Datenschutzbeauftragter, Pflicht

Datenschutzbeauftragter: Pflicht für 20-Mitarbeiter-Betriebe fällt

12.06.2026 - 21:45:54 | boerse-global.de

Die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten für kleinere Firmen entfällt. Ein risikobasierter Ansatz ersetzt die starre 20-Personen-Grenze.

Bundesregierung kippt DSB-Pflicht für Betriebe ab 20 Mitarbeitern
Datenschutzbeauftragter - Eine stilisierte Darstellung eines digitalen Schlosses über Datenflüssen, das Datenschutz und regulatorische Änderungen symbolisiert. 12.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die Bundesregierung hebt die generelle Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für Betriebe ab 20 Mitarbeitern auf. Die entsprechende Regelung im Bundesdatenschutzgesetz soll bis Ende 2026 fallen.

Risikobasierter Ansatz ersetzt starre Grenze

Bisher schreibt Paragraf 38 Absatz 1 BDSG vor: Sobald mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Diese starre Schwelle fällt nun weg.

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Künftig gilt für deutsche Unternehmen der risikobasierte Ansatz der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Artikel 37 DSGVO schreibt einen Datenschutzbeauftragten nur noch vor, wenn die Kerntätigkeit eine umfangreiche, regelmäßige und systematische Überwachung von Betroffenen erfordert oder in großem Umfang besondere Datenkategorien verarbeitet werden.

Für viele kleine und mittlere Unternehmen entfällt die förmliche Benennungspflicht damit – sofern ihre Geschäftstätigkeit kein hohes Risiko birgt. Die Verantwortung für die Einhaltung aller Datenschutzbestimmungen bleibt jedoch vollständig beim Unternehmen.

Teil eines großen Reformpakets

Die Neuregelung ist Teil der Föderalen Modernisierungsagenda, die die Bundesregierung Ende 2025 ankündigte. Erst am 10. Juni 2026 nahm der Ausschuss für Wirtschaft und Energie einen Gesetzentwurf zum Bürokratieabbau an. Ziel: Die Bürokratiekosten um 25 Prozent senken – eine Entlastung von rund 16 Milliarden Euro.

Bundeskanzler Friedrich Merz betonte am 11. Juni 2026 in einer Regierungserklärung die Notwendigkeit tiefgreifender Reformen zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts.

Parallel treibt die Regierung die digitale Verwaltung voran. Am 10. Juni stimmte der Digitalausschuss dem Gesetz zur KI-Marktüberwachung zu, einen Tag später verabschiedete das Plenum das Gesetz.

Experten warnen vor Rechtsunsicherheit

Datenschutzverbände und Aufsichtsbehörden sehen die Reform kritisch. Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) und das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein warnen in ihrem Tätigkeitsbericht 2026 vor wachsender Rechtsunsicherheit.

Ihre Befürchtung: Ohne interne Expertise unterbleiben notwendige Datenschutz-Folgenabschätzungen, Löschpflichten werden vernachlässigt. Ein aktuelles Urteil des Berliner Landgerichts zeigt die finanziellen Risiken. Im Verfahren gegen die Deutsche Wohnen wurde eine Millionenbuße zwar auf 900.000 Euro reduziert – der Grundsatz der Unternehmenshaftung für Datenschutzverstöße blieb jedoch bestehen.

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Spannungsfeld zwischen Deregulierung und Datenschutz

Während die Regierung administrative Hürden abbaut, fordert die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) gleichzeitig striktere Regeln in anderen Bereichen. BfDI-Chefin Louisa Specht-Riemenschneider kritisierte zum Ende einer Stellungnahmefrist am 12. Juni 2026 Pläne zum Training von KI-Systemen der Finanzbehörden mit echten Steuerdaten.

Der Fall zeigt das grundlegende Dilemma: Deregulierung hier, höheres Schutzniveau dort – in einer zunehmend datengetriebenen Wirtschaft wird der Balanceakt immer schwieriger.

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