Datenpanne, LHH

Datenpanne bei LHH: 1.320 UBS-Mitarbeiter betroffen

Veröffentlicht am: 01.09.2026 um 11:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ein Fehler bei LHH legte die Namen von 1.320 UBS-Beschäftigten gegenüber 499 Empfängern offen; die Datenschutzaufsicht wurde informiert.

LHH-Datenpanne bei UBS: 1.320 Namen unverschlüsselt versendet
Ein leerer, moderner Büroarbeitsplatz mit einem geschlossenen Laptop auf einem Schreibtisch vor einem unscharfen Bürohintergrund. Illustration mit AI erstellt.

Beim Dienstleister LHH, einer Tochtergesellschaft der Adecco-Gruppe, ist es zu einem erheblichen Datenschutzvorfall gekommen. Das Unternehmen, das für die berufliche Neuorientierung gekündigter Mitarbeiter der Grossbank UBS zuständig ist, hat eine unverschlüsselte Liste mit Personendaten an einen weitreichenden Empfängerkreis versendet. Betroffen sind nach aktuellen Informationen mehr als 1.300 Personen.

Der Vorfall ereignete sich im Rahmen der Betreuung von Personalmassnahmen bei der Schweizer Grossbank UBS. Wie am 1. September 2026 bekannt wurde, verschickte LHH versehentlich eine unverschlüsselte Excel-Datei, die die Namen von insgesamt 1.320 UBS-Mitarbeitern enthielt.

Dieser Datensatz wurde an 499 verschiedene Empfänger übermittelt, was einen gravierenden Verstoss gegen gängige Sicherheitsstandards bei der Übertragung sensibler Personaldaten darstellt.

Umfang der Datenexposition und Sofortmassnahmen

Nach Bekanntwerden des Fehlers leitete der Dienstleister für berufliche Neuorientierung erste Schritte zur Schadensbegrenzung ein. Das Unternehmen informierte am 1. September 2026 den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten über den Vorfall. Diese Meldung ist ein obligatorischer Schritt bei Datenschutzverletzungen dieser Grössenordnung, um die Einhaltung gesetzlicher Meldepflichten zu gewährleisten.

Hinsichtlich der Art der exponierten Informationen gab LHH teilweise Entwarnung. Den Angaben zufolge waren von der versehentlichen Übermittlung ausschliesslich Namenslisten betroffen. Es seien keine Passwörter oder sensiblen Finanzdaten in die Hände der unberechtigten Empfänger gelangt.

Dennoch wiegt der Vorfall schwer, da die Liste Rückschlüsse auf den Beschäftigungsstatus und die Beteiligung an Outplacement-Programmen der betroffenen UBS-Mitarbeiter zulässt.

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Risiken bei der Auslagerung von HR-Dienstleistungen

Der Vorfall wirft ein Schlaglicht auf die datenschutzrechtlichen Herausforderungen bei der Zusammenarbeit mit externen HR-Dienstleistern. In Phasen des Personalumbaus, wie sie die UBS in den vergangenen Monaten durchlaufen hat, werden spezialisierte Anbieter wie LHH engagiert, um gekündigte Mitarbeiter bei der Suche nach neuen Stellen zu unterstützen. Dabei werden zwangsläufig grosse Mengen an personenbezogenen Daten zwischen der Bank und dem Dienstleister ausgetauscht.

Experten für Arbeitsrecht und Datenschutz weisen regelmässig darauf hin, dass die Verantwortung für den Schutz dieser Daten auch bei der Beauftragung Dritter eine hohe Priorität behalten muss. Eine unverschlüsselte Übermittlung von Excel-Listen per E-Mail gilt in der Branche als vermeidbares Sicherheitsrisiko, das durch moderne File-Sharing-Systeme oder verschlüsselte Datenbankzugriffe technisch unterbunden werden kann.

Bedeutung für die betroffenen Mitarbeiter

Für die 1.320 betroffenen UBS-Mitarbeiter bedeutet der Vorfall eine zusätzliche Belastung in einer ohnehin schwierigen beruflichen Phase. Da die Namen nun einem Kreis von 499 Empfängern bekannt sind, ist die Vertraulichkeit ihrer beruflichen Neuorientierung nicht mehr vollumfänglich gewährleistet. Ob und inwiefern der Vorfall rechtliche Konsequenzen für LHH oder die Adecco-Gruppe haben wird, bleibt abzuwarten.

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Die zuständigen Aufsichtsbehörden werden nun prüfen müssen, ob die internen Kontrollmechanismen bei LHH ausreichend waren, um solche Bedienungsfehler zu verhindern. In der Regel ziehen solche Datenpannen eine detaillierte Untersuchung der IT-Sicherheitsprozesse nach sich, um eine Wiederholung bei künftigen Projekten auszuschliessen.

Die UBS selbst ist als Auftraggeberin ebenfalls daran interessiert, dass die Privatsphäre ihrer ehemaligen Angestellten gewahrt bleibt, um Reputationsschäden im Rahmen von Restrukturierungsprozessen zu vermeiden.

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