Compliance-Lücken: 60% des Mittelstands fühlt sich von Bürokratie gebremst
10.06.2026 - 23:25:54 | boerse-global.de
Die Beratungsgesellschaft Rödl & Partner reagiert darauf mit einem erweiterten Angebot für gesellschaftsrechtliche Sonderprüfungen.
Prüfungsfelder im Fokus
Das Spektrum umfasst Gründungsprüfungen nach dem Aktiengesetz sowie Werthaltigkeitsprüfungen von Sacheinlagen bei Kapitalerhöhungen. Besonders bei strukturellen Veränderungen zeigt sich der Bedarf an externer Expertise.
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Neben den klassischen Gründungsprüfungen gewinnen Verschmelzungsprüfungen nach dem Umwandlungsgesetz an Bedeutung. Berater bewerten hier die Angemessenheit von Umtauschverhältnissen oder Abfindungen. Auch Sonderprüfungen wegen unzulässiger Unterbewertung oder bei Verdacht auf Pflichtverletzungen der Geschäftsführung gehören zum Portfolio.
Steuerliche Compliance in der Automobilbranche
Parallel dazu rücken spezifische steuerrechtliche Themen in den Vordergrund. In der Automobilbranche führen grenzüberschreitende Lieferungen und Konsignationslager zu hohem Beratungsbedarf bei der Umsatzsteuer. Experten diskutieren verstärkt die steuerliche Behandlung von Tooling-Fällen in internationalen Lieferketten.
Mittelstand fühlt sich von Bürokratie ausgebremst
Eine Umfrage der Beratungsgesellschaft dhpg mit YouGov zeigt die Belastung des Mittelstands. Rund 60 Prozent der Führungskräfte in Unternehmen ab 250 Mitarbeitern geben an, sich durch Bürokratie gebremst zu fühlen.
Besonders auffällig: Nur etwa jeder fünfte Befragte kennt sich detailliert mit ESG-Regulatorik, Transparenzregister oder Energieaudit-Pflichten aus. Mehr als die Hälfte der Teilnehmer fürchtet Sanktionen wegen fehlender Kenntnisse.
NIS2: Nicht nur ein IT-Thema
Die NIS2-Richtlinie schafft zusätzliche Compliance-Anforderungen. Branchenbeobachter wie LEGANTA warnen: Die Richtlinie wird oft als reines IT-Thema unterschätzt. Dabei geht es auch um Vertragsgestaltung in der Lieferkette. Fehlende Regelungen zu Audit-Rechten und Incident-Prozessen können zu Haftungsrisiken führen.
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Auch interne Rollenwechsel bergen Risiken. Dienstleister wie die Validato AG bieten spezielle Prüfungen für Beförderungen an, um finanzielle Integrität und Qualifikation sicherzustellen. Technische Sicherheitslösungen überwachen kritische Zugriffsrechte bei Positionswechseln.
BGH verschärft Haftung für Geschäftsführer
Die Rechtsprechung unterstreicht die Relevanz lückenloser Compliance. Der Bundesgerichtshof weitete die Insolvenzverschleppungshaftung von GmbH-Geschäftsführern aus. Demnach haften Geschäftsführer auch für Schäden gegenüber Gläubigern, die erst nach ihrem Ausscheiden Verträge schließen – sofern die Gefahrenlage durch die Verschleppung fortbesteht. Ein nachfolgender Geschäftsführer unterbricht diesen Zusammenhang nicht zwangsläufig.
Auch beim Insiderhandel zog der BGH die Grenzen enger. Bereits der Empfänger einer Empfehlung, die auf einer Insiderinformation beruht, unterliegt einem Erwerbsverbot – selbst ohne Detailkenntnis der Information. Für eine Verurteilung reicht bedingter Vorsatz.
Dass die Behörden konsequent vorgehen, zeigt ein Verfahren der Staatsanwaltschaft Würzburg. Nach Durchsuchungen in mehreren Bundesländern ermitteln die Behörden gegen mehr als 40 Verdächtige wegen mutmaßlichen Insiderhandels im Zusammenhang mit einem Börsengang.
