneiden können, zeigt der Fall der CPU Softwarehouse AG aus Friedberg. Am 27. Mai 2026 meldete das Unternehmen eine außerplanmäßige Abschreibung von 1,009 Millionen Euro auf immaterielle Vermögenswerte der Tochter CPU Consulting & Software GmbH.
Hintergrund ist eine Neuausrichtung der Produktstrategie. Das Konzernergebnis für 2025 rutschte dadurch auf einen Verlust von rund 1,887 Millionen Euro – deutlich tiefer als ursprünglich prognostizierte 878.000 Euro Minus. Für 2026 erwartet der Vorstand dennoch ein ausgeglichenes Ergebnis.
AI-Chips: Manipulieren Tech-Konzerne ihre Bilanzen?
Ein ganz anderes Kaliber betrifft die globale Tech-Branche. Investor Michael Burry wirft den großen Hyperscalern vor, ihre Gewinne durch überzogene Nutzungsdauern künstlich aufzublähen. Konkret: Statt der branchenüblichen zwei bis drei Jahre schreiben manche Firmen ihre KI-Chips über fünf oder sechs Jahre ab.
Bereits im Februar 2026 hatten Analysten von Morgan Stanley auf dieses Risiko hingewiesen. Die potenzielle Überbewertung durch verlängerte Nutzungsdauern beziffern sie auf umgerechnet rund 176 Milliarden US-Dollar. Amazon hat seine Abschreibungszeiträume bereits verkürzt. Die US-Börsenaufsicht SEC beobachtet die Praktiken offenbar genau.
Für Anleger gilt: Wer die finanzielle Gesundheit solcher Kapitalintensiv-Konzerne beurteilen will, sollte eher auf den Free Cashflow schauen als auf den ausgewiesenen Nettogewinn.
BFH-Urteile: Sonderabschreibungen und Bonusberechnung
Auch deutsche Steuergerichte haben klare Regeln aufgestellt. Der Bundesfinanzhof (BFH) und das Finanzgericht Sachsen-Anhalt entschieden: Bei der Berechnung von erfolgsabhängigen Geschäftsführer-Boni müssen Sonderabschreibungen korrigiert werden.
Konkret: Wird eine Sonderabschreibung geltend gemacht, muss für die Bonusberechnung eine fiktiv höhere Normalabschreibung angesetzt werden. Das soll faire Ergebnisse sichern. Die Rechtsprechung aus den Jahren 2006 und 2007 ist hier richtungsweisend.
Zudem stellte der BFH in Urteilen von 2012 und 2013 klar: Anteile an Tochtergesellschaften können in bestimmten Holding-Strukturen als notwendiges Betriebsvermögen gelten. Das beeinflusst direkt, wie diese Anteile im Rahmen einer Betriebsaufspaltung abgeschrieben werden müssen.
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Ersatzbeschaffung: Rücklage für Ersatzinvestitionen
Wer Wirtschaftsgüter ersetzen muss, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ersatzrücklage bilden. Seit März 2025 gilt: Diese Rücklage ist zulässig, wenn das laufende Einkommen für die geplante Ersatzbeschaffung nicht ausreicht. Voraussetzung ist die dokumentierte Absicht, innerhalb eines angemessenen Zeitraums ein neues Wirtschaftsgut anzuschaffen.
Wichtig: Wer einfach nur einen Betrag in Höhe der regulären Abschreibung zurückstellt, handelt nicht ausreichend – besonders dann nicht, wenn das Ersatzobjekt deutlich teurer oder technisch fortschrittlicher wird.
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