Chat-Scans: EU verlängert Ausnahmeregelung bis April 2028
Veröffentlicht am: 24.07.2026 um 06:23 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Rat der Europäischen Union hat die umstrittene Ausnahmeregelung für Chat-Scans verlängert. Tech-Konzerne dürfen private Nachrichten weiterhin auf Kindesmissbrauch durchsuchen – allerdings nur unter engen Auflagen.
Beschränkung auf unverschlüsselte Kommunikation
Die neuen Regeln gelten bis zum 3. April 2028. Erlaubt sind Scans nur in unverschlüsselten Nachrichten. Dienste mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung wie WhatsApp oder Signal bleiben geschützt.
Ausdrücklich ausgeschlossen wurde das sogenannte Client-Side Scanning. Diese Technik würde Nachrichten bereits auf dem Endgerät des Nutzers vor dem Versand prüfen. Stattdessen müssen Unternehmen verdächtige Inhalte erst von Menschen überprüfen lassen, bevor sie die Strafverfolgungsbehörden einschalten.
Brückenlösung unter politischem Druck
Die EU-Kommission spricht von einer notwendigen Übergangsregelung. Ziel ist es, eine Schutzlücke zu vermeiden, bis dauerhafte Regeln verabschiedet sind. Die Verhandlungen darüber laufen noch.
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Der Entscheidung ging erheblicher Druck voraus. Vor allem die Europäische Volkspartei (EVP) und deutsche Politiker wie Merz und Dobrindt forderten eine schnelle Verlängerung. Auch das Bundeskriminalamt und das Bundeskanzleramt setzten sich dafür ein.
Breite Mehrheit im Rat
Das Europäische Parlament hatte bereits am 9. Juli zugestimmt. Eine Ablehnung wäre nur mit absoluter Mehrheit möglich gewesen – die kam nicht zustande.
Im EU-Rat stimmten 25 Mitgliedsregierungen für die Verlängerung. Es gab eine Gegenstimme und eine Enthaltung. Plattformen wie Meta, Google oder Microsoft können ihre Erkennungssysteme nun knapp zwei Jahre weiterbetreiben – solange sie die technischen Grenzen einhalten.
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