CRS-Meldungen, Finanzämter

CRS-Meldungen: Finanzämter sehen Kontosaldo, aber keine Überweisungen

Veröffentlicht am: 28.10.2026 um 08:31 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der CRS-Austausch für 2025 erfasst Kontostände und Erträge; Kryptowerte sollen ab 2027 einbezogen werden.
Ein minimalistisches, modernes Bürogebäude mit großen Glasfronten und Blick auf eine Stadt bei Dämmerung. Illustration mit AI erstellt.

Im Rahmen des internationalen Steuerrechts hat Deutschland zum 30. September 2026 Finanzkontodaten für das Kalenderjahr 2025 mit zahlreichen Teilnehmerstaaten ausgetauscht. Grundlage dieses Verfahrens ist der sogenannte Common Reporting Standard (CRS). Durch diesen standardisierten Meldeweg erhalten die deutschen Finanzämter umfassende Informationen über Vermögenswerte, die unbeschränkt Steuerpflichtige auf Auslandskonten halten.

Was beim CRS übermittelt wird – und was nicht

Das Meldeverfahren zielt darauf ab, grenzüberschreitende Steuerhinterziehung einzudämmen und Steuertransparenz herzustellen. Die beteiligten Kreditinstitute und Finanzdienstleister übermitteln dafür festgelegte Kerninformationen an die jeweiligen nationalen Steuerbehörden, die diese anschließend untereinander austauschen.

Zu den übermittelten Datensätzen gehören personenbezogene Angaben wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort sowie die steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID). Auf der Ebene der Kontoführung erfassen die Meldungen die Kontonummer, das meldende Finanzinstitut und den Kontosaldo zum jeweiligen Jahresende. Zudem werden teilweise erzielte Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und weitere Erträge weitergegeben.

Einzelne Kontobewegungen oder laufende Überweisungen sind von der automatischen Datenübermittlung hingegen ausgenommen. Die Finanzbehörden erhalten somit eine jährliche Bestandsaufnahme und Ertragsübersicht, jedoch kein vollständiges Transaktionsprotokoll der Konten.

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Umfassende Staatenliste mit Sonderregelungen

Der Kreis der teilnehmenden Länder am weltweiten Meldeverfahren ist breit gefasst. Die offizielle Staatenliste reicht alphabetisch von Albanien bis Zypern. Darin eingeschlossen sind auch traditionell wichtige Finanzzentren wie die Schweiz oder die Vereinigten Arabischen Emirate.

Die USA sind nicht Teil des multilateralen Abkommens nach dem Common Reporting Standard. Zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten besteht für den Austausch von steuerrelevanten Kontoinformationen jedoch ein eigenständiges Sonderabkommen, über das Daten übermittelt werden.

Ausweitung auf Kryptowerte ab 2027

Die Transparenzregeln bleiben künftig nicht auf traditionelle Bank- und Depotkonten beschränkt. Über das sogenannte Crypto-Asset Reporting Framework wird der automatische Datenaustausch ab dem Jahr 2027 offiziell auf Kryptowerte ausgeweitet.

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Um diesen künftigen Informationsaustausch vorzubereiten, läuft die systematische Erfassung der entsprechenden Krypto-Transaktionen und -Bestände bereits seit dem Jahr 2026. Damit schließen die internationalen Behörden schrittweise Meldelücken im Bereich digitaler Vermögenswerte.

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