CBAM: EU veröffentlicht zehn Leitfäden zur Emissionsberechnung
Veröffentlicht am: 19.08.2026 um 18:22 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Europäische Kommission hat zehn neue technische Leitfäden veröffentlicht, die detaillierte Vorgaben zur Berechnung von Emissionen in den Sektoren des CO2-Grenzausgleichssystems (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) enthalten.
Die Dokumente dienen der Vorbereitung der betroffenen Industriezweige auf die reguläre Phase des Mechanismus, die im Jahr 2026 beginnen wird. Ein besonderer Schwerpunkt der Veröffentlichungen liegt auf der Stahlindustrie, für die spezifische Regeln zur Ermittlung der sogenannten eingebetteten Emissionen definiert wurden.
Spezifische Vorgaben für die Stahlindustrie
Der Leitfaden für den Stahlsektor sieht eine Einteilung der Produkte in sechs verschiedene Kategorien vor. Diese Struktur soll eine präzise Zuordnung der jeweiligen CO2-Intensität ermöglichen. Für die Berechnung der eingebetteten Emissionen gilt dabei der Grundsatz, dass in der Regel lediglich die direkten Emissionen der Produktionsprozesse berücksichtigt werden.
Eine signifikante Ausnahme bildet jedoch die Herstellung von Sinter: In diesem Bereich ist laut den neuen Vorgaben zwingend die Einbeziehung indirekter Emissionen aus dem Stromverbrauch erforderlich.
Bei der Nutzung von Lichtbogenöfen sieht die Kommission eine andere Handhabung vor. Hier werden indirekte Emissionen, die aus dem Bezug von elektrischer Energie resultieren, im Regelfall nicht in die Berechnung einbezogen.
Eine weitere wichtige Definition betrifft die Kreislaufwirtschaft innerhalb der Branche. So wird Post-Consumer-Stahlschrott in den Berechnungsmodellen mit einem Emissionswert von null angesetzt, was einen Anreiz für die Verwendung von Sekundärrohstoffen darstellt.
Konsolidierung und Nachweispflichten für Unternehmen
Für Betreiber von integrierten Stahlwerken enthalten die Leitfäden prozessuale Erleichterungen. Den Unternehmen wird es gestattet, die Emissionsberechnungen über mehrere aufeinanderfolgende Prozessschritte hinweg zu konsolidieren, anstatt für jede einzelne Stufe separate Nachweise führen zu müssen. Dies soll die administrative Komplexität innerhalb großer Industriekomplexe reduzieren.
Gleichzeitig verschärfen sich jedoch die Anforderungen an die Dokumentation von Zulieferketten. Für sämtliche zugekauften Vorprodukte, die in die Produktion einfließen, sind künftig zertifizierte Ist-Werte der tatsächlich angefallenen Emissionen erforderlich. Schätzwerte oder generische Daten werden in der regulären Phase des CBAM für diese Vorleistungen nicht mehr ohne Weiteres akzeptiert.
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Hilfestellungen zur praktischen Anwendung
Um die Implementierung der neuen Regeln in der Unternehmenspraxis zu unterstützen, hat die Kommission in die Leitfäden verschiedene Fallbeispiele integriert. Diese decken die gängigsten Produktionsverfahren ab, insbesondere die klassische Hochofen-Route sowie die Herstellung über Lichtbogenöfen. Anhand dieser Beispiele wird erläutert, wie die theoretischen Anforderungen auf reale Produktionsabläufe übertragen werden können.
Trotz der hohen technischen Detailtiefe weist die Kommission darauf hin, dass diese Leitfäden keine eigenständige rechtliche Bindungswirkung entfalten. Sie sind als interpretative Hilfsmittel zu verstehen, welche die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen des CBAM ergänzen und den Marktteilnehmern Rechtssicherheit bei der Vorbereitung auf die im Jahr 2026 startende reguläre Phase bieten sollen.
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Die Veröffentlichung markiert einen wichtigen Schritt für Importeure und Produzenten, um die künftigen Anforderungen an die Emissionsberichterstattung rechtzeitig umzusetzen.
