Commerzbank-Übernahme: UniCredit kontrolliert 38,87 Prozent
27.05.2026 - 19:13:52 | boerse-global.deBanken, Pharma, Energie – gleich mehrere Branchen erschüttern Konflikte zwischen Kapital und Arbeitnehmerrechten. Die deutsche Mitbestimmung steht vor einer doppelten Bewährungsprobe.
Der Deutsche Bankenverband (DBV) hat UniCredit-Chef Andrea Orcel eine scharfe Warnung ausgesprochen. „Die Bedeutung der Mitbestimmung darf nicht unterschätzt werden“, erklärte Marcus Bourauel vom DBV mit Blick auf die Übernahmepläne des italienischen Geldhauses für die Commerzbank. Die Gewerkschaft reagiert damit auf ein bündel an Abwehrmaßnahmen des Commerzbank-Managements – und auf eine wachsende Zahl von Konflikten, in denen Arbeitnehmervertreter ihren Einfluss geltend machen.
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Der Kampf um die Commerzbank spitzt sich zu
UniCredit hatte Ende April ein offizielles Angebot vorgelegt: 0,485 eigene Aktien für jede Commerzbank-Aktie – das entsprach zu diesem Zeitpunkt einem Wert von rund 31,07 Euro pro Anteilsschein. Ein Angebot, das satte 8,7 Prozent unter dem damaligen Schlusskurs lag.
Vorstand und Aufsichtsrat der Commerzbank reagierten geschlossen: Am 18. Mai empfahlen sie den Aktionären, das Angebot abzulehnen. Die Begründung fiel deutlich aus: Die Offerte sei vage, mit erheblichen Risiken behaftet und unterschätze mögliche Umsatzverluste. Das Management sprach von einem „spekulativen Restrukturierungsvorschlag“ statt eines glaubwürdigen Zusammenschlussplans.
Die Aktionäre scheinen dieser Einschätzung zu folgen: Nur 0,02 Prozent nahmen das Angebot an. UniCredit verlängerte daraufhin die Frist bis zum 3. Juli. Doch die Italiener haben ihre Position auf anderem Wege massiv ausgebaut. Stimmrechtsmitteilungen zufolge kontrolliert UniCredit inzwischen 38,87 Prozent der Commerzbank – 26,77 Prozent direkt, weitere 12,10 Prozent über Total Return Swaps. Analysten halten diesen Anteil für ausreichend, um auf einer Hauptversammlung die Mehrheit zu erlangen.
Die Commerzbank kontert mit ihrer Strategie „Momentum 2030“. Am 8. Mai gab das Institut neue Langfristziele aus: 16,8 Milliarden Euro Umsatz und 5,9 Milliarden Euro Gewinn bis 2030. Das Rekordjahr 2025 untermauert die Ambitionen – damals stieg der operative Gewinn um 18 Prozent auf 4,5 Milliarden Euro. Allein im ersten Quartal 2026 erzielte die Bank einen Rekordgewinn von rund 1,36 Milliarden Euro.
Biontech und Curevac: Tausende Jobs in Gefahr
Während die Bankenbranche um die Zukunft der Commerzbank ringt, bahnt sich in der Pharmaindustrie eine Personal-Krise an. Die IG BCE kritisierte am 26. Mai die mangelnde Transparenz bei Biontechs geplantem Großumbau. Das Mainzer Unternehmen, das weltweit 7.200 Menschen beschäftigt – davon 4.000 am Hauptsitz – will mehrere Produktionsstandorte schließen und sich wieder auf die Krebsforschung konzentrieren.
Betroffen sind Standorte in Idar-Oberstein, Marburg und Singapur sowie Curevac-Standorte in Tübingen. Laut Gewerkschaft sind bis zu 1.860 Stellen gefährdet, davon 820 allein bei Curevac. Die IG BCE zweifelt an Biontechs Beteuerungen, Käufer für die Anlagen zu suchen. „Ein ernsthafter Verkaufswille ist nicht erkennbar“, so der Vorwurf.
Die Unsicherheit wächst: Biontech-Gründer Ugur Sahin und Özlem Türeci verlassen das Unternehmen angeblich für ein neues Projekt. Der Verkauf der betroffenen Produktionseinheiten soll bis Oktober 2026 abgeschlossen sein. Arbeitnehmervertreter beklagen, dass solche tiefgreifenden Einschnitte ohne ausreichende Details oder Konsultation kommuniziert werden.
Plötzliche Schließungen und juristische Niederlagen
Die Spannungen zwischen Unternehmensflexibilität und Arbeitnehmerrechten zeigen sich auch vor Gericht und in abrupten Managemententscheidungen. Die C24 Bank schloss am 7. Mai ihre Filiale in Mainz – ohne Vorwarnung, 70 Mitarbeiter betroffen. Besonders pikant: Die Schließung erfolgte just in dem Moment, als Mitarbeiter einen Betriebsrat gründen wollten. Im Nachgang bot die Bank Abfindungen und Gehaltsfortzahlung bis Jahresende – unter der Bedingung, dass die Betroffenen Verschwiegenheitserklärungen unterschreiben.
