CBAM, CO2-Grenzausgleich

CBAM: EU passt CO2-Grenzausgleich an – Zertifikatspflicht ab 2026

Veröffentlicht am: 17.08.2026 um 03:02 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die EU-Kommission aktualisiert die CO2-Standardwerte für den Grenzausgleich. Importeure müssen ab 2026 Zertifikate kaufen, was besonders Exporteure in Drittstaaten wie Indonesien belastet.

EU-Kommission justiert CO2-Grenzausgleich: Neue Standardwerte für CBAM-Zertifikate
Moderne Industrieanlage mit Stahlrohren in einer Fabrik bei natürlichem Licht. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Europäische Kommission hat im August 2026 die Standardwerte (Default Values) für den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) angepasst. Diese Korrekturen erfolgen im Vorfeld der sogenannten definitiven Phase des Klimaschutzinstruments.

Die Entscheidung ist für internationale Handelsbeziehungen von hoher Relevanz, da diese Werte die Grundlage für die Berechnung von CO2-Abgaben bilden, wenn keine spezifischen Emissionsdaten für importierte Waren vorliegen.

Übergang zum Zertifikatshandel in energieintensiven Sektoren

Mit dem Inkrafttreten der definitiven Phase im Jahr 2026 verschärfen sich die Regeln für den Import bestimmter Gütergruppen in die Europäische Union erheblich. Während in einer vorangegangenen Übergangsphase, die den Zeitraum von 2023 bis 2025 umfasste, lediglich eine Berichtspflicht für Importeure bestand, wird das System nun auf eine finanzielle Verpflichtung umgestellt.

Ab dem Jahr 2026 sind Importeure dazu verpflichtet, CBAM-Zertifikate zu erwerben, um die mit ihren Produkten verbundenen CO2-Emissionen finanziell auszugleichen.

Von dieser Regelung sind insbesondere energieintensive Kernsektoren betroffen. Die EU-Kommission führt hierzu explizit die Bereiche Zement, Eisen und Stahl sowie Aluminium auf. Ebenfalls unter die Zertifikatspflicht fallen der Import von Düngemitteln, Strom und Wasserstoff.

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Die nun korrigierten Standardwerte dienen dazu, eine konsistente Anwendung des Grenzausgleichs sicherzustellen und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, die durch unterschiedliche Klimaschutzstandards in Drittstaaten entstehen könnten.

Internationale Handelspartner stehen vor logistischen Hürden

Die Aktualisierung der Berechnungsgrundlagen durch die EU stößt bei Handelspartnern außerhalb der Staatengemeinschaft auf eine detaillierte Prüfung. Beispielhaft hierfür steht Indonesien. Das Land sieht sich durch die angepassten Standardwerte vor signifikante Herausforderungen gestellt. Marktbeobachter weisen darauf hin, dass insbesondere die präzise Messung und die geforderte Berichterstattung der Emissionen die dortigen Exporteure belasten.

Neben den administrativen Hürden wird in Indonesien mit einer Steigerung der Exportkosten gerechnet. Die Schwierigkeit bestehe für viele Unternehmen darin, die geforderten Nachweise nach EU-Standard zu erbringen, um nicht auf die potenziell ungünstigeren Standardwerte der Kommission angewiesen zu sein.

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Da die definitive Phase des CBAM den Kauf von Zertifikaten zur Bedingung macht, könnten unzureichende Emissionsdaten zu einer spürbaren Verteuerung der betroffenen Waren auf dem europäischen Markt führen.

Das Ziel der EU bleibt dabei die Vermeidung von „Carbon Leakage“ – also der Verlagerung von CO2-intensiven Industrien in Länder mit weniger strengen Emissionsregeln. Die Standardwerte fungieren in diesem System als notwendiger Rückfallmechanismus, um die ökologische Integrität des europäischen Marktes zu wahren.

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