Chatkontrolle, Europaparlament

Chatkontrolle: Europaparlament verlängert Scan-Regelung bis 2028

Veröffentlicht: 13.07.2026 um 00:13 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Das EU-Parlament stimmt knapp für eine befristete Verlängerung der freiwilligen Chatkontrolle zur Erkennung von Kindesmissbrauchsmaterial.

EU-Parlament verlängert Chatkontrolle: Scans gegen Kindesmissbrauch
Eine stilisierte Darstellung von Datenströmen und Sicherheitsschlössern über einem Smartphone, das Datenschutz und Überwachung symbolisiert. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

286 Abgeordnete stimmten für die Verlängerung einer Ausnahmeregelung, die Online-Diensten erlaubt, private Nachrichten auf Material über Kindesmissbrauch (CSAM) zu scannen. 276 Parlamentarier votierten dagegen, 30 enthielten sich.

Knappe Mehrheit im Eilverfahren

Weil die vorherige gesetzliche Grundlage bereits im April 2026 ausgelaufen war, erfolgte der Beschluss im beschleunigten Verfahren. Ein Antrag auf vollständige Abschaffung der Regelung scheiterte: 314 Abgeordnete stimmten zwar gegen die Fortführung der Scans, die dafür nötige absolute Mehrheit von 361 Stimmen verfehlten sie jedoch.

Die Neuregelung gilt vorläufig bis zum 3. April 2028. Damit sie final in Kraft tritt, muss der Rat der Europäischen Union innerhalb von drei Monaten zustimmen. Auch die EU-Kommission ist zur Stellungnahme aufgerufen.

So funktionieren die Scans

Die beschlossene Regelung bleibt auf freiwilliger Basis. Plattformbetreiber wie Microsoft, Google oder Meta dürfen weiterhin Nachrichten nach bekanntem Missbrauchsmaterial durchsuchen – allerdings nur, wenn sie das möchten.

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Technisch basiert das Verfahren auf einem Hash-Abgleich. Dabei vergleichen Systeme digitale Fingerabdrücke von Dateien mit Datenbanken bekannter illegaler Inhalte. Bei einem Treffer prüft ein Mensch den Fund, bevor Informationen an Behörden weitergeleitet werden.

Diese Form der Überwachung – oft als „Chatkontrolle 1.0“ bezeichnet – betrifft ausschließlich unverschlüsselte Dienste. Eine weitergehende Verpflichtung zum Scannen aller Inhalte („Chatkontrolle 2.0“) ist nicht Teil des aktuellen Beschlusses.

Verschlüsselte Messenger bleiben geschützt

Ein zentraler Punkt der Einigung: Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation bleibt von den Scan-Maßnahmen ausgenommen. Dienste wie WhatsApp, Signal, Threema, iMessage und Wire sind nicht betroffen.

Anders sieht es bei Plattformen ohne oder mit nur teilweiser Verschlüsselung aus. Dazu gehören Direktnachrichten auf Instagram, X (ehemals Twitter), Mastodon oder Bluesky. Der Anbieter Telegram hat bereits angekündigt, die Umsetzung solcher Scans abzulehnen.

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Scharfe Kritik von Datenschützern

Trotz der Ausnahme für verschlüsselte Dienste hagelt es Kritik. Bürgerrechtsorganisationen warnen vor einer schleichenden Einführung der Massenüberwachung. Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) wies auf das Fehlerrisiko der eingesetzten Algorithmen hin.

Auch Gegner des Verfahrens selbst meldeten sich zu Wort: Das Eilverfahren habe wichtige parlamentarische Garantien umgangen, so der Vorwurf.

Aus der Wirtschaft kamen ebenfalls skeptische Signale. Microsoft veröffentlichte bereits 2024 Daten, wonach bei 22 Millionen automatisierten Prüfungen von Fotos lediglich ein relevanter Fund gemeldet wurde. Vertreter des Messengers Signal drohten für den Fall einer künftigen Aufweichung der Verschlüsselung sogar mit einem Rückzug vom europäischen Markt.

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