Daimler Truck: Gericht spricht Abteilungsleiterin 210.000 Euro zu
Veröffentlicht am: 20.08.2026 um 04:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat in einem am 18. August 2026 verkündeten Urteil entschieden, dass der Fahrzeughersteller Daimler Truck einer Abteilungsleiterin eine Gehaltsnachzahlung in beachtlicher Höhe leisten muss.
Die Klägerin erhält für den Zeitraum von 2018 bis 2022 eine Summe von rund 210.000 Euro zugesprochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass eine geschlechtsbedingte Benachteiligung bei der Vergütung vorlag, die das Unternehmen nicht entkräften konnte.
Beweislastumkehr nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
Im Zentrum der Entscheidung mit dem Aktenzeichen 2 Sa 14/24 stand die Anwendung von § 22 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Dieser Paragraph regelt die Beweislast bei Diskriminierungsvorwürfen.
Das Gericht folgte der Argumentation, dass die Klägerin Indizien für eine Benachteiligung aufgrund ihres Geschlechts hinreichend dargelegt habe. Nach den gesetzlichen Vorgaben liegt es in einem solchen Fall am Arbeitgeber, die Vermutung der Diskriminierung zu widerlegen.
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Das Landesarbeitsgericht befand, dass Daimler Truck diese Vermutung einer geschlechtsbedingten Benachteiligung im vorliegenden Verfahren nicht widerlegen konnte. Damit wurde die Beweislastumkehr zugunsten der Klägerin wirksam, was zur Verpflichtung der Nachzahlung für die betreffenden f?nf Kalenderjahre führte.
Orientierung am Median-Entgelt der männlichen Vergleichsgruppe
Bei der Festlegung der Nachzahlungshöhe befasste sich das Gericht intensiv mit der Berechnungsgrundlage für die Gehaltsdifferenz. Die Klägerin hatte ursprünglich gefordert, auf das Niveau des am besten verdienenden männlichen Kollegen in einer vergleichbaren Position angehoben zu werden. Diesem Ansinnen folgte das Landesarbeitsgericht jedoch nicht.
Stattdessen legte das Gericht fest, dass der Anspruch auf die Differenz zum Median-Entgelt der relevanten männlichen Vergleichsgruppe besteht. Der Median markiert den Wert, der genau in der Mitte einer nach Höhe sortierten Datenreihe liegt.
Dieser Maßstab gilt in der Rechtsprechung als geeignetes Mittel, um eine faire Vergleichsbasis bei Entgeltgleichheitsklagen zu schaffen, ohne Spitzengehälter einzelner Mitarbeiter als generellen Standard heranzuziehen.
Einfluss der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg stützt sich maßgeblich auf die Vorarbeit des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Dieses hatte in einer grundlegenden Entscheidung im Oktober des Vorjahres (BAG, Urteil vom 23.10.2025, Az. 8 AZR 300/24) die Anforderungen an den sogenannten Paarvergleich und die Beweislastumkehr nach § 22 AGG präzisiert.
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Durch die Klarstellungen des Bundesarbeitsgerichts wurde der rechtliche Rahmen für Managerinnen und Manager gestärkt, die eine ungleiche Bezahlung vermuten. Die Entscheidung in Baden-Württemberg verdeutlicht nun die praktische Umsetzung dieser höchstrichterlichen Leitlinien auf Ebene der Landesarbeitsgerichte.
Revision nicht zugelassen – GFF prüft weitere Schritte
Trotz der Tragweite des Urteils hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg die Revision zum Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen. Damit ist der ordentliche Rechtsweg vorerst abgeschlossen. Das Verfahren stieß jedoch auf breites Interesse bei zivilgesellschaftlichen Organisationen.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) kündigte unmittelbar nach Bekanntgabe des Urteils an, das Dokument sowie die Begründung detailliert zu prüfen.
Im Fokus steht dabei die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde. Damit könnte versucht werden, eine Revision vor dem Bundesarbeitsgericht doch noch zu erzwingen, falls grundsätzliche Rechtsfragen nach Ansicht der Organisation nicht ausreichend gewürdigt wurden.
Für Daimler Truck bedeutet das aktuelle Urteil zunächst eine finanzielle Belastung in Höhe der genannten 210.000 Euro zuzüglich möglicher Zinsen und Verfahrenskosten.
