CBAM-Compliance, Verifizierer

CBAM-Compliance: Verifizierer erhalten ab September Registerzugang

Veröffentlicht am: 28.08.2026 um 23:54 Uhr | Redaktion boerse-global.de

EU-Importe von Aluminiumprofilen legten 2025 zu, während neue CBAM-Funktionen, Fristen und internationale Vorgaben die Nachweispflichten erweitern.

CBAM verschärft Anforderungen für Aluminiumimporte und Herkunftsnachweise
Ordentlich gestapelte Aluminiumprofile in einem modernen Industrielager mit natürlichem Lichteinfall. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Im Rahmen des europäischen Grenzausgleichssystems für Kohlenstoff (CBAM) gewinnt die präzise Klassifizierung von Produkten sowie die Identifizierung ihrer Herkunft für die Aluminiumbranche massiv an Bedeutung.

Die EU-Kommission thematisierte die wachsende Relevanz dieser Prozesse, um eine lückenlose Erfassung der CO2-Emissionen bei Importen sicherzustellen. Dies betrifft insbesondere die korrekte Zuordnung zu den kombinierten Nomenklaturen (CN-Codes) und die Nachverfolgung der Lieferketten.

Importdynamik und CO2-Intensität bei Aluminiumprofilen

Die statistische Auswertung der Importströme verdeutlicht die Komplexität der Überwachung. Im Jahr 2025 verzeichnete die EU-27 einen Anstieg der Importe bei den CN-Codes 76041090 und 76042910 um 1,8 % auf insgesamt 54.800 Tonnen.

Besonders deutlich war die Entwicklung beim Warencode 76041090, dessen Importvolumen um 33 % auf 21.428 Tonnen anstieg. Auffällig ist hierbei, dass 42,2 % dieser Menge als „High seas“ klassifiziert wurden, was die Notwendigkeit einer exakten Herkunftsidentifizierung unterstreicht.

Die Herkunftsländer weisen dabei signifikante Unterschiede in der Emissionsbelastung auf. Albanien fungierte mit 2.747 Tonnen als größter Lieferant für den Bereich der CN 76041090, obwohl die Liefermenge um 13,6 % zurückging.

Die theoretische CO2-Belastung für albanische Produkte wird mit 1,13 Tonnen CO2-Äquivalent pro Tonne (t CO2e/t) angegeben. Im Gegensatz dazu lieferte China 2.253 Tonnen (-25,2 %) mit einer deutlich höheren Belastung von 3,91 t CO2e/t. Die EU-Kommission hat für diesen spezifischen Warencode Benchmarkwerte von 1,493 (K) und 0,152 (L) festgelegt.

Anzeige

Angesichts der komplexen Anforderungen an die Herkunftsidentifizierung und Emissionserfassung ist eine rechtssichere Umsetzung der EU-Vorgaben für Importeure unerlässlich. Dieser kostenlose Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie die Berichtspflichten effizient erfüllen und Bußgelder vermeiden. Kostenlosen CBAM-Leitfaden jetzt herunterladen

Erweiterte Funktionen und Fristen im CBAM-Register

Um die administrativen Abläufe zu unterstützen, wurden im August mehrere technische und regulatorische Neuerungen eingeführt. Seit dem 6. August 2026 steht im CBAM-Register eine Funktion zur Überwachung der 50-Tonnen-Befreiungsschwelle zur Verfügung. Zudem veröffentlichte die Kommission Mitte August zehn neue Leitlinien zur Verifizierung, denen kurz darauf weitere Dokumente folgten.

Ein wichtiger Meilenstein ist der 1. September 2026, ab dem akkreditierte Verifizierer direkten Zugang zum CBAM-Register erhalten. Für Unternehmen rückt zudem die langfristige Compliance in den Fokus: Die erste Jahreserklärung für das Kalenderjahr 2026 muss bis spätestens 30. September 2027 eingereicht werden.

Anzeige

Wer sich mit den neuen Fristen und technischen Anforderungen im CBAM-Register befasst, benötigt klare Schritt-für-Schritt-Anleitungen für die tägliche Praxis. Eine Gratis-Checkliste führt Sie sicher durch die neue Verordnung, damit Sie Ihre Pflichten auch ohne teure Berater erfüllen. Gratis-Checkliste zur CBAM-Umsetzung sichern

Internationale Perspektiven und Forderungen nach Planungssicherheit

Auch außerhalb der EU bereiten sich Industrie und Behörden auf die Mechanismen der CO2-Bepreisung vor. In Indien empfiehlt ein Bericht von CII-IIM der Regierung, eine stärkere nationale CO2-Bepreisung und Emissionsverfolgung zu etablieren. Dies sei notwendig, da inländische CO2-Preise nicht automatisch vom EU-CBAM abgezogen werden, sondern detaillierte Nachweise erfordern.

Empfohlen wird ein „Baseline-and-Credit“-Ansatz sowie eine unabhängige Verifizierung für betroffene Sektoren wie Stahl, Aluminium, Zement und Petrochemie.

Parallel dazu fordert der britische Branchenverband ALFED von der Regierung im Vereinigten Königreich mehr Klarheit über den für Januar 2027 geplanten UK-CBAM. Nadine Bloxsome, CEO von ALFED, betonte, dass Unternehmen dringend Planungssicherheit benötigten.

Insbesondere zu Standard-Emissionswerten, den Verifizierungsprozessen und der Anerkennung ausländischer CO2-Kosten stünden konkrete Informationen noch aus. Die Branche drängt hier auf sektor-spezifische Leitlinien, um die Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen.

Disclaimer...

de | wirtschaft | 70017639 |