DAC8-Meldepflicht: Krypto-Konten droht ohne Steuer-ID nach 60 bis 90 Tagen die Sperre
Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 23:15 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Kryptodienstleister in Deutschland, darunter Plattformen wie Bison, Bitpanda, Kraken, Binance und Coinbase, unterliegen seit dem Jahr 2026 weitreichenden regulatorischen Anforderungen. Im Zuge der Umsetzung der europäischen Richtlinie DAC8 müssen diese Anbieter Nutzerdaten sowie detaillierte Transaktionsinformationen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden.
Ziel der Maßnahme ist eine lückenlose steuerliche Erfassung von Kryptowerten, wobei sowohl für Plattformbetreiber als auch für Anleger erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen bei Verstößen drohen.
Umfangreiche Datenübermittlung und Identifikationspflichten
Die Meldepflichten umfassen sensible personenbezogene Daten sowie finanzielle Kennzahlen. Anbieter sind verpflichtet, Name, Adresse, Geburtsdatum, die steuerliche Ansässigkeit sowie die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) ihrer Nutzer zu erfassen. Darüber hinaus müssen Transaktionsdaten wie Salden, Ein- und Auszahlungen sowie Käufe und Verkäufe an die Behörden gemeldet werden.
Für Anleger ist die Angabe der Steuer-ID dabei obligatorisch. Fehlt diese Information, sind die Anbieter gesetzlich dazu verpflichtet, das entsprechende Nutzerkonto zu sperren.
Diese Sperrung muss spätestens 90 Tage, frühestens jedoch 60 Tage nach der ersten Aufforderung zur Datenbereitstellung erfolgen. Innerhalb dieses Zeitfensters müssen die Dienstleister sicherstellen, dass betroffene Nutzer an weiteren gemeldeten Transaktionen gehindert werden.
Bußgelder und steuerliche Prüfungszeiträume
Die Nichteinhaltung der neuen Compliance-Regeln kann kostspielig werden. Ein Fachanwalt für Steuerrecht wies darauf hin, dass bei vorsätzlich oder leichtfertig falscher, fehlender oder verspäteter Selbstauskunft Bußgelder von bis zu 50.000 Euro drohen können. Dieser Betrag gilt nicht nur für Anleger, sondern kann auch gegenüber den Kryptoanbietern für jeden einzelnen Fall versäumter Meldungen festgesetzt werden.
Die Finanzämter verfügen bei der Prüfung von Krypto-Steuerfällen über einen langen zeitlichen Spielraum. In der Regel beträgt die Festsetzungsfrist zehn Jahre, in schweren Fällen kann diese auf bis zu 15 Jahre ausgeweitet werden. Für das laufende Jahr 2026 müssen die Anbieter die gesammelten Daten bis spätestens zum 31.07.2027 an das BZSt übermitteln. Eine rückwirkende Meldepflicht für Vorjahre besteht hingegen nicht.
Wer sich mit der Besteuerung digitaler Assets befasst, sollte die drohenden Steuerfallen im Depot kennen. Dieser kostenlose Report zeigt, wie Sie Ihre Renditen 2026 legal vor dem Fiskus schützen können. Mehr Nettorendite dank legaler Steuertricks für Ihr Depot
Internationaler Datenaustausch und steuerliche Rahmenbedingungen
Die Transparenz im Kryptosektor wird zudem durch den automatischen Informationsaustausch auf internationaler Ebene erhöht. Das BZSt liefert im Rahmen des Common Reporting Standard (CRS) der OECD Daten von 118 Staaten an die deutschen Finanzämter.
Zu den beteiligten Territorien gehören neben allen EU-Staaten auch Finanzplätze wie die Schweiz, Singapur, Hongkong und die Vereinigten Arabischen Emirate.
Übermittelt werden hierbei Stammdaten, Kontonummern und Jahresendstände sowie Erträge, jedoch keine Einzelbuchungen. Ergänzt wird dieses System durch das neue Kryptowerte-Meldewesen CARF, dessen erste Meldungen ebenfalls für den 31.07.2027 vorgesehen sind.
Aktuell bleiben Kryptogewinne unter einer Grenze von 1000 Euro pro Jahr oder nach einer Haltefrist von mehr als einem Jahr steuerfrei. Für Staking gilt eine Freigrenze von 256 Euro jährlich, während Mining-Aktivitäten zumeist als gewerblich eingestuft werden.
Die neuen Melderegeln gelten dabei explizit für verwaltete Bestände bei Dienstleistern; die Selbstverwahrung in eigenen Wallets (etwa über dezentrale Börsen wie UniSwap oder PancakeSwap) wird von CARF und DAC8 derzeit nicht erfasst.
Die zunehmende staatliche Überwachung digitaler und klassischer Vermögenswerte verunsichert viele Sparer. Dieser kostenlose Ratgeber liefert einen konkreten 5-Schritte-Plan, um das eigene Ersparte rechtzeitig abzusichern. So schützen Sie Ihr Vermögen vor dem EU-Register
Geplante Reform der Kryptobesteuerung durch das Finanzministerium
Parallel zu den Meldepflichten plant das Bundesfinanzministerium eine grundlegende Reform der Besteuerung von Kryptowerten im Privatvermögen. Ein entsprechender Referentenentwurf wurde bereits an die Fachverbände verschickt, die bis zum 06.10.2026 dazu Stellung nehmen können.
Der Entwurf sieht vor, Kryptowerte künftig den Einkünften aus Kapitalvermögen gemäß § 20 EStG zuzuordnen. Damit würde die bisherige einjährige Haltefrist für alle Bestände entfallen, die nach dem 31.12.2026 angeschafft werden.
Für Altbestände soll ein Bestandsschutz gelten. Die Neuregelung sieht zudem vor, dass ab dem 01.01.2028 ein Kapitalertragsteuerabzug direkt über die Krypto-Dienstleister erfolgt. Sollte ein Kaufpreis unbekannt sein, etwa bei Überträgen aus der Selbstverwahrung, sieht das Ministerium vor, pauschal 50 Prozent des Verkaufserlöses als Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug heranzuziehen.
Langfristig rechnet der Bund durch diese Maßnahmen mit jährlichen Steuermehreinnahmen von rund 350 Millionen Euro. Eine Befassung des Kabinetts mit dem Gesetzentwurf ist für den 14.10.2026 geplant.
