Datenschutz: KI-Kennzeichnung wird ab Dezember verbindlich
10.06.2026 - 23:44:07 | boerse-global.de
Datenschutztag Rhein-Main-Saar über die Zukunft der europäischen Datenpolitik. Im Zentrum stand die Stärkung der digitalen Souveränität.
Monika Grethel, Datenschutzbeauftragte des Saarlandes, bezeichnete die Reduzierung der Abhängigkeit von US-Technologiekonzernen als Kernaufgabe. Als wesentliches Instrument nannte sie die Open-Source-Strategie der EU.
Die rasanten Entwicklungen bei Künstlicher Intelligenz und die Zunahme von Cyberangriffen erweitern das Aufgabenspektrum der Aufsichtsbehörden erheblich. Dr. Christoph Bausewein vom Berufsverband der Datenschutzbeauftragten (BvD) unterstrich diese Entwicklung.
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Gleichzeitig ergeben sich durch die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs neue Spielräume. Laut Professor Dr. Alexander Roßnagel, dem hessischen Datenschutzbeauftragten, könne die Verarbeitung anonymisierter Daten unter bestimmten Bedingungen dazu führen, dass spezifische Pflichten der DSGVO entfallen.
Politik fordert Paradigmenwechsel
Zeitgleich zum Fachkongress in Frankfurt befasste sich die Digitalministerkonferenz am Dienstag in Hamburg mit einer Modernisierung der Datenschutzpraxis. Die Minister fordern einen innovationsfreundlicheren Umgang mit dem Recht.
Ein Kernpunkt: das „Einer-prüft-für-Alle“-Prinzip. Damit sollen länderübergreifende Sachverhalte effizienter bearbeitet werden. Zudem sollen regulatorische Erprobungsräume – sogenannte Sandboxes – den Einsatz neuer Technologien unter realen Bedingungen ermöglichen.
Der Hamburger Senat beschloss am Dienstag eine Bundesratsinitiative. Ziel ist eine gesetzliche Grundlage für die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden, um verbindliche Regeln und Bürokratieabbau zu erreichen. Justizsenatorin Anna Gallina betonte, dass einheitliche Regeln die Akzeptanz des Datenschutzes in der Wirtschaft und bei Bürgern erhöhen würden.
Neuer Bundesdatenschutzbeauftragter steht fest
An der Spitze der nationalen Aufsicht steht ein Wechsel bevor. Der Rechtswissenschaftler Moritz Hennemann von der Universität Freiburg soll neuer Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit werden.
Er folgt auf Louisa Specht-Riemenschneider, die im März aus gesundheitlichen Gründen zurückgetreten war. Hennemann gilt als Befürworter des Digital-Omnibus-Verfahrens, das neue Rechtsfragen in der Verwaltung klären soll.
Bundesnetzagentur wird neue Überwachungsinstanz
Mit dem Inkrafttreten des Daten-Governance-Gesetzes übernimmt die Bundesnetzagentur eine neue Rolle. Sie ist künftig für die Registrierung von Datenvermittlungsdiensten und datenaltruistischen Organisationen zuständig. Ziel ist der Aufbau vertrauenswürdiger Datenökosysteme in Deutschland.
Flankiert wird diese Entwicklung durch das Tech-Souveränitätspaket der EU-Kommission, das Anfang Juni konkretisiert wurde. Es umfasst unter anderem den „Chips Act 2.0“ und den „Cloud and AI Development Act“. Die EU strebt jährliche Investitionen von mindestens 20 Milliarden Euro in den KI-Sektor an.
Ein am Mittwoch veröffentlichter Leitfaden sieht zudem eine verpflichtende Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten vor. Sie soll ab Dezember 2026 verbindlich werden.
Gerichte verschärfen Gangart
Die praktische Durchsetzung des Datenschutzes und der Plattformregulierung wurde am Mittwoch durch mehrere Entscheidungen unterstrichen:
Deutsche Wohnen: Das Landgericht Berlin senkte ein ursprüngliches DSGVO-Bußgeld von 14,5 Millionen Euro auf 900.000 Euro. Grund war unter anderem, dass der Verstoß in die Einführungsphase der DSGVO fiel und das Unternehmen externe Berater hinzugezogen hatte. Der vorsätzliche Betrieb eines Archivsystems ohne ausreichende Löschmöglichkeiten wurde jedoch bestätigt.
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Google: Das Landgericht München I stufte den Konzern als unmittelbaren Störer für fehlerhafte Aussagen in seinen KI-gestützten Suchübersichten (AI Overviews) ein. Per einstweiliger Verfügung wurde die Verbreitung falscher Behauptungen über Verlagshäuser untersagt.
Meta/WhatsApp: Die EU-Kommission verpflichtete Meta am Mittwoch, innerhalb von fünf Werktagen den Zugang für KI-Chatbots von Drittanbietern wie ChatGPT oder Claude in WhatsApp kostenlos zu ermöglichen. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Die Entwicklungen zeigen: Datenschutzbeauftragte und Regulierungsbehörden treten zunehmend als aktive Gestalter auf. Sie versuchen den Spagat zwischen technologischem Fortschritt, Wettbewerbsfähigkeit und dem Schutz persönlicher Daten zu bewältigen.
