Cannstatter Wasen: 11 Kläger wollen Rauchverbot in den Festzelten durchsetzen
Veröffentlicht am: 26.09.2026 um 09:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Mit dem Start des Cannstatter Volksfests am Freitag, den 25. September 2026, rückt eine spezifische Regelung des Nichtraucherschutzes in den Fokus der Öffentlichkeit.
Obwohl in Baden-Württemberg seit wenigen Monaten ein verschärftes Nichtraucherschutzgesetz in Kraft ist, bleibt der Konsum von Tabakwaren in den Festzelten auf dem Wasen weiterhin gestattet. Grund hierfür sind explizite Ausnahmeregelungen im Gesetz, die Bier-, Wein- und Festzelte von den neuen Verboten ausklammern.
Ausnahmeregelungen im neuen Landesgesetz
Das aktualisierte Nichtraucherschutzgesetz sieht weitreichende Einschränkungen für öffentliche Räume vor. Zu den Bereichen, in denen das Rauchen nun untersagt ist, gehören unter anderem Spielplätze, Haltestellen, Freibäder sowie Zoos und Freizeitparks. Dabei wurden auch moderne Alternativen wie E-Zigaretten, Vapes und Shishas in die Verbote einbezogen.
Trotz dieser Verschärfungen hat die Landesregierung entschieden, Festzelte nicht in den Geltungsbereich des Rauchverbots aufzunehmen. Diese Entscheidung steht im Gegensatz zu Empfehlungen eines Bürgerforums, das sich im Vorfeld für ein Rauchverbot auch in Festzelten ausgesprochen hatte. Die Landesregierung begründete die Beibehaltung der Ausnahme damit, dass es sich bei solchen Veranstaltungen um zeitlich begrenzte Ereignisse handele.
Juristisches Vorgehen gegen die Befreiung der Festzelte
Gegen diese Ausnahmeregelungen hat sich nun juristischer Widerstand formiert. Beim Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg wurde eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, die darauf abzielt, die Festzelte auf dem Cannstatter Volksfest künftig rauchfrei zu gestalten. Das entsprechende Dokument umfasst 140 Seiten und wird von insgesamt 11 Klägern getragen. Unterstützt wird die Klage vom Nichtraucherschutzverband Deutschland sowie der Organisation Pro Rauchfrei.
In Baden-Württemberg sind Festzelte von den neuen Rauchverboten ausgenommen — doch eine 140-seitige Verfassungsbeschwerde mit 11 Klägern zielt genau auf diese Ausnahme. Wer sein Zelt jetzt umrüstet, ist auf beide Szenarien vorbereitet. Kostenlosen Rechts-Check für Festzeltbetreiber anfordern
Die Kläger führen verschiedene rechtliche Argumente an. Neben einer Verletzung des Gleichheitssatzes wird insbesondere das Recht auf körperliche Unversehrtheit geltend gemacht. Unter den Klägern befindet sich zudem ein selbstständiger Musiker, der eine Verletzung seiner Berufsfreiheit anführt, da er in den Zelten zwangsläufig dem Tabakrauch ausgesetzt sei.
Stephan Weinberger, der Vorstandsvorsitzende von Pro Rauchfrei, erklärte dazu, dass nach Einschätzung der Organisation zudem eine Verletzung der europäischen Menschenrechtskonvention vorliege.
Vergleich mit den Regelungen auf dem Münchner Oktoberfest
Die aktuelle Debatte in Baden-Württemberg verdeutlicht die unterschiedliche Handhabung des Nichtraucherschutzes bei Großveranstaltungen in Deutschland. In Bayern gilt bereits seit dem Jahr 2010 ein striktes Rauchverbot in Bierzelten, das auch für das Münchner Oktoberfest bindend ist. Während das Rauchen auf dem dortigen Festgelände und in den Biergärten im Freien weiterhin erlaubt bleibt, mussten die Wirte in München auf die Verbote reagieren.
Auf dem Münchner Oktoberfest gilt seit 2010 ein striktes Rauchverbot in Bierzelten — die Wirte haben mit Balkonen und Außenflächen reagiert. Wenn Sie wissen wollen, wie Sie Ihr Zelt in drei Schritten auf rauchfreie Zonen umstellen, ohne Gäste zu verlieren: Schritt-für-Schritt-Umrüst-Leitfaden jetzt sichern
In der Folge wurden viele Zelte in München mit speziellen Außenflächen oder Balkonen ausgestattet, um rauchenden Gästen einen Bereich außerhalb des geschlossenen Zeltinnenraums zu bieten.
In Stuttgart hingegen bleibt die traditionelle Regelung vorerst bestehen, sofern die Verfassungsbeschwerde nicht zu einer kurzfristigen Änderung der Rechtspraxis führt. Die Befürworter eines Verbots hoffen durch den juristischen Weg eine Angleichung an Standards zu erreichen, wie sie in anderen Bundesländern bereits seit über einem Jahrzehnt üblich sind.
