CBAM, Zertifikatskauf

CBAM: EU verschiebt Zertifikatskauf auf 2027, Quartalsberichte enden

Veröffentlicht am: 20.08.2026 um 18:13 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die EU verschiebt den Kauf von CBAM-Emissionszertifikaten auf 2027. Importeure müssen sich ab 2026 auf neue Pflichten einstellen.

EU-Klimazoll CBAM: Zertifikatskauf startet erst 2027
Ein moderner Industriehafen mit Containerschiffen und Kränen bei Dämmerung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Europäische Kommission hat Details zur weiteren Umsetzung des Grenzausgleichsmechanismus CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) bestätigt. Während das Instrument seit Beginn des Jahres 2026 in der vollständigen Umsetzung mit allen administrativen Anforderungen in Kraft ist, wird die finanzielle Verpflichtung zum Erwerb von Emissionszertifikaten angepasst. Der erste tatsächliche Kauf dieser Zertifikate wurde nun auf das Jahr 2027 verschoben.

Ende der Quartalsberichte und neue Anforderungen

Mit dem Übergang in die definitive Phase hat die Europäische Kommission das Ende der bisherigen Quartalsberichtspflicht zum 31. Dezember 2025 bekräftigt. Der letzte Bericht dieser Art war für das vierte Quartal 2025 einzureichen. Seit dem 1. Januar 2026 gelten für Importeure verschärfte Regeln: Unternehmen müssen nun als autorisierte Deklaranten registriert sein, um betroffene Waren in die EU einführen zu dürfen.

Zudem greift seit Jahresbeginn eine Mengenschwelle von 50 Tonnen. Die Regulierung umfasst primär energieintensive Sektoren wie Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff und Strom. Während die administrativen Prozesse und die Überwachung der Emissionen bereits laufen, verschafft die Verschiebung der Zertifikatskaufpflicht auf 2027 den betroffenen Unternehmen eine längere Übergangsfrist für die finanzielle Belastung.

Handelsbeziehungen und wirtschaftliche Auswirkungen

Die Auswirkungen der CBAM-Regelungen werden international deutlich spürbar. Marktforscher weisen in aktuellen Berichten wie dem „The State of Border Carbon Adjustments 2026“ darauf hin, dass insbesondere Exportnationen ihre Handelsstrategien anpassen müssen. Kanada beispielsweise, das über kein eigenes Grenzausgleichssystem verfügt, sieht seine Stahl- und Aluminiumexporteure mit den neuen EU-Anforderungen konfrontiert.

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In Südafrika wird die Entwicklung mit Sorge betrachtet. Das Land exportiert jährlich Waren im Wert von 430 Milliarden Rand (23 Milliarden Euro) in die Europäische Union. Bisher erfolgten rund 98 Prozent dieser Exporte zollfrei im Rahmen des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der EU und der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC).

Branchenbeobachter gehen davon aus, dass die Einführung von CBAM diesen Handelsvorteil schmälern könnte. Einer Befragung unter südafrikanischen Führungskräften zufolge betrachten 27 Prozent die neuen Regulierungen als ihre größte Herausforderung, obwohl sich 92 Prozent grundsätzlich auf die Nachhaltigkeitsanforderungen vorbereitet fühlen.

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Kritik der BRICS-Staaten und indische Gegenmaßnahmen

Auf politischer Ebene sorgt die EU-Regelung weiterhin für Spannungen. Bei einem Treffen der BRICS-Umweltminister in Neu-Delhi am 18. August 2026 wurde das Grenzausgleichssystem scharf kritisiert. Die Vertreter der Staatengruppe bezeichneten die Maßnahme als einseitig, bestrafend und diskriminierend.

Indien befürchtet durch die Regelungen erhebliche Wettbewerbsnachteile für seine Schlüsselindustrien Stahl, Aluminium und Zement. Als Reaktion auf die europäischen Vorgaben arbeitet die indische Regierung an der Schaffung eines eigenen Kohlenstoffhandelssystems, um die heimische Industrie auf die veränderten Bedingungen im Welthandel vorzubereiten.

Während die EU auf die Notwendigkeit des Klimaschutzes verweist, planen auch andere Handelspartner eigene Systeme. So ist ein britisches CBAM-Modell für das Jahr 2027 angekündigt.

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