Datenschutz, Praxen

Datenschutz in Praxen: Gericht verhängt 1.000 Euro Strafe für WhatsApp

Veröffentlicht am: 20.07.2026 um 05:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Pflegekräfte lernen Patientendatenschutz, während ein Urteil zu WhatsApp-Kosten mahnt. BSI und EU AI Act setzen neue Standards.

Datenschutz in Praxen: Schulungen und neue BSI-Leitfäden
Eine Pflegekraft in Uniform betrachtet aufmerksam einen Tablet-Bildschirm in einer modernen medizinischen Umgebung. Fokus auf Datenschutz und Cybersicherheit. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Spezialisierte Schulungen am Montag, dem 20. Juli 2026, sollen Beschäftigte für die wachsenden Risiken im digitalen Alltag sensibilisieren. Die Leitung hat Datenschutzbeauftragte Daniela Wolter.

WhatsApp-Kosten: 1.000 Euro Schadensersatz

Die Notwendigkeit solcher Fortbildungen zeigt ein aktuelles Urteil. Das Arbeitsgericht Siegburg entschied im Mai 2026: Wer Gesundheitsdaten über Messenger wie WhatsApp teilt, haftet persönlich. Eine Ärztin musste 1.000 Euro zahlen, nachdem sie Diagnosen eines Kollegen in einer privaten Chatgruppe verbreitet hatte (Az. 1 Ca 1741/25).

Juristen betonen: Der Sorgfaltsmaßstab im Berufsalltag ist dynamisch. Auch die korrekte Nutzung digitaler Werkzeuge fällt darunter. Weitere Schulungstermine sind für den 8. und 28. September geplant.

BSI liefert neuen Leitfaden für Praxen

Parallel zu den Personalschulungen rückt die Technik in den Fokus. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) veröffentlichte am 14. Juli 2026 einen Kurzleitfaden für Cybersicherheit in Arztpraxen. Hintergrund: Die IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75b SGB V ist seit Oktober 2025 für die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) verbindlich, seit Januar 2026 auch für die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV).

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Pascal Jeschke vom BSI warnt: Cyberrisiken in Praxen würden häufig unterschätzt. Die Behörde stellt deshalb einen QuickCheck bereit, mit dem Einrichtungen ihren Schutzstatus prüfen können. Ziel: Patientendaten vor Ransomware und unbefugten Zugriffen schützen.

KI am Arbeitsplatz: EU-Gesetz verbietet Emotionserkennung

Ein weiteres Compliance-Feld ist der Einsatz künstlicher Intelligenz. Der EU AI Act verbietet die Emotionserkennung am Arbeitsplatz bereits seit dem 2. Februar 2025. In den USA testete der Gesundheitsdienstleister Kaiser Permanente dagegen die Überwachung von Pflegekräften per KI.

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In Deutschland greift zudem die Mitbestimmungspflicht: Systeme, die Leistung oder Verhalten von Mitarbeitern überwachen, fallen unter § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Pflegeeinrichtungen müssen bei neuen digitalen Tools die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten wahren.

Pflegeneuordnungsgesetz: Entlastungsbudget statt Pauschale

Die Branche bereitet sich auf strukturelle Änderungen vor. Ein Referentenentwurf vom 5. Juni 2026 sieht vor: Ab Januar 2027 entfällt der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat für Pflegegrad 1. Stattdessen gibt es für die Pflegegrade 2 bis 5 ein neues Entlastungsbudget zwischen 386 und 1.079 Euro pro Monat. Die Reform soll rund 400 Millionen Euro im Jahr 2027 einsparen.

Gleichzeitig startet in Thüringen ab September 2026 ein Pilotprojekt: ein digitales Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ Digital). Getragen wird es von der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Thüringen und der Thüringer Landesmedienanstalt. 15 Plätze stehen zur Verfügung, Bewerbungen sind noch bis zum 31. Juli 2026 möglich.

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