Corona-Soforthilfen, Gerichte

Corona-Soforthilfen: Gerichte zwingen Tausende zur Rückzahlung

04.06.2026 - 10:41:01 | boerse-global.de

Mehrere Gerichtsentscheidungen bestätigen die Rückzahlungspflicht von Corona-Soforthilfen bei fehlender Notlage oder mangelnder Mitwirkung.

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Gleich mehrere Gerichtsentscheidungen stärken die Behörden bei der Rückabwicklung der staatlichen Hilfszahlungen.

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Berlin-Brandenburg: Kein Geld ohne echte Notlage

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat am Mittwoch klargestellt: Wer Corona-Soforthilfen beantragte, aber keine existenzbedrohende Liquiditätslücke nachweisen kann, muss das Geld zurückzahlen. Konkret ging es um Fälle von Unternehmern, die 9.000 oder 30.000 Euro erhalten hatten.

Die Richter stellten fest, dass die Hilfen ausschließlich zur Überbrückung einer akuten finanziellen Notlage in den drei Monaten nach der Antragstellung gedacht waren. Diese Zweckbindung sei bereits aus den ersten Bewilligungsbescheiden eindeutig hervorgegangen. Da die prognostizierte Finanzlücke in den geprüften Fällen nicht eintrat, entschied das Gericht auf Rückzahlung.

Die Revision ließen die Richter nicht zu – eine Beschwerde dagegen ist allerdings noch möglich. Mit dem Urteil kippt das OVG eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichts Cottbus, bestätigt aber die Linie des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder).

Baden-Württemberg: Mitwirkungspflicht wird ernst genommen

Auch in Baden-Württemberg ziehen die Behörden die Zügel an. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe bestätigte am Donnerstag das Vorgehen der L-Bank, die Hilfszahlungen zwischen 3.540 und 9.000 Euro zurückforderte. Betroffen waren unter anderem ein Apartmenthotel-Betreiber und eine Sängerin – beide hatten sich geweigert, an der geforderten Nachweispflicht mitzuwirken.

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Bereits Ende April hatte das Gericht in mehreren ähnlichen Fällen gleichlautend entschieden. Zwar ließen die Richter in diesen Verfahren eine Berufung zu, doch die Botschaft ist eindeutig: Wer die Auflagen nicht erfüllt, verliert den Anspruch auf die Förderung.

Schleswig-Holstein: Millionen-Rückforderungen laufen

Besonders deutlich wird das Ausmaß der Rückforderungen in Schleswig-Holstein. Die dortige Investitionsbank (IB.SH) fordert rund 293 Millionen Euro zurück. Von insgesamt 468 Millionen Euro ausgezahlter Soforthilfen wurden 360 Millionen Euro offiziell zurückgefordert – rund 200 Millionen Euro sind bereits eingegangen.

Aktuell laufen noch 3.600 Widerspruchsverfahren und 72 Klagen. Bislang hatten die juristischen Auseinandersetzungen für die betroffenen Unternehmen keinen Erfolg.

Hessen: Erleichterungen bei der Rückzahlung

Anders als in anderen Bundesländern geht Hessen einen eigenen Weg. Seit dem 22. Mai läuft dort das Meldeverfahren für rund 106.000 Hilfsempfänger wieder an. Die Landesregierung hat allerdings mehrere Erleichterungen eingeführt: Privatvermögen mindert die Förderung nicht mehr, und Kreditrückzahlungen sind nun förderfähig.

Die Entlastungen summieren sich auf rund 66 Millionen Euro für die hessischen Betriebe. Allerdings gibt es einen Haken: Anders als in anderen Ländern gibt es in Hessen kein Widerspruchsverfahren. Wer eine Rückzahlungsaufforderung anfechten will, muss innerhalb eines Monats klagen.

Österreich und Maskenbeschaffung: Pandemie-Aufarbeitung geht weiter

Die juristische Aufarbeitung der Pandemie-Hilfen beschränkt sich nicht auf Deutschland. Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) stellte Ende April fest, dass die EU-weiten Förderhöchstgrenzen von 2,3 Millionen Euro pro Unternehmensgruppe während der Pandemie massiv überschritten wurden. Auch hier drohen nun Rückforderungen.

Parallel dazu läuft in Deutschland die Aufarbeitung der Maskenbeschaffung. Rund 100 Verfahren mit einem Streitwert von insgesamt 2,3 Milliarden Euro sind beim Bundesgesundheitsministerium anhängig. Dabei geht es auch um hohe Honorare für Dienstleister wie EY und EY Law aus der Anfangsphase der Pandemie. Der Bundesgerichtshof will im September 2026 ein Grundsatzurteil zu diesen Beschaffungsstreitigkeiten fällen.

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