CoA-Prüfung: Sandiganbayan muss 25,51 Millionen PHP Reisekosten aufarbeiten
Veröffentlicht am: 16.10.2026 um 18:00 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie staatliche Rechnungsprüfungsbehörde Commission on Audit (CoA) hat in ihrem Jahresprüfbericht 2025 Ausgaben für Auslandsreisen sowie die Auswahl von Tagungsstätten beim philippinischen Sondergericht Sandiganbayan in Höhe von insgesamt 25,51 Millionen PHP beanstandet.
Wie Berichte vom 14. Oktober 2026 darlegen, moniert die Kontrollinstanz erhebliche Mängel bei der Einhaltung von Vorgaben und der Belegführung für internationale Dienstreisen sowie bei Veranstaltungen in teuren Hotel- und Resortanlagen.
Fehlende Nachweise bei millionenschweren Vorschüssen
Im Mittelpunkt der Beanstandungen stehen Barvorschüsse für Bedienstete des Gerichts. Die CoA rügte die Gewährung und Abrechnung von Vorschüssen in Höhe von 11,86 Millionen PHP – an anderer Stelle des Berichts mit 11,9 Millionen PHP beziffert – für Auslandsreisen und Seminare. Die Reiserouten führten Beschäftigte unter anderem in die USA, nach Australien, Ungarn, in die Vereinigten Arabischen Emirate, nach Singapur sowie nach Katar.
Nach den Feststellungen der Prüfer fehlten für diese Reisen elementare Unterlagen. Es lagen weder offizielle Einladungsschreiben noch vorab einzuholende Flugpreisangebote von mindestens drei Reisebüros oder verbindliche Flugpläne vor.
Zudem wiesen die Abrechnungs- und Liquidationsberichte für Reisen im Gesamtvolumen von 7,16 Millionen PHP nicht die vorgeschriebenen narrativen Tätigkeitsberichte auf, die den dienstlichen Zweck und Verlauf der Reisen belegen müssen.
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Abweichende Buchungsklassen und Budgetüberschreitungen
Konkrete Unregelmäßigkeiten stellte die Rechnungsprüfungsbehörde zudem bei Auslandsflügen von drei Richtern nach Budapest fest. Die Kosten für deren Hin- und Rückflugtickets beliefen sich auf insgesamt 621.783 PHP, was Ausgaben von jeweils mehr als 200.000 PHP pro Richter und einer Gesamtsumme von über 600.000 PHP entspricht.
In der internen Abrechnung wurden diese Flüge als Buchungen der Economy-Klasse ausgewiesen, während die vorgelegten Bordkarten eine Beförderung in der Business-Klasse dokumentierten. Die zulässigen Höchstsätze beziehungsweise Tarifgrenzen ließen sich anhand der Unterlagen nicht ermitteln.
Nach den internen Richtlinien des Gerichts, geregelt in der Dienstanweisung Office Order 164-2018, ist Dienstreisenden grundsätzlich nur die Buchung der Economy-Klasse gestattet; eine Ausnahme für die Business-Klasse ist ausschließlich für den vorsitzenden Richter vorgesehen. Ferner meldeten die drei Richter Aufwendungen von jeweils rund 700.000 PHP an, womit sie den zuvor erhaltenen Vorschuss von jeweils rund 644.000 PHP überschritten.
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Empfehlungen zu Belegen und finanzieller Erstattung
Die Kontrollbehörde fordert infolge der Prüfungsschritte eine lückenlose Aufarbeitung der Reisekostenabrechnungen. Das Gericht solle die fehlenden Dokumente vollständig nachreichen. Wo Belege unvollständig bleiben oder Richtlinien überschritten wurden, empfiehlt die CoA die Anpassung der Abrechnungen sowie die Rückforderung beziehungsweise Erstattung zu Unrecht geleisteter Zahlungen.
