Datenschutz: Widerrufsbutton-Pflicht ab morgen für Online-Händler
18.06.2026 - 17:53:28 | boerse-global.de
Mit der neuen Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV) sollen die lästigen Banner verschwinden. Rund 76 Prozent der Internetnutzer empfinden sie als störend, so eine Bitkom-Studie.
Freiwillige Dienste statt Banner-Wildwuchs
Die Idee: Anerkannte Dienste verwalten künftig die Einwilligungen der Nutzer zentral. Statt auf jeder Webseite einzeln zuzustimmen, hinterlegt man seine Präferenzen einmalig. Die Nutzung dieser Dienste bleibt für Anbieter aber freiwillig.
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfDI) überwacht die neuen Strukturen. Verbraucherschützer zweifeln jedoch am Erfolg. Da die Dienste nicht verpflichtend sind und pauschale Voreinstellungen verboten bleiben, könnte sich in der Praxis wenig ändern. Zudem deckt die Verordnung nur das TDDDG ab, nicht die DSGVO.
Pflicht zum Widerruf per Klick
Ab dem 19. Juni 2026 müssen Online-Händler einen gut sichtbaren Widerrufsbutton bereitstellen. Die EU-Richtlinie 2023/2673 macht's möglich. Der Prozess läuft zweistufig: Ein Klick auf „Vertrag widerrufen“ führt zur Bestätigungsseite. Dort reichen Name, Bestellnummer und E-Mail-Adresse – ein Login ist tabu.
Fehlt der Button, verlängert sich die Widerrufsfrist von 14 Tagen auf bis zu zwölf Monate. Eine YouGov-Umfrage zeigt: 79 Prozent der Befragten begrüßen die Neuerung. Jeder Dritte würde wegen der einfacheren Widerrufsmöglichkeit mehr online kaufen. Wirtschaftsverbände kritisieren dagegen die zusätzliche Bürokratie.
Google setzt auf IP-Adressen
Auch technisch tut sich was. Ab dem 3. August 2026 will Google IP-Adressen im EWR, Großbritannien und der Schweiz für Werbemessung nutzen. Da IPs als personenbezogene Daten gelten, sind neue Einwilligungen nötig. Google hat sich dafür im TCF von IAB Europe registriert.
Die britische Datenschutzbehörde ICO bezeichnete diesen Schritt als unverantwortlich. Google kehrt damit frühere Pläne um, auf Fingerprinting zu verzichten.
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Strengere Regeln für große Unternehmen
Seit dem 30. Mai 2026 gilt in Deutschland das DADG. Es setzt den europäischen Data Act durch. Die Bundesnetzagentur ist zentrale Behörde, der BfDI übernimmt die Datenschutzaufsicht. Unternehmen mit über 250 Millionen Euro Jahresumsatz drohen Bußgelder von bis zu zwei Prozent des weltweiten Umsatzes.
Das EU-Parlament verabschiedete zudem am 16. Juni seine Position zum „Digital Omnibus on AI“. Neue Fristen für Hochrisiko-KI-Systeme bis Dezember 2027 und August 2028 sind geplant. Außerdem: KI-generierte Missbrauchsdarstellungen ohne Einwilligung werden verboten.
