Datenschutz: Ab August müssen 614 Kalifornien-Händler Löschungen bearbeiten
Veröffentlicht am: 22.07.2026 um 05:07 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ab August müssen 614 registrierte Datenhändler in Kalifornien Löschanträge über eine zentrale Schnittstelle bearbeiten. Die DROP-Plattform (Delete Request and Opt-out Platform) erlaubt Einwohnern, mit einem einzigen Antrag die Löschung sensibler Informationen zu fordern – von Sozialversicherungsnummern über Standortdaten bis zu Browserverläufen.
Die Frist für Unternehmen: 45 Tage. Öffentliche Daten wie Fahrzeug- oder Immobilieninformationen sind ausgenommen. Ein einmal erklärter Opt-Out gilt dauerhaft. Über 330.000 Nutzer haben sich bereits registriert.
Wer den Anschluss an DROP verpasst oder Anträge ignoriert, zahlt 200 US-Dollar Bußgeld pro Tag. Bürgerrechtsorganisationen wie die Electronic Frontier Foundation raten Verbrauchern, ihre Anträge regelmäßig zu aktualisieren. Denn eine erneute Datensammlung durch Dritte lässt sich nicht vollständig ausschließen.
Asien und Europa ziehen nach
Singapurs Datenschutzbehörde PDPC erließ am 20. Juli neue Richtlinien für KI-Training. Entwickler müssen Nutzer explizit über die Verwendung ihrer Daten informieren und einfache Opt-Out-Möglichkeiten bereitstellen.
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In Europa treten im August Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte in Kraft. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Die Bundesnetzagentur wird in Deutschland als zentrale Marktüberwachungsbehörde fungieren – unterstützt durch eine spezialisierte Kammer.
Schattendatenbank der Schufa sorgt für Wirbel
Recherchen von NDR und Süddeutscher Zeitung deckten eine bislang unbekannte Datensammlung der Wirtschaftsauskunftei Schufa auf. Die Schattendatenbank soll historische Finanzdaten von rund 68 Millionen Menschen enthalten. Diese tauchen nicht in den regulären Selbstauskünften nach Artikel 15 der DSGVO auf. Ihr Zweck: die Entwicklung neuer Scoring-Modelle. Der Hessische Datenschutzbeauftragte prüft den Fall seit Frühjahr 2025.
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Auch staatliche Stellen geraten unter Druck. Landeskriminalämter in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern kauften Bewegungsdaten von Datenhändlern – ursprünglich für Werbezwecke erhoben. Während Brandenburg die Nutzung bestätigte, verzichtet Mecklenburg-Vorpommern künftig darauf. Datenschutzbeauftragter Sebastian Schmidt: „Für einen solchen Datenankauf ist derzeit keine ausreichende Rechtsgrundlage erkennbar.“
BGH stärkt Datenschutzrechte
Der Bundesgerichtshof urteilte am 23. Juni: Bereits der bloße Kontrollverlust über eigene Daten kann einen ersatzfähigen immateriellen Schaden darstellen. Auslöser war ein Bewerber, dessen vertrauliche Gehaltsabsage versehentlich über ein Karrierenetzwerk an einen ehemaligen Kollegen gesendet wurde.
Die EU-Kommission verhängte am 20. Juli eine Rekordstrafe von 550 Millionen Euro gegen AliExpress. Der Online-Marktplatz habe unzureichende Risikobewertungen vorgenommen und illegale Produkte über längere Zeiträume online gelassen – ein Verstoß gegen den Digital Services Act. In Indien bestätigte das Berufungsgericht NCLAT eine Strafe von 240 Millionen Euro gegen Meta wegen Datenschutzverstößen bei WhatsApp.
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