Christian Olearius, Warburg-Bank

Christian Olearius galt als honoriger hanseatischer Kaufmann mit Zugang zur Politik.

18.09.2023 - 17:51:40

Auftakt von Cum-Ex-Prozess gegen Bankier Olearius. Inzwischen ist der 81-Jährige bundesweit bekannt, was einen unrühmlichen Grund hat. Nun sitzt er auf der Anklagebank.

  • Das Bankhaus M.M.Warburg & CO in Hamburg. Dem Gesellschafter Christian Olearius werden 13 Fälle der besonders schweren Steuerhinterziehung vorgeworfen. - Foto: Axel Heimken/dpa

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  • Der angeklagte Bankier Christian Olearius (r) neben seinem Anwalt im Gerichtssaal im Bonner Landgericht. - Foto: Thomas Banneyer/dpa

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Das Bankhaus M.M.Warburg & CO in Hamburg. Dem Gesellschafter Christian Olearius werden 13 Fälle der besonders schweren Steuerhinterziehung vorgeworfen. - Foto: Axel Heimken/dpaDer angeklagte Bankier Christian Olearius (r) neben seinem Anwalt im Gerichtssaal im Bonner Landgericht. - Foto: Thomas Banneyer/dpa

Bei der Aufarbeitung des Cum-Ex-Steuerskandals hat vor dem Bonner Landgericht ein Strafverfahren gegen den Hamburger Bankier Christian Olearius begonnen. Zum Prozessauftakt verlas die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift gegen den persönlich haftenden Gesellschafter der Privatbank M.M. Warburg.

Es geht um 14 Fälle der besonders schweren Steuerhinterziehung, die sich im Kern auf den Zeitraum 2006 bis 2011 bezieht - also auf die Hochphase der sogenannten Cum-Ex-Geschäfte, bei denen gar nicht gezahlte Steuern vom Staat erstattet wurden und die Allgemeinheit um Milliarden geprellt wurde. Olearius' Taten rechnen die Ankläger einen Steuerschaden von 280 Millionen Euro zu (Aktenzeichen 63 KLs 1/229).

Der 81-Jährige hat die Vorwürfe in der Vergangenheit stets zurückgewiesen. Seine Anwälte wollen am Mittwoch im Gerichtssaal auf die Vorwürfe antworten. Bis März 2024 sind noch 27 Verhandlungstage geplant. Dem früheren Warburg-Chef drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Bei Cum-Ex-Deals inszenierten Banken und andere Finanzakteure ein Verwirrspiel. Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit (cum) und ohne (ex) Ausschüttungsanspruch zwischen Beteiligten hin- und hergeschoben. Am Ende erstatteten Finanzämter nicht gezahlte Steuern. 2012 schloss der Staat das Schlupfloch. 2021 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind.

Drei Stunden für die Anklageschrift

Die Staatsanwältin Stephanie Kerkering und ihr Kollege David Pagenkemper lasen die Anklagepunkte abwechselnd insgesamt drei Stunden lang vor. Dabei nannten sie die Namen der zentral beteiligten Finanzakteure, darunter den bereits zu zwei Haftstrafen verurteilten Steueranwalt und «Mister Cum-Ex» Hanno Berger. Aus Sicht der Staatsanwälte reiht sich Olearius nahtlos ein in das «Who is Who» des größten Steuerbetrugs der Bundesrepublik.

Eine zentrale Frage des Verfahrens ist, ob Olearius eine treibende Kraft war und ob ihm klar war, was er tat. Ja, sagen die Ankläger: Er sei einer der Initiatoren gewesen. «Der Angeklagte war darüber informiert und steuerte maßgeblich», sagte Staatsanwältin Kerkering. Er sei in Krisensituationen eingebunden gewesen, um Risiken abzuwenden, und ihm sei bekannt gewesen, dass das Cum-Ex-Geschäftsmodell auf der Anrechnung beziehungsweise Erstattung von Steuern beruhte, die gar nicht gezahlt worden waren: «Ihm war bewusst, dass es sich um unzutreffende Angaben handelte.»