Der Fall hat Forderungen nach Gesetzesänderungen laut werden lassen. Arbeitsrechtler schlagen eine „Beweislastumkehr“ vor: Schließt ein Unternehmen einen Standort innerhalb von zwei Jahren nach Gründung eines Betriebsrats, müsste künftig der Arbeitgeber beweisen, dass kein Zusammenhang besteht.
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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) fällte am 13. Mai ein wegweisendes Urteil: Die Malta Air Basis ist betriebsratsfähig – ein wichtiger Erfolg, nachdem Ryanair am 24. April die Schließung seiner Basis am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) für Herbst 2026 angekündigt hatte.
Einen Rückschlag gab es dagegen für die Plattformökonomie. In einem Urteil vom 28. Januar entschied das BAG, dass Beschäftigte in „Remote Cities“ – Standorte von Lieferdiensten ohne lokales Management – keinen Betriebsrat wählen dürfen. Die Begründung: Es fehle an organisatorischer Eigenständigkeit, da die digitale Steuerung per App keine institutionalisierte Leitung darstelle.
Umbau bei BP und Klesch
Auch die Energiewirtschaft ist betroffen. Die EU-Kommission genehmigte am 26. Mai den Verkauf der BP-Raffinerie in Gelsenkirchen an die Klesch Group. Das Bundeswirtschaftsministerium prüft den Deal noch, denn die Anlage mit einer Jahreskapazität von zwölf Millionen Tonnen gilt als kritische Infrastruktur.
Parallel dazu kam es bei BP zu einem Führungswechsel: Am 26. Mai entließ der Konzern seinen Aufsichtsratschef Albert Manifold mit sofortiger Wirkung – wegen „unakzeptabler Versäumnisse in der Unternehmensführung und Verhaltensproblemen“. Manifold, seit Oktober 2025 im Amt, hatte sich für eine schnellere Rückkehr zu Öl- und Gasinvestitionen eingesetzt. Ian Tyler übernimmt interimistisch.
Analyse: Mitbestimmung im Wandel
Die aktuelle Welle an Unternehmensaktivitäten zeigt: Das deutsche Modell der Mitbestimmung steht vor einer doppelten Herausforderung – durch feindliche Übernahmen und die Digitalisierung der Arbeit. Im Fall UniCredit/Commerzbank nutzt die Arbeitnehmerseite ihre Position im Aufsichtsrat und ihren öffentlichen Einfluss, um konkrete Zusagen für Arbeitsplätze und Entscheidungsstrukturen einzufordern.
Die Warnung des DBV an Andrea Orcel offenbart einen grundlegenden kulturellen Graben im europäischen Bankwesen: den Konflikt zwischen der italienischen Vorliebe für zentralisierte Führung und dem deutschen Anspruch auf konsensbasierte Arbeitsbeziehungen. Für UniCredit könnte eine erfolgreiche Übernahme weniger von den finanziellen Konditionen abhängen als von der Fähigkeit, den komplexen rechtlichen und sozialen Rahmen des deutschen Arbeitsrechts zu navigieren.
Die Fälle Biontech und C24 Bank zeigen dagegen einen aggressiveren Restrukturierungsansatz. Standortschließungen und Verschwiegenheitserklärungen, die Betriebsratsgründungen verhindern sollen, stoßen auf wachsende Kritik von Gewerkschaften und Rechtswissenschaftlern. Sie argumentieren, dass der bestehende Rechtsrahmen nicht ausreicht, um Beschäftigte bei schnellen Unternehmenswenden zu schützen.
Ausblick: Entscheidende Monate
Die kommenden Wochen werden richtungsweisend. Die Annahmefrist für UniCredits Commerzbank-Angebot endet am 3. Juli – doch die bereits aufgebaute indirekte Kontrolle deutet auf eine Konfrontation auf der nächsten Hauptversammlung hin.
In der Pharmabranche rückt die Oktober-Frist für Biontechs Standortverkäufe in den Fokus. Die Gewerkschaften wollen den Druck auf das Unternehmen erhöhen, um Arbeitsplatzgarantien oder transparente Verkaufsprozesse durchzusetzen.
Und die rechtliche Lage für digitale und mobile Arbeitnehmer bleibt im Fluss. Das BAG-Urteil zu den „Remote Cities“ setzt zwar einen Präzedenzfall, der die Betriebsratsbildung in bestimmten Sektoren erschwert. Doch die anhaltende Debatte über den Schutz von Arbeitnehmervertretungen bei Restrukturierungen könnte zu neuen Regelungen führen – mit dem Ziel, Standortschließungen nicht länger als Instrument zur Umgehung der Mitbestimmung zuzulassen.
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