Digitale Kassenbons, Kassenpflicht 2028

Digitale Kassenbons ab 2028: Kabinett beschließt Ende der Papierbon-Pflicht

Veröffentlicht am: 23.09.2026 um 12:11 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Das Bundeskabinett will den Papierbon ab 2028 grundsätzlich durch digitale Belege ersetzen. Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz sollen dann elektronische Kassensysteme nutzen, für kleine Barumsätze sind Ausnahmen vorgesehen.

Ab 2028 sollen Kassenbons digital werden. (Symbolbild)  - Bild: Marijan Murat/dpa
Ab 2028 sollen Kassenbons digital werden. (Symbolbild) - Bild: Marijan Murat/dpa

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, nach dem digitale Kassenbons von 2028 an zum Standard werden und Papierbelege grundsätzlich entfallen sollen.

Digitale Belege statt Papier

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) erklärte, die Pflicht für Papierbons werde abgeschafft; digitale Belege sollten Standard werden. Das solle Bürokratie für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen verringern.

Der Entwurf stammt aus dem Bundesfinanzministerium. Für Kundinnen und Kunden bedeutet die geplante Neuregelung, dass sie beim Einkauf künftig häufiger einen digitalen statt eines gedruckten Belegs erhalten.

Elektronische Kassen gegen Steuerbetrug

Nach Angaben des Ministeriums gibt es in Deutschland noch viele offene Ladenkassen. Einnahmen würden dort teilweise handschriftlich oder gar nicht erfasst. Das könne Steuerhinterziehung begünstigen.

Die Kassenpflicht soll deshalb Missbrauchsmöglichkeiten einschränken und die Aufdeckung von Steuerhinterziehung erleichtern. Klingbeil sagte dazu: „Ich will, dass die Ehrlichen nicht die Dummen sind.“

Umsatzgrenze und Ausnahmen

Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro sollen von 2028 an elektronische Kassensysteme einsetzen müssen. Für Betriebe mit geringeren Barumsätzen ist eine Ausnahme vorgesehen.

Wer jährlich weniger als 12.000 Euro Barumsatz macht, soll keine elektronische Kasse nutzen müssen. Weitere Ausnahmen könnten für Vertrauenskassen auf Selbsterntefeldern oder für die Direktvermarktung landwirtschaftlicher Betriebe gelten.

Digitalisierung und Kontrolle

Der Gesetzentwurf verbindet zwei Ziele: Er soll den Alltag an der Kasse vereinfachen und zugleich die steuerliche Nachprüfbarkeit verbessern. Elektronische Kassensysteme dokumentieren Umsätze systematisch; dadurch können Finanzbehörden Verkaufsvorgänge besser nachvollziehen als bei einer ausschließlich handschriftlichen Erfassung.

Für größere Betriebe bedeutet die geplante Umsatzgrenze vor allem eine technische Umstellung. Betroffen wären Unternehmen, deren Jahresumsatz 100.000 Euro übersteigt. Sie müssten von 2028 an ein elektronisches Kassensystem einsetzen, während kleinere Barumsätze bis zu 12.000 Euro jährlich von dieser Pflicht ausgenommen bleiben sollen.

Bedeutung für Kunden und Betriebe

Kundinnen und Kunden dürften den Beleg künftig häufiger digital erhalten. Dafür braucht es im Einzelfall eine praktikable Übermittlung, etwa an ein Smartphone oder über eine andere digitale Schnittstelle. Wer keinen digitalen Beleg nutzen kann oder möchte, soll nach der angekündigten Regelung nicht grundsätzlich vom Kauf ausgeschlossen werden; die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes bleibt für die Umsetzung entscheidend.

Besonders relevant sind die vorgesehenen Ausnahmen für Vertrauenskassen auf Selbsterntefeldern und bestimmte Formen der Direktvermarktung. Sie tragen dem Umstand Rechnung, dass nicht jedes Geschäftsmodell über einen klassischen Kassenplatz verfügt. Für Unternehmen entstehen zunächst Investitions- und Anpassungskosten, langfristig kann der Wegfall von Papierbelegen jedoch Abläufe vereinfachen.

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