Datenschutz Liechtenstein: Drei neue Länder für sichere Transfers
29.05.2026 - 01:54:05 | boerse-global.deDas Fürstentum Liechtenstein hat seine Datenschutzverordnung aktualisiert und übernimmt damit drei neue Angemessenheitsbeschlüsse der EU-Kommission. Die Änderung von Anhang 1 der Verordnung trat am 26. Mai 2026 in Kraft.
Neue Länder und Organisationen für Datentransfers
Die Anpassung betrifft drei bedeutende Angemessenheitsbeschlüsse, die die EU im vergangenen Jahr verabschiedet hat. Für Unternehmen bedeutet das: Datenübermittlungen in diese Länder und an diese Organisationen sind ohne zusätzliche Garantien wie Standardvertragsklauseln zulässig.
Die neuen Regelungen zum Datentransfer erfordern oft eine Anpassung der vertraglichen Grundlagen mit Ihren Partnern und Dienstleistern. Erfahren Sie in diesem kostenlosen E-Book, wie Sie die Anforderungen zur Auftragsverarbeitung rechtssicher umsetzen und teure Haftungsrisiken vermeiden. Gratis E-Book mit fertigen Vorlagen und Checklisten zum sofortigen Einsatz
Konkret handelt es sich um den Angemessenheitsbeschluss für die Europäische Patentorganisation, den die EU mit dem Durchführungsbeschluss 2025/1382 vom 15. Juli 2025 erlassen hat. Ebenfalls aufgenommen wurde die Verlängerung des Angemessenheitsbeschlusses für das Vereinigte Königreich, die die EU am 19. Dezember 2025 bestätigte.
Hinzu kommt der EU-Beschluss für Brasilien vom 26. Januar 2026. Die Neuerungen erleichtern grenzüberschreitende Datenverarbeitung für Unternehmen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und ihre internationalen Partner erheblich.
Wirtschaftsdialog in Vaduz
Die Datenschutznovelle fällt in eine Phase intensiver wirtschaftspolitischer Debatten im Fürstentum. Am 28. Mai 2026 traf sich die Liechtensteiner Regierung mit dem Vorstand der Liechtensteinischen Industrie- und Handelskammer (LIHK) in Vaduz zum halbjährlichen Austausch.
Regierungschefin Brigitte Haas und LIHK-Präsident Klaus Risch betonten die Bedeutung des Standorts. Im Fokus standen die Umsetzung der nationalen Sicherheitsstrategie und die laufende „Ageing Strategy". Beide Seiten verwiesen auf erfolgreiche Kooperationen – insbesondere die Verbesserungen bei der Kurzarbeitsentschädigung, die als Modell für öffentlich-private Partnerschaften gilt.
Neue Regeln für Arbeitsverhältnisse
Parallel zu den Datenschutzanpassungen hat das Amt für Volkswirtschaft am 28. Mai 2026 bekannt gegeben, dass für 15 Branchen allgemeinverbindliche Kollektivverträge in Kraft treten. Betroffen sind unter anderem der Autohandel, das Baugewerbe, der Einzelhandel, die IT- und die Metallindustrie.
Die Wirtschaftskammer Liechtenstein und der Liechtensteinische Arbeitnehmerverband (LANV) hatten den Antrag auf Verbindlicherklärung der Lohn- und Protokollvereinbarungen am 18. März 2026 eingereicht. Neu eingeführt wurden zudem Kollektivverträge für die IT-Branche und die Personalverleihbranche. Die Konsultationsfrist läuft bis zum 12. Juni 2026.
Europäischer Kontext: Weniger Cookie-Banner
Die Anpassungen erfolgen vor dem Hintergrund eines sich wandelnden regulatorischen Umfelds. Seit dem 12. September 2025 müssen Unternehmen bereits das EU-Datengesetz umsetzen, das den Zugang zu und die Nutzung von Daten vernetzter Produkte regelt. Compliance-Strategien konzentrieren sich zunehmend auf den Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor der Datenweitergabe.
Auf EU-Ebene hat die Kommission zudem eine Reduzierung der Cookie-Banner vorgeschlagen. Das 2026er Digitalpaket sieht vor, Einwilligungen künftig auf Browser- oder Betriebssystemebene zu zentralisieren. Branchenverbände äußerten jedoch Bedenken hinsichtlich möglicher Umsatzeinbußen für europäische Werbetreibende und den wachsenden Einfluss großer Technologieplattformen.
Wirtschaftsnachrichten lesen ist gut - trading-notes lesen ist besser!
Für. Immer. Kostenlos.