De Masi: «Cum-Ex-Geschäfte schwerste organisierte Kriminalität»

Die Staatsanwältin betonte, dass das Geschäftsmodell «auf der betrügerischen Erlangung von Steuergeldern basiert». Bedenken eines Fachmanns zur Rechtmäßigkeit im Jahr 2010 blieben bei Olearius der Anklage zufolge ohne Reaktion - er habe zugelassen, dass Bedenken vom Tisch gewischt worden seien und es weitergegangen sei.

Im Publikum des Gerichtssaals saß auch Fabio De Masi, früher Linken-Bundestagsabgeordneter. Der Prozess sei wichtig für den wehrhaften Rechtsstaat, sagte er. «Cum-Ex-Geschäfte sind schwerste organisierte Kriminalität.» Von Olearius erwarte er «Einsicht und Reue». Aus Sicht von De Masi verdeutlichen die von der Anklage detailliert beschriebenen Abläufe, dass sich die Beteiligten nicht auf Unwissenheit berufen können. «Alle wussten genau, was sie taten.»

Bezug zu Olaf Scholz

Brisant ist das Gerichtsverfahren auch wegen eines Bezugs zu Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). Den hatte Olearius in den Jahren 2016 und 2017 drei Mal getroffen, damals war der Sozialdemokrat noch Hamburgs Erster Bürgermeister. Der Bankier wollte verhindern, dass sein Geldhaus Steuern zurückzahlen musste. Tatsächlich gelang das anfangs, ein Teil der Ansprüche verjährte zunächst - später änderte sich das. 2017 drohte erneut eine Verjährung, die erst durch das Einschreiten des Bundesfinanzministeriums verhindert wurde.

Warburg beglich die Steuerforderungen wegen der Aktiengeschäfte nach eigenen Angaben im Jahr 2020. Die Mehrheitsgesellschafter - also auch Olearius - bezahlten die Beträge «aus ihrem eigenen Vermögen», hatte eine Warburg-Sprecherin vor Verfahrensbeginn mitgeteilt.

Olearius nutzte damals seine Kontakte in die Politik und spannte der Bonner Anklageschrift zufolge den SPD-Politiker Johannes Kahrs und den ehemaligen Hamburger Innensenator Alfons Pawelczyk für seine Zwecke ein. Außerdem kam es zu den Treffen mit Scholz. «Es ging darum, akut drohende Steuerrückzahlungsbescheide mit Druck auf Entscheidungsträger zu verhindern», sagte Staatsanwalt Pagenkemper. «Er suchte mehrfach das direkte Gespräch mit Scholz, was zum Aufbau politschen Drucks in der Finanzbehörde führen sollte.» In einem Schreiben, das er Scholz übergab, habe Olearius falsche Angaben gemacht, um den tatsächlichen Sachverhalt zu verschleiern.

Der Sozialdemokrat Scholz hat die Treffen mit Olearius eingeräumt, sich beim Inhalt dieser Treffen aber auf Erinnerungslücken berufen. Eine Einflussnahme auf die Steuerverfahren gegen die Warburg-Bank schloss Scholz aus. Ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft untersucht die Rolle führender SPD-Politiker auf den Steuerfall Warburg seit fast drei Jahren, ein Beleg für eine Intervention durch Scholz wurde bisher nicht erbracht.

In dem Bonner Cum-Ex-Prozess dürfte der Name des heutigen Bundeskanzlers in den kommenden Monaten immer mal wieder fallen. Eine Fahrt nach Bonn zum Landgericht bleibt Scholz aber aller Voraussicht nach erspart: Bisher halten weder die Richter noch die Staatsanwaltschaft es für erforderlich, dass er als Zeuge auftritt.

@ dpa.de