One-Dyas, Umwelthilfe

Klage gegen Gasbohrungen vor Borkum ohne Erfolg

21.04.2026 - 18:18:20 | dpa.de

Darf der Energiekonzern One-Dyas in der Nordsee vor Borkum unter deutschem Staatsgebiet nach Erdgas bohren? Darum gibt es seit Jahren Streit – nun hat ein niedersächsisches Gericht entschieden.

  • Von dieser Bohrplattform soll in der Nordsee vor Borkum nach Gas gebohrt werden. (Archivbild) - Foto: Lars Penning/dpa
    Von dieser Bohrplattform soll in der Nordsee vor Borkum nach Gas gebohrt werden. (Archivbild) - Foto: Lars Penning/dpa
  • Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg wies die Klage der Umwelthilfe ab. (Archivbild) - Foto: Philipp Schulze/dpa
    Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg wies die Klage der Umwelthilfe ab. (Archivbild) - Foto: Philipp Schulze/dpa
Von dieser Bohrplattform soll in der Nordsee vor Borkum nach Gas gebohrt werden. (Archivbild) - Foto: Lars Penning/dpa Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg wies die Klage der Umwelthilfe ab. (Archivbild) - Foto: Philipp Schulze/dpa

Nach jahrelangem Streit um die Rechtmäßigkeit der Gasförderung in der Nordsee vor der Insel Borkum gibt es zumindest für die deutsche Seite vorerst Klarheit: Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) abgewiesen. Damit hat die Genehmigung, die das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) im August 2024 dem Energieunternehmen One-Dyas erteilt hatte, Bestand. Die Umwelthilfe hatte die Genehmigung aus wirtschafts- und umweltpolitischer Sicht für rechtswidrig gehalten und geklagt. 

Eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht hat das OVG nicht zugelassen. Dagegen kann aber binnen eines Monats nach dem Urteil Beschwerde eingelegt werden. 

Die Erdgasförderung in der Nordsee aus einem grenzüberschreitenden Erdgasfeld auf niederländischem und deutschem Staatsgebiet rund 20 Kilometer vor Borkum, ist seit Jahren hochumstritten. 

Amt beteuert, bei Genehmigung alles richtig gemacht zu haben 

In der Verhandlung warf die DUH dem LBEG unter anderem vor, die Auswirkungen der Gasförderung auf die Umwelt in deutschem Hoheitsgebiet nicht ausreichend nach deutschem Umweltrecht geprüft zu haben. So könnte der Bohrlärm etwa Schweinswale stören und das Produktionswasser der Bohrplattform, welches Schwermetalle wie Quecksilber enthalte, die Umwelt belasten. Laut DUH seien die Umweltauflagen im niederländischen Recht, beispielsweise zum Lärmschutz von Schweinswalen oder bei Grenzwerten von Schwermetallen, lockerer als die im deutschen Recht. 

«Ich bin davon überzeugt, dass es korrekt war, was wir gemacht haben», beteuerte hingegen ein Justiziar des LBEG vor Gericht. Man habe die Auswirkungen des Bohrvorhabens auf deutsches Hoheitsgebiet geprüft, sie seien jedoch nicht in dem Ausmaß gewesen, dass das Vorhaben nicht genehmigungsfähig gewesen wäre. 

Dieser Einschätzung folgte auch der Senat bei seiner Entscheidung. In einer Mitteilung zur Urteilsbegründung teilte das Oberverwaltungsgericht mit, das Gericht sehe zwar das Risiko für Senkungen des Meeresbodens und Erdbeben infolge der Erdgasförderung, der Meeresnaturschutz und Schutzgebiete würden dadurch aber nicht maßgeblich beeinträchtigt, hieß es. 

«Das Urteil des OVG bestätigt unsere Rechtsauffassung und es bestätigt unsere gründliche und sorgfältige Arbeit im Planfeststellungsverfahren», sagte LBEG-Präsident Carsten Mühlenmeier. «Die geltenden, sehr strengen Sicherheits- und Umweltstandards hatten im Verfahren hohe Priorität und das gilt auch weiterhin.» 

Weitere Klagen laufen 

Die Umwelthilfe kündigte nach dem Urteil an, weiter gegen die Erdgasförderung auf See vorzugehen. «Die heutige Entscheidung bestätigt, dass wir dringend ein lückenloses Gesetz zum Verbot von Öl- und Gasbohrungen in und unter Meeresschutzgebieten brauchen», sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner in einer Mitteilung. Bis dahin wolle die Umwelthilfe ihre Klagen gegen die Gasbohrungen in den Niederlanden fortführen – denn auch dort läuft noch ein Gerichtsverfahren. Anfang Mai soll zudem noch eine weitere Klage der Stadt Borkum vor dem OVG Lüneburg verhandelt werden. 

Die Gerichtsentscheidung zur deutschen Genehmigung ist wichtig, da diese notwendig ist, um – so wie One-Dyas es plant – grenzüberschreitend Gas aus dem Erdgasfeld zu fördern. Das Landesbergbauamt hatte dem Unternehmen eine auf 18 Jahre befristete Genehmigung für die Bohrung und Gasförderung unter deutschem Meeresboden erteilt. Seit März 2025 bohrt One-Dyas bereits auf niederländischer Seite nach Gas. Auf deutscher Seite sei das bislang noch nicht passiert, sagte ein Sprecher des LBEG auf Anfrage. 

Umweltschutzverbände und Insulaner in Deutschland und in den Niederlanden lehnen das Projekt ab. Sie befürchten Umweltschäden für das benachbarte Unesco-Weltnaturerbe Wattenmeer und sehen Klimaschutzziele in Gefahr. Befürworter argumentieren dagegen, dass durch das zusätzliche, heimische Gas die Energiesicherheit gestärkt werde. 

Die Erdgasplattform vor Borkum soll im Regelbetrieb etwa zwei Milliarden Kubikmeter Erdgas pro Jahr produzieren – das soll laut One-Dyas voraussichtlich im vierten Quartal 2026 «noch vor Beginn des Winters» so weit sein. Diese Menge entspreche 2,5 Prozent des deutschen Gasbedarfs. One-Dyas hat aber noch weitere Felder in der Nähe im Blick. Das Gesamtvolumen des sogenannten GEMS-Gebietes wird auf 50 Milliarden Kubikmeter geschätzt.

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