Cyber Resilience Act: Hersteller müssen Sicherheitslücken ab 11. September melden
Veröffentlicht am: 31.08.2026 um 20:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
In der Debatte um die technologische Zukunftsfähigkeit des Standorts Europa hat sich Siemens-Chef Roland Busch für eine Beschleunigung und stärkere Fokussierung der KI-Regulierung ausgesprochen.
In einem Gespräch mit der Welt am Sonntag warnte der Manager am 30. August 2026 vor den Gefahren einer zu kleinteiligen Regulierung, die Innovationen im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) behindern könnte. Gleichzeitig positionierte er sich deutlich gegen die Einführung von Zöllen gegenüber China und betonte, dass er den aktuellen KI-Boom nicht als Spekulationsblase betrachte.
Warnung vor regulatorischer Überlastung und Datenrisiken
Die Forderung nach einem schnelleren, aber marktorientierten Regulierungsrahmen für KI trifft auf eine Phase, in der auch andere Experten zur Vorsicht mahnen.
Während Busch die Chancen der Technologie betont, wies Meredith Whittaker von der Signal Foundation in einem Interview mit Finans am 30. August 2026 auf die Risiken eines unbedachten KI-Einsatzes hin. Whittaker warnte Unternehmen davor, durch den blinden Einsatz von KI-Systemen die Kontrolle über sensible Firmendaten an große Technologiekonzerne zu verlieren.
Diese kritische Auseinandersetzung mit der digitalen Transformation spiegelt sich auch in der Fachliteratur wider. Eine Ende August 2026 erschienene Neuauflage eines Standardwerks zum Strategischen Management im Kohlhammer Verlag befasst sich auf rund 490 Seiten explizit mit der ethischen Verantwortung und der Digitalisierung.
Parallel dazu thematisiert das im September 2026 erscheinende Turnaround Playbook für CEOs Handlungsoptionen in komplexen Restrukturierungssituationen.
Regulatorische Anforderungen für die Unternehmensführung
Neben den strategischen Fragen der KI-Nutzung treten konkrete gesetzliche Fristen in den Vordergrund. Ab dem 11. September 2026 greifen wesentliche Bestimmungen des Cyber Resilience Act (CRA).
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Hersteller digitaler Produkte sind ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, aktiv ausgenutzte Sicherheitslücken innerhalb von 24 Stunden zu melden. Ein vollständiger Bericht muss nach 72 Stunden vorliegen, während für den Abschlussbericht eine Frist von 14 Tagen gilt.
Zusätzlich erhöht die EU-Entgelttransparenzrichtlinie den Handlungsdruck auf die Personalabteilungen. Da KI die Aufgabenprofile in Unternehmen nachhaltig verändert, verkürzt sich die Halbwertszeit moderner Stellenarchitekturen auf drei bei fünf Jahre. Die Richtlinie verlangt eine geschlechtsneutrale und faire Bewertung dieser sich wandelnden Positionen.
Führungswechsel und Aufsicht in der Kritik
Die Herausforderungen der Transformation zeigen sich auch in personellen Neuausrichtungen an der Spitze internationaler Konzerne. Bei Apple übernimmt John Ternus am 1. September 2026 den Posten des CEO von Tim Cook, der in die Rolle des Executive Chairman wechselt. Ternus steht vor der Aufgabe, den Rückstand im KI-Bereich aufzuholen und den Einstieg in das Geschäft mit faltbaren Smartphones zu moderieren.
Dass die Auswahl von Führungskräften zunehmend unter Beobachtung steht, belegt eine Dax-40-Studie von Ende 2025. Demnach wurden fast zwei Drittel der Vorstände intern befördert, was Kritik an sogenannten Kaminkarrieren auslöste. Experten fordern verstärkt externe Kandidaten und ein Verständnis von Führung als Coaching-Funktion.
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Wie wichtig eine effektive Kontrolle durch Aufsichtsorgane ist, zeigt das Beispiel der Stadtreinigung Hamburg. Ein Gutachten von Deloitte kam im Sommer 2026 zu dem Ergebnis, dass der Aufsichtsrat bei der Müllverwertungsanlage ZRE nicht angemessen informiert wurde. Dies geschah vor dem Hintergrund einer massiven Kostenexplosion von ursprünglich 234 Millionen Euro auf schätzungsweise 720 bis 780 Millionen Euro.
Rechtliche Rahmenbedingungen für Konzerne und Gewinnabführung
Für die rechtliche Absicherung der Unternehmensführung bleiben die steuerlichen und aktienrechtlichen Grundlagen zentral. Aktuelle Auslegungen zur Körperschaftsteuer präzisieren die Anforderungen an Gewinnabführungsverträge (GAV).
Nach Paragraph 301 des Aktiengesetzes ist der abführbare Betrag auf den Bilanzgewinn begrenzt, der ohne die Abführung entstünde. Während der Organschaft gebildete Gewinnrücklagen dürfen aufgelöst und abgeführt werden, während Kapitalrücklagen hiervon ausgenommen bleiben.
Zudem wurde der Konzernbegriff durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz (KrZwMG) 2023 an internationale Standards angepasst. Für eine steuerliche Anerkennung ist nun eine tatsächliche Konsolidierung erforderlich; die bloße Möglichkeit zur Aufstellung eines Konzernabschlusses reicht nach Paragraph 4h des Einkommensteuergesetzes nicht mehr aus.
