CSRD-Reform, Berichtspflichten

CSRD-Reform: Berichtspflichten für 90% weniger Unternehmen ab sofort

Veröffentlicht am: 25.08.2026 um 23:34 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die EU reduziert die CSRD-Berichtspflichten drastisch: 90% weniger Firmen betroffen, Datenpunkte um 60% gekürzt. Der Konflikt mit den USA bleibt jedoch bestehen.

EU-Nachhaltigkeitsreporting: Omnibus-Paket I entlastet Firmen spürbar
Moderne Glasfassade eines Bürogebäudes bei Tageslicht, die Transparenz und unternehmerische Strukturen symbolisiert. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Europäische Kommission hat mit dem Inkrafttreten der Richtlinie 2026/470 einen zentralen Bestandteil des sogenannten Omnibus-Pakets I umgesetzt. Die Neuregelungen führen zu einer weitreichenden Anpassung der Berichtspflichten im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie der Sorgfaltspflichten der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD).

Ziel der Maßnahme ist eine spürbare Reduzierung der bürokratischen Lasten für die europäische Wirtschaft, während gleichzeitig die transatlantischen Spannungen über die Reichweite dieser Regulierungen zunehmen.

Bereits im Februar 2025 wurde das Omnibus-Paket I auf den Weg gebracht, um den Umfang der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu begrenzen. Mit der nun wirksamen Richtlinie werden die CSRD-Datenpunkte um über 60 % gekürzt.

Parallel dazu wurden die Schwellenwerte für die Anwendbarkeit der CSRD signifikant angehoben: Unternehmen unterliegen der Berichtspflicht erst ab einem Jahresumsatz von 450 Mio. Euro und einer Belegschaft von mindestens 1.000 Mitarbeitern. Branchenbeobachter verweisen darauf, dass durch diese Anpassung die Zahl der betroffenen Unternehmen um etwa 90 % sinkt.

Auch die Anforderungen der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) wurden in ihrer Reichweite angepasst. Die Richtlinie greift nunmehr erst bei Unternehmen, die mindestens 5.000 Mitarbeiter beschäftigen und einen Umsatz von 1,5 Mrd. Euro erwirtschaften. Ein besonderer Fokus der Neuregelung liegt zudem auf Firmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union.

Hier wurde der Anwendungsbereich der CSRD massiv eingeschränkt: Statt der ursprünglich kalkulierten 10.000 Nicht-EU-Unternehmen fallen nach aktuellem Stand nur noch etwa 1.200 unter die europäische Regulierung. Die entsprechenden europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS), deren finale Fassung auf den 03.07.2026 datiert ist, spiegeln diese Kürzungen der Datenpunkte ebenfalls wider.

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Die CSRD-Reform ist in Kraft: 90% weniger Unternehmen müssen berichten, die Datenpunkte wurden um 60% gekürzt. Doch die neuen Schwellenwerte (450 Mio. € Umsatz, 1.000 Mitarbeiter) und die angepassten CSDDD-Pflichten betreffen viele Firmen weiterhin. Unser Leitfaden zeigt in 3 Schritten, ob Sie betroffen sind und was Sie jetzt tun müssen. Jetzt kostenlosen CSRD-Leitfaden anfordern

Trotz dieser deutlichen Rückführungen der Anforderungen bleibt die Kritik internationaler Handelspartner bestehen. Im August 2026 adressierte die US-Regierung einen Brief an die Europäische Union, in dem sie mit konkreten Maßnahmen drohte, falls die CSRD und CSDDD nicht weiter entschärft würden.

Die US-Seite fordert unter anderem eine strikte Begrenzung der Regelungen auf die innerhalb der EU ansässigen Tochtergesellschaften. Zudem wird ein Verbot von Strafzahlungen verlangt, die auf Basis von Umsätzen berechnet werden, welche außerhalb Europas erzielt wurden.

Weitere Kernforderungen der USA sind eine Einschränkung der Klagemöglichkeiten gegen US-Unternehmen sowie die Einstufung der Vereinigten Staaten als Niedrigrisikogebiet.

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Die neue CSRD-Schwelle liegt bei 450 Mio. € Umsatz und 1.000 Mitarbeitern – aber auch Unternehmen unterhalb dieser Grenze müssen ihre Lieferkette im Blick behalten. Die CSDDD greift nun erst ab 5.000 Mitarbeitern und 1,5 Mrd. € Umsatz, doch die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht bleiben komplex. Unser Leitfaden liefert Ihnen die aktuelle ESRS-Datenpunkt-Übersicht und eine CSDDD-Update-Checkliste. CSRD-Leitfaden jetzt kostenlos herunterladen

Die EU-Kommission reagierte auf den Vorstoß der US-Regierung mit einer klaren Positionierung. Man erklärte, dass die nun geltenden Regeln nicht verhandelbar seien. Damit zeichnet sich trotz der weitreichenden Entlastungen für die Wirtschaft eine Fortsetzung des ordnungspolitischen Konflikts zwischen Brüssel und Washington ab.

Unternehmen müssen sich nun auf die finalisierten Rahmenbedingungen einstellen, die den administrativen Aufwand im Vergleich zu den ursprünglichen Entwürfen zwar drastisch reduzieren, aber weiterhin eine verbindliche regulatorische Basis für Nachhaltigkeit und Lieferkettensorgfalt bilden.

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