Chatkontrolle: EU verlängert Nachrichtenscans bis April 2028
Veröffentlicht am: 26.07.2026 um 23:23 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die EU-Mitgliedstaaten haben die umstrittene Chatkontrolle 1.0 bis April 2028 verlängert. 25 Länder stimmten für die Fortführung des Scannens privater Nachrichten auf freiwilliger Basis, nur eine Gegenstimme und eine Enthaltung gab es.
Der Mechanismus erlaubt Anbietern von Messengerdiensten, private Nachrichten nach bekanntem Material über sexuellen Kindesmissbrauch (CSAM) zu durchsuchen. Ausgenommen bleibt die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, wie sie etwa WhatsApp oder Signal nutzen.
Parlamentarische Kehrtwende nach Ablehnung
Die Entscheidung ist das Ergebnis eines langwierigen Prozesses. Noch im März 2026 hatte das EU-Parlament eine Verlängerung abgelehnt, weshalb die Regelung am 4. April 2026 auslief. US-amerikanische Dienste nutzten die Mechanismen aber weiterhin auf Basis eigener Bestimmungen.
Im Juli 2026 kam die Wende: In einem Dringlichkeitsverfahren stimmten die Abgeordneten mit 331 zu 304 Stimmen für die Fortführung. Ein anschließender Versuch, die Verlängerung endgültig zu blockieren, scheiterte knapp – Kritiker erreichten nur 314 der benötigten 361 Stimmen.
Einzig der zyprische Abgeordnete Fidias Panayiotou stimmte explizit gegen die Kontrollen. Kritiker wie Vertreter der österreichischen Grünen bemängelten, die Bundesregierung in Wien habe die letzte Chance zum Stopp verstreichen lassen.
Verhandlungen über Chat Control 2.0 starten im September
Die Verlängerung sichert nur die kurzfristige Rechtsgrundlage. Ab September 2026 beginnen die Verhandlungen über die sogenannte Chat Control 2.0. Die EU-Kommission hatte den Entwurf bereits am 11. Mai 2022 vorgelegt – er sieht eine verpflichtende Überprüfung von Kommunikation vor.
Diskutiert wird der Einsatz von KI, die Fotos, Videos und URLs bereits vor dem Versand auf CSAM-Inhalte prüfen soll. Ein Leak deutete zudem auf mögliche Ausnahmen für Behörden wie Polizei, Militär und Geheimdienste hin. Bisherige Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat waren mehrfach gescheitert.
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Sicherheitsdebatte nach Berliner Anschlag
Die Diskussion über digitale Überwachung wird durch sicherheitspolitische Ereignisse in Deutschland verschärft. Nach dem Anschlag auf den CSD in Berlin mit einer Toten und 30 Verletzten forderte der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Heiko Teggatz, eine Ausweitung der Ermittlungsbefugnisse.
Konkret plädierte Teggatz für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung, Online-Durchsuchungen und verstärkte Videoüberwachung. Der Täter, ein 21-jähriger Gefährder namens Abdul B., war den Behörden bereits bekannt.
Parallel hat der Bundesrat Änderungen an einem Gesetzentwurf zur Stärkung der digitalen Ermittlungsrechte des Bundeskriminalamts vorgeschlagen. Ziel: den internationalen Terrorismus mit moderneren technologischen Mitteln bekämpfen.
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Expertenkritik an Fehleranfälligkeit
Trotz politischer Zustimmung bleibt die Wirksamkeit umstritten. Kritiker warnen vor „orwellscher“ Massenüberwachung und Hintertüren in verschlüsselten Systemen. Branchenanalysten weisen auf die hohe Fehleranfälligkeit der automatisierten Scans hin: Laut BKA sind 48 bis 50 Prozent der gemeldeten Alarme strafrechtlich irrelevant.
Befürworter verweisen dagegen auf das hohe Aufkommen an Missbrauchsmeldungen. 2022 stammten rund 68 Prozent der weltweit 32 Millionen CSAM-Meldungen aus Chats innerhalb der EU.
Parallel zur Chatkontrolle verabschiedete das EU-Parlament im Frühjahr 2026 ein Verbot von KI-Anwendungen für sexualisierte Deepfakes ohne Einwilligung.
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