CSRD und CSDDD: USA drängt EU zur Reduktion von Berichtspflichten
Veröffentlicht am: 19.08.2026 um 22:13 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die US-Regierung hat die Europäische Union dazu aufgefordert, die Bedenken hinsichtlich der Verpflichtungen aus der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) sowie der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) auszuräumen. Washington stuft die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung als unzumutbare Belastung für Unternehmen ein und verlangt eine deutliche Verringerung dieser bürokratischen Hürden.
ESG-Gesetzgebung in den USA als Gegenpol
Während die US-Bundesregierung in Brüssel interveniert, zeigt sich innerhalb der Vereinigten Staaten ein volatiles Bild in der ESG-Regulierung (Environmental, Social, Governance). Im Jahr 2026 wurden bisher 14 ESG-bezogene Gesetze in den Bundesstaaten erlassen. Dies stellt die geringste Zahl an Neuregelungen seit 2021 dar, obwohl insgesamt 174 Gesetzentwürfe eingebracht wurden.
Die politische Herkunft dieser Initiativen ist klar verteilt: Zehn Gesetze wurden in Staaten mit einer republikanischen Mehrheit verabschiedet, eines in einem demokratisch geführten Staat und drei in Bundesstaaten mit geteilten Machtverhältnissen.
Ein langfristiger Blick verdeutlicht den trend in den USA: Von 2020 bis 2026 wurden insgesamt 155 ESG-Gesetze erlassen, von denen 76 Prozent – also 118 Regelungen – explizit gegen ESG-Kriterien gerichtet waren. In diesem Jahr erließen zudem fünf Bundesstaaten (Tennessee, Oklahoma, Indiana, Kentucky und Kansas) Gesetze zur Offenlegungspflicht für Proxy-Berater.
In Kentucky und Kansas wurden dabei Vetos überstimmt. Die Durchsetzung wurde jedoch in Kansas am 24. Juni und in Indiana am 26. Juni durch gerichtliche einstweilige Verfügungen vorerst blockiert.
Umsetzung der Berichtspflichten in Europa
In der EU hat die praktische Umsetzung der CSRD bereits begonnen, was erste Daten aus Italien verdeutlichen. Eine Untersuchung von 80 börsennotierten italienischen Unternehmen zeigt, dass die Nachhaltigkeitsberichte einen erheblichen Umfang erreicht haben. Im Durchschnitt umfassen die Dokumente 163 Seiten. Besonders umfangreich berichten Unternehmen aus dem Energiesektor mit durchschnittlich 239 Seiten sowie Finanzdienstleister mit 210 Seiten.
Trotz des Umfangs zeigt die Auswertung eine zunehmende Verankerung von Nachhaltigkeitszielen in der Unternehmenssteuerung. Demnach beziehen 77 Prozent der untersuchten Unternehmen Klimaziele in ihre Anreizsysteme ein. Rund 40 Prozent haben ein Netto-Null-Ziel definiert, wobei 24 Prozent dieser Ziele durch die Science Based Targets initiative (SBTi) validiert sind.
Wirtschaftlicher Kontext und globale Auswirkungen
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Die Diskussion um die Regulierungsdichte findet vor dem Hintergrund unterschiedlicher wirtschaftlicher Kennzahlen statt. Das US-Bruttoinlandsprodukt (BIP) lag im Jahr 2025 bei 31 Billionen US-Dollar, während die EU ein BIP von 21 Billionen US-Dollar verzeichnete.
Auch beim Produktivitätswachstum im Zeitraum von 2000 bis 2024 liegen die USA mit 1,7 Prozent vor der EU mit 1,2 Prozent. Demgegenüber steht eine US-Schuldenquote von 124 Prozent des BIP, während die EU bei 83 Prozent liegt.
International entfaltet die EU-Regulierung eine erhebliche Fernwirkung. Die EU ist Südafrikas wichtigster Handelspartner mit einem jährlichen Volumen von 430 Milliarden Rand (ca. 23 Milliarden Euro).
Dort bereiten sich Führungskräfte bereits auf die Endregelung des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) vor. Gleichzeitig warnt die Wertpapier- und Börsenaufsicht (SEC) in Nigeria, dass unzureichende ESG-Offenlegungen das Risiko bergen, den Zugang zu globalen Kapitalströmen zu verlieren.
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Neue Standards und Plattformen
Zur Vereinheitlichung der Berichte hat das IAASB im Juni 2026 Erläuterungen zur Wesentlichkeit unter dem Standard ISSA 5000 veröffentlicht. Parallel dazu bereitet die europäische Aufsichtsbehörde ESMA den European Single Access Point (ESAP) vor.
Die Plattform für Finanz- und ESG-Daten soll im Jahr 2027 vollständig geöffnet werden. In den USA schlägt das FASB unterdessen vor, bestimmte Stablecoins künftig als Bargeldäquivalente einzustufen; hierzu läuft eine Kommentierungsfrist bis zum 19. November.
