Chatkontrolle: EU-Ratspläne sehen Pauschalgenehmigungen für Massenscans vor
Veröffentlicht am: 28.09.2026 um 21:43 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Im Vorfeld des sechsten Trilogs zur sogenannten Chatkontrolle am 29.09.2026 sind vertrauliche EU-Dokumente an die Öffentlichkeit gelangt, die eine weitreichende Legalisierung anlassloser Massenscans privater Nachrichten vorsehen.
Die Entwürfe zielen darauf ab, die automatisierte Durchleuchtung von Kommunikationsinhalten mittels sogenannter Suchpläne festzuschreiben. Demnach sollen nationale Justiz- und Verwaltungsbehörden befugt werden, Anbietern von Chat- und E-Mail-Diensten befristete Pauschalgenehmigungen zu erteilen, um Nachrichtenverläufe systematisch zu überwachen.
Systematische Überwachung durch Suchpläne
Die aktuellen Pläne des EU-Rates stützen sich auf das als „LIMITE“ eingestufte Ratsdokument 11956/26 vom 10.09.2026. Wie aus Berichten vom 27.09.2026 hervorgeht, argumentiert der Rat, dass eine künftige dauerhafte Gesetzgebung in ihrer Wirksamkeit nicht hinter die bisherigen freiwilligen Scans der Anbieter zurückfallen dürfe. Ein zentrales Element dieser Strategie ist die Abkehr von Einzelfallprüfungen.
Die Formulierungen in den Dokumenten sehen vor, dass Suchpläne für einen festgelegten Zeitraum autorisiert werden können, anstatt jede Maßnahme individuell zu begründen. Diese Durchsuchungen könnten sich auf spezifische Teile eines Dienstes oder auf einzelne Nutzer beziehen. Ziel ist die Identifizierung von Material, das im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch von Kindern steht.
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Juristische Bedenken und parlamentarischer Widerstand
Gegen dieses Vorhaben formiert sich jedoch erheblicher Widerstand. Der Juristische Dienst des EU-Rates warnte laut einem Bericht vom 28.09.2026 ausdrücklich davor, dass das Scannen ganzer Dienste oder auch nur von Teilbereichen wahrscheinlich gegen geltendes EU-Recht verstoße. In der Vergangenheit habe der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine allgemeine und unterschiedslose Überwachung bereits mehrfach verworfen.
Auch das EU-Parlament positioniert sich kritisch gegenüber den Plänen des Rates. Die Abgeordneten fordern stattdessen gezielte Ermittlungsmaßnahmen, die an einen konkreten Verdacht gekoppelt sind. Zudem wird ein richterlicher Vorbehalt als zwingende Voraussetzung für derartige Eingriffe in die Privatsphäre erachtet. Patrick Breyer verwies in diesem Zusammenhang auf Daten, wonach rund 75% der gemeldeten Chats strafrechtlich irrelevant seien.
Die Rolle der Ratspräsidentschaft und Übergangsregeln
Für den Fall, dass die aktuellen Pläne im Trilog scheitern, hält die irische Ratspräsidentschaft einen Alternativplan bereit. Dieser sieht vor, private Chats komplett aus der Verordnung auszuklammern und stattdessen die bestehende „Chatkontrolle 1.0“ als dauerhafte Lösung beizubehalten.
Ein Vorschlag vom 23.09.2026 sieht zudem vor, öffentliche Inhalte per Aufdeckungsanordnung nur nach bereits bekanntem Material zu durchsuchen. Die Überwachung privater Kommunikation – etwa in Chats, Direktnachrichten oder privaten Cloud-Speichern – soll demnach weiterhin auf freiwilliger Basis erfolgen, wobei hier sowohl bekanntes als auch neues Material sowie Anzeichen für Grooming gesucht werden dürfen.
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Verhandlungsführer auf Seiten der EU-Kommission ist Innenkommissar Magnus Brunner. Bereits am 23.07.2026 hatte der EU-Rat eine Übergangsverordnung wieder in Kraft gesetzt, die eine freiwillige Suche nach Missbrauchsmaterial bis zum 03.04.2028 erlaubt.
Diese Ausnahme gilt laut EDRi bereits seit dem 31.07.2026. Bisher ist Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation von diesen Maßnahmen ausgenommen, was auch den Einsatz von Client-Side-Scanning ausschließt. Die nun diskutierten Suchpläne könnten diese Praxis jedoch grundlegend verändern.
