Datensicherung, Ransomware

Datensicherung: 83% der Unternehmen 2026 von Ransomware betroffen

Veröffentlicht am: 16.09.2026 um 02:33 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ransomware trifft viele Unternehmen, während neue Cloud-Regeln und Kartenmissbrauch zeigen, wie wichtig geprüfte Schutzkonzepte sind.

Datensicherung und Kartenschutz: Rechtliche Pflichten im Fokus
Ein minimalistisch gestalteter Flur in einer medizinischen Einrichtung mit einem verschlossenen Metallschrank. Illustration mit AI erstellt.

Aktuelle Fachbeiträge thematisieren die gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Datensicherung in Arztpraxen sowie die rechtliche Einordnung bei unbefugter Nutzung entwendeter Zahlungskarten als wesentliche Compliance-relevante Sicherheitsaspekte. Sowohl die Absicherung digitaler Bestände als auch der Schutz physischer Zahlungsmittel stellen Organisationen und Freiberufler vor erhebliche rechtliche und organisatorische Anforderungen.

Vorgaben und Prüfpunkte für tragfähige Datensicherungskonzepte

Für die Absicherung betrieblicher und medizinischer Daten liefert das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit dem IT-Grundschutz-Baustein CON.3 Datensicherungskonzept eine verbindliche Grundlage für Überprüfungen.

Parallel dazu empfiehlt die US-Cybersicherheitsbehörde CISA, geschäftskritische Daten verschlüsselt sowie offline zu sichern und deren Verfügbarkeit sowie Integrität regelmäßig in konkreten Wiederherstellungsszenarien zu erproben.

Zu den zentralen Prüfpunkten für eine ordnungsgemäße Datensicherung zählen:
- der exakte Sicherungsumfang und die lückenlose Protokollierung von Fehlermeldungen,
- regelmäßige Wiederherstellungstests zur praktischen Validierung,
- definierte Wiederherstellungszeit- und Datenverlustziele (RTO und RPO),
- die strukturierte Aufbewahrung inklusive Versionierung,
- wirksame Schutzvorkehrungen gegen Ransomware-Angriffe.

Wie dringlich diese Maßnahmen sind, unterstreicht die Omdia-Studie 2026: Demnach waren 83 Prozent der Unternehmen in den vergangenen zwei Jahren von mindestens einem Ransomware-Angriff betroffen, wobei Kriminelle bei vier von fünf Attacken gezielt Backups ins Visier nahmen.

Lediglich 39 Prozent der angegriffenen Unternehmen konnten im Jahr 2026 mindestens 75 Prozent der verlorenen Daten wiederherstellen, verglichen mit 57 Prozent im Jahr 2024. Bei 64 Prozent der Betroffenen dauerte die Wiederherstellung länger als die zuvor definierten Wiederherstellungszeiten.

Zudem gaben zwar 76 Prozent der Unternehmen an, über unveränderliche Backups zu verfügen, allerdings nutzen 83 Prozent davon diese Funktion nur eingeschränkt.

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Bedrohungslage im Gesundheitssektor und gesetzliche Vorgaben

Besonders sensible Infrastrukturen geraten zunehmend unter Druck. Laut Erhebungen des Hasso-Plattner-Instituts (HPI) waren bereits 30 Prozent aller Kliniken von einem Cybervorfall betroffen, darunter die Universitätskliniken in Mainz, Frankfurt, Köln und Göttingen sowie die DRK-Trägergesellschaft Süd-West, die Bezirkskliniken Mittelfranken und der Klinikverbund Kreis Soest.

Zusätzliche Handlungsfelder ergeben sich durch regulatorische Neuerungen. Die europäische E-Evidence-Verordnung ist seit Ablauf der dreijährigen Übergangsfrist am 18. August 2026 in Kraft. Sie erlaubt Ermittlungsbehörden den direkten Datenzugriff bei Cloud-Anbietern.

Das Softwareunternehmen TeamDrive Systems warnt in diesem Zusammenhang Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Anwälte und Steuerberater vor den Auswirkungen auf den Mandanten- und Patientenschutz.

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Rechtliche Aspekte bei unbefugter Kartennutzung

Neben digitalen Angriffsszenarien bleiben analoge Delikte ein Sicherheits- und Compliance-Thema, insbesondere beim unbefugten Zugriff auf Zahlungskarten. Ein Vorfall vom 12. September 2026 veranschaulicht das Zusammenspiel von Diebstahl und technischer Schutzwirkung: In der Mainzer Innenstadt wurde einer 53-jährigen Person zwischen 17:00 und 17:25 Uhr die Geldbörse aus der Tasche entwendet.

Direkt im Anschluss registrierten die Systeme einen versuchten unberechtigten Zahlungsvorgang in Höhe von 3.000 Euro. Bei der darauffolgenden Kartensperrung stellte sich heraus, dass zuvor bereits ein Abhebungsversuch von 5.000 Euro erfolgt war; zu tatsächlichen Abbuchungen kam es jedoch nicht.

Die rechtliche Einordnung solcher Vorfälle verlangt von Betroffenen und Einrichtungen ein unverzügliches Sperrmanagement, um Haftungsrisiken abzuwenden und Schadensersatzansprüche abzusichern. Fachleute weisen darauf hin, dass nur die Kombination aus technischen Schutzmaßnahmen und strikter Einhaltung regulatorischer Pflichten die notwendige Sicherheit im Praxis- und Geschäftsbetrieb gewährleistet.

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