Cybersicherheit, Meldepflicht

Cybersicherheit: Meldepflicht für Hersteller greift ab 11. September

Veröffentlicht am: 07.09.2026 um 16:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der TÜV-Verband erprobt ein dreistufiges KI-Prüfmodell, während Unternehmen neue Cyber-Resilience-Meldepflichten ab September 2026 vorbereiten.

TÜV-Verband testet neues KI-Zertifikat für mehr Sicherheit
Modernes technisches Prüflabor mit hochpräzisen Sensoren und industrieller Infrastruktur in einer neutralen Umgebung. Illustration mit AI erstellt.

Der TÜV-Verband hat mit der Erprobung eines neuen Zertifizierungsprogramms für Anwendungen der Künstlichen Intelligenz (KI) begonnen. Gemeinsam mit Pilotpartnern wird derzeit ein Verfahren getestet, das darauf abzielt, das Vertrauen in KI-gestützte Systeme nachhaltig zu stärken. Durch eine unabhängige Prüfung sollen Unternehmen künftig in der Lage sein, die Qualität und Sicherheit ihrer Anwendungen objektiv nachzuweisen.

Dreistufiges Modell für mehr Sicherheit

Die geplante Zertifizierung ist laut Angaben des Verbandes in drei Stufen unterteilt. Diese Struktur soll eine schrittweise Einführung ermöglichen, die für das Ende des Jahres 2026 vorgesehen ist.

Ein wesentlicher Bestandteil des Programms ist eine detaillierte Risikobewertung der jeweiligen KI-Systeme. Damit reagiert der Verband auch auf die Vorbehalte in der Bevölkerung: Wie eine Studie aus dem Jahr 2025 belegte, fürchteten zu diesem Zeitpunkt 79 % der Bundesbürger Risiken durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz.

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Das neue Zertifizierungsprogramm ist so konzipiert, dass es vollständig mit den Anforderungen des EU AI Act kompatibel ist. Während die Pilotphase bereits läuft, wird der offizielle Marktstart der Zertifizierungsdienstleistungen für das Ende des laufenden Jahres 2026 angestrebt.

Herausforderungen bei neuen Meldepflichten

Parallel zur Entwicklung von KI-Standards rücken branchenübergreifende Anforderungen an die Cybersicherheit in den Fokus. Eine aktuelle Umfrage des Dienstleisters Onekey unter 200 Industrieunternehmen zeigt jedoch ein geteiltes Bild bei der Vorbereitung auf neue gesetzliche Vorgaben. Demnach fühlen sich lediglich 46 % der befragten Betriebe gut über die Verpflichtungen informiert, die sich aus dem EU Cyber Resilience Act (CRA) ergeben.

Besondere Skepsis herrscht laut der Umfrage bei den bevorstehenden Meldepflichten vor: 62 % der Unternehmen sehen Schwierigkeiten bei der Umsetzung dieser Vorgaben. Der CRA sieht vor, dass Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen aktiv ausgenutzte Schwachstellen in engen Zeitfenstern melden müssen.

Ab dem 11. September 2026 greift eine Regelung zur Frühwarnung binnen 24 Stunden, gefolgt von einer Meldung innerhalb von 72 Stunden und einem Abschlussbericht nach 14 Tagen.

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Langfristige Anforderungen und Branchenfokus

Der bereits Anfang 2024 verabschiedete Cyber Resilience Act sieht weitere Verschärfungen für die kommenden Jahre vor. Ab dem 11. Dezember 2027 müssen Produkte eine CE-Kennzeichnung tragen und Hersteller sind verpflichtet, für mindestens fünf Jahre kostenlose Sicherheitsupdates bereitzustellen. Verstöße gegen diese Richtlinien können mit Bußgeldern von bis zu 15 Millionen Euro oder 2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.

Diese Regelungen betreffen unter anderem den Sektor der Schienenfahrzeuge, in dem die Cybersicherheit über den gesamten Lebenszyklus der Produkte gewährleistet werden muss.

In diesem Segment bietet beispielsweise das Unternehmen Lütze Transportation Lösungen wie das Lion-System an. Dieses verfügt über einen sicheren buskoppler, der Funktionen wie Secure Boot und Sicherheitsstandards nach SIL2 unterstützt, um den Anforderungen an eine geschützte Datenkommunikation im Schienenverkehr gerecht zu werden.

Während die ersten Meldepflichten in wenigen Tagen in Kraft treten, wird die vollständige Anwendung des CRA für diesen Sektor ab dem Jahr 2027 erwartet.

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