DAX-Konzerne: 16 Milliarden Euro für Stellenstreichungen ausgegeben
02.06.2026 - 23:23:10 | boerse-global.deDie Kündigungswelle erfasst die deutsche Wirtschaft: DAX-Konzerne haben seit 2024 über 16 Milliarden Euro für Stellenstreichungen ausgegeben.
Laut dem aktuellen Kündigungsreport 2026 des Analysehauses HR WORKS hat rund jeder dritte Beschäftigte in den letzten fünf Jahren eine berufliche Trennung erlebt. Während 16 Prozent der Fälle auf Eigenkündigungen zurückgehen, wurden 14 Prozent von Arbeitgebern initiiert. Besonders betroffen: die Beratungsbranche mit 34 Prozent arbeitgeberseitigen Kündigungen, gefolgt von Energie- und Immobilienwirtschaft mit jeweils 30 Prozent.
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Milliardenschwere Abfindungen bei Dax-Konzernen
Allein in den ersten neun Monaten 2025 flossen rund sechs Milliarden Euro in Restrukturierungsmaßnahmen. Die Zahlen im Einzelnen:
Mercedes-Benz unterbreitete 40.000 Mitarbeitern Abfindungsangebote – 4.000 nahmen an. Ein 55-jähriger Teamleiter mit 30 Jahren Betriebszugehörigkeit erhielt rund 500.000 Euro. Bayer lockt Langzeitbeschäftigte mit bis zu 52,5 Monatsgehältern bei 35 Jahren Betriebszugehörigkeit. Bei Volkswagen kassierten Führungskräfte Abfindungen in Höhe mehrerer Hunderttausend Euro.
Interessant: Während Großunternehmen mit über 1.000 Beschäftigten eine Kündigungsquote von nur 11 Prozent aufweisen, liegt sie bei Mittelständlern (51 bis 100 Mitarbeiter) bei 25 Prozent.
KI als neuer Kündigungsgrund
Die Gründe für Trennungen wandeln sich. Zwar dominieren weiterhin betriebsbedingte Kündigungen mit 38 Prozent. Doch Künstliche Intelligenz spielt eine wachsende Rolle: Ihr Anteil als Kündigungsfaktor stieg von einem Prozent (2021) auf acht Prozent (2025). Zum Vergleich: Im ukrainischen IT-Sektor wurden 2025 bereits 17 Prozent der Fachkräfte entlassen – Hauptgrund waren Optimierungsprozesse und finanzielle Schwierigkeiten.
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Steuerliche Fallstricke bei Abfindungen
Seit dem 1. Januar 2025 ist die sogenannte Fünftelregelung für die Lohnsteuer nicht mehr direkt anwendbar. Betroffene können die Steuerermäßigung for außergewöhnliche Einkünfte wie Abfindungen aber noch in der jährlichen Steuererklärung geltend machen.
Der Bundesfinanzhof hat zudem klargestellt: Abfindungsklauseln für Pensionsverpflichtungen sind nur steuerlich unschädlich, wenn sie auf dem Barwert künftiger Leistungen basieren. Teilwertansätze oder willkürliche Zinsänderungen gelten als schädlich.
Für gemeinnützige GmbHs gilt eine besondere Hürde: Abfindungen an ausscheidende Gesellschafter müssen sich auf den Wert der ursprünglichen Kapitaleinlage beschränken. Andernfalls droht der Verlust der Gemeinnützigkeit.
Siemens baut um – Fachkräfte wandern ab
Derzeit laufen mehrere Großrestrukturierungen. Siemens will im Rahmen der „One Tech Company"-Initiative 20.000 Stellen in Deutschland umbauen – betriebsbedingte Kündigungen seien nicht geplant. Die Tochter Evosoft soll jedoch bis zu 380 Jobs streichen.
Parallel dazu zeichnet sich eine bemerkenswerte Verschiebung ab: Wegen der Krise in der Automobilbranche wechseln Fachkräfte vermehrt in die Rüstungs- und Raumfahrtindustrie. Airbus, Rheinmetall und OHB planen gemeinsame Satellitenprojekte – unterstützt durch 35 Milliarden Euro Bundeswehr-Investitionen in die Weltraumsicherheit.
Neue EU-Transparenzregeln in Kraft
Seit dem 2. Juni 2026 gelten verschärfte EU-Vorschriften zur Lohntransparenz. Deutschland hat die Umsetzungsfrist zwar verpasst, doch die Regeln dürften künftige Verhandlungen über Gehälter und Abfindungen beeinflussen. Die Bundesagentur für Arbeit rechnet derweil mit einem Defizit zwischen fünf und acht Milliarden Euro – ein weiteres Zeichen für den angespannten Arbeitsmarkt.
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