CBAM-Zertifikate: Neue Pflichten für 18.000 EU-Importeure ab Februar
Veröffentlicht am: 02.09.2026 um 00:06 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Für europäische Importeure konkretisieren sich die administrativen Abläufe für das CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM). Die Zertifikate für Warenimporte aus dem Jahr 2026 werden ab dem 1. Februar 2027 offiziell verfügbar sein. Damit tritt die reguläre Phase des Mechanismus in Kraft, die Unternehmen vor neue Nachweis- und Finanzierungspflichten stellt.
Insbesondere in Polen, das mit 3.256 Anmeldern die zweithöchste Zahl an deklarationspflichtigen Unternehmen in der Europäischen Union aufweist, bereiten sich Firmen auf die erste jährliche Erklärung vor, die bis zum 30. September 2027 fällig ist.
Zeitplan und finanzielle Verpflichtungen
Der Verkauf der CBAM-Zertifikate ist eng an das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) gekoppelt. Für das erste Quartal 2026 wurde ein Preis von 75,36 Euro pro Tonne ermittelt, während dieser im zweiten Quartal 2026 bei 75,28 Euro pro Tonne lag. Zum Stichtag am 29. August 2026 notierte der EU-ETS-Preis bei 82,48 Euro pro Tonne und blieb damit unter dem Sechsmonatshoch von 86,60 Euro vom Juli.
Ab dem 31. März 2027 greift eine vierteljährliche Verpflichtung, nach der Importeure Zertifikate für mindestens 50 Prozent der in ihren Waren eingebetteten Emissionen halten müssen. Die finanzielle Belastung ist dabei gestaffelt: Während die Kosten im Jahr 2026 zunächst bei 2,5 Prozent der eingebetteten Emissionen liegen, ist ein linearer Anstieg auf 100 Prozent bis zum Jahr 2034 vorgesehen.
Unternehmen haben zudem die Möglichkeit, einmal jährlich bis zum 31. Oktober einen Rückkaufantrag für überschüssige Zertifikate zu stellen. Nicht genutzte oder nicht rechtzeitig abgegebene Zertifikate werden zum 1. November annulliert.
Technische Anforderungen und Verifizierung
Die Europäische Kommission hat zehn technische Leitlinien für das endgültige Regime veröffentlicht, die Sektoren wie Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff und Strom abdecken. Eine wesentliche Neuerung ist die Pflicht zur Vorlage tatsächlicher Emissionsdaten.
Zwar können vorerst Standardwerte genutzt werden, diese sind jedoch mit Aufschlägen verbunden, die von 10 Prozent im Jahr 2026 auf bis zu 30 Prozent im Jahr 2028 ansteigen. Zudem werden Strafen fällig, wenn keine verifizierten Realdaten geliefert werden.
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Für die Validierung dieser Daten sind akkreditierte Verifizierer zwingend vorgeschrieben. In Italien können sich entsprechende Stellen bereits seit dem 1. September 2026 im CBAM-Register anmelden, um ab Januar 2027 Zertifizierungen vorzunehmen.
Jeder EU-Mitgliedstaat ist zudem angehalten, eine Nationale Akkreditierungsstelle (ONA) einzurichten. Von der Regulierung betroffen bleiben nach Anwendung einer 50-Tonnen-Schwelle EU-weit etwa 18.000 Importeure.
Auswirkungen auf Handelsströme und Industrie
Die Einführung des CBAM zeigt bereits erste Auswirkungen auf die Energiemärkte und die Schwerindustrie. Bei den Stromexporten aus dem Westbalkan in die EU wurde in den ersten vier Monaten des Jahres 2026 ein Rückgang um 8,1 Prozent auf 4,60 Terawattstunden (TWh) verzeichnet.
Gleichzeitig brachen die EU-Exporte in diese Region um 40,7 Prozent ein. Regionale Minister fordern angesichts dieser Entwicklungen bereits Neuverhandlungen über die Bedingungen.
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In der Stahlindustrie wird das Instrument hingegen teilweise als notwendiger Schutzmechanismus begrüßt. Polnische Unternehmen wie Stalprofil, Bowim und Cognor berichteten von einer Stabilisierung des Marktes durch CBAM und ergänzende Kontingente, die den Druck durch Importe dämpfen.
Ohne diese Maßnahmen wäre der Markt nach Einschätzung von Branchenvertretern zusammengebrochen. Auch Handelspartner reagieren: Die Türkei hat eine eigene ETS-Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht, um ihr System an den EU-CBAM anzugleichen. In der Türkei bereits gezahlte CO2-Kosten sollen künftig auf die CBAM-Verpflichtungen angerechnet werden können.
Kritik kommt unterdessen aus der deutschen Wirtschaft. Während Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche Erfolge beim Bürokratieabbau meldet, weisen Wirtschaftsvertreter und das ifo-Institut auf steigende Belastungen hin. Den Schätzungen der Forscher zufolge sorgt die bürokratische Last für erhebliche Einbußen bei der Wirtschaftsleistung, wobei CBAM durch die Melde-, Nachweis- und Zertifikatspflichten als zusätzlicher Faktor genannt wird.
