Cannabissteuer: Markus Söder fordert Abgabe nach Vorbild von Tabak und Alkohol
Veröffentlicht am: 27.09.2026 um 20:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
In der laufenden Debatte um die rechtliche und finanzielle Behandlung von Genussmitteln hat sich Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für eine weitreichende steuerliche Neuregelung ausgesprochen.
Im Rahmen einer CSU-Klausur in Kloster Banz forderte der Parteichef die Einführung einer speziellen Steuer auf Cannabis. Diese solle sich an den bestehenden Modellen für die Alkohol- und Tabaksteuer orientieren. Söder begründete diesen Vorstoß mit der aktuellen steuerlichen Situation, die er als unzureichend bewertet.
Steuerliche Gleichstellung mit Alkohol und Tabak
Nach Ansicht des bayerischen Ministerpräsidenten ist die derzeitige Befreiung von einer spezifischen Verbrauchssteuer nicht haltbar. In Berichten vom Wochenende erklärte Söder, es sei absurd, den Konsum von Cannabis steuerfrei zu belassen.
Während der Staat bei anderen Genussmitteln wie Tabak oder alkoholischen Getränken über spezialisierte Steuern signifikante Einnahmen generiert, fehle ein entsprechendes Instrumentarium für Cannabisprodukte bisher.
Der CSU-Chef kritisierte in diesem Zusammenhang die Rahmenbedingungen der Teil-Legalisierung. Laut Medienberichten vom 27. September 2026 unterstrich er seine Position mit der Aussage, dass ein kostenloser Konsum in dieser Form nicht akzeptabel sei. Diese steuerpolitische Forderung ist eingebettet in eine grundsätzliche Ablehnung der aktuellen Gesetzgebung durch die Unionsparteien.
CDU und CSU verfolgen demnach das Ziel, die unter der aktuellen Bundesregierung eingeführte Teil-Legalisierung vollständig rückgängig zu machen. Söder betonte hierzu, dass die gegenwärtige Entwicklung nicht fortgeführt werden könne.
Wirtschaftliche Prognosen und fiskalische Auswirkungen
Die Diskussion um die Besteuerung von Cannabis ist nicht neu, gewinnt jedoch durch die Forderungen aus Bayern an politischer Dynamik. Bereits vor der Umsetzung der Teil-Legalisierung hatten Forschende der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf potenzielle finanzielle Effekte für den Staatshaushalt analysiert.
Die Forderung nach einer Cannabissteuer nach Vorbild von Tabak und Alkohol ist bislang ein politischer Vorstoß — kein geltendes Recht. Für Steuerberater und Unternehmen bleibt die zentrale Frage, welche Abgabemodelle überhaupt diskutiert werden und wie sich ein möglicher Rückbau der Teil-Legalisierung auf bestehende Strukturen auswirken würde. Der kostenlose Report fasst den Stand der Debatte zusammen und ordnet die fiskalischen Szenarien ein. Steuer-Report zur Cannabis-Debatte anfordern
Die Experten schätzten damals, dass der Bund durch eine gezielte Abgabe auf Cannabis jährliche Einnahmen von bis zu 1,8 Milliarden Euro erzielen könnte.
Zusätzlich zu den direkten Steuereinnahmen prognostizierten die Forscher erhebliche Entlastungen auf der Ausgabenseite. Die jährlichen Einsparungen bei Gerichten, der Polizei und im Strafvollzug wurden auf rund 1,4 Milliarden Euro beziffert.
Vor der Legalisierung verzeichneten die Sicherheitsbehörden jährlich mehr als 100.000 Straftaten mit Bezug zu Cannabis. Eine regulierte Besteuerung und Kontrolle könnte laut diesen Modellen somit nicht nur die Staatskasse füllen, sondern auch personelle und finanzielle Ressourcen in der Justiz und bei den Exekutivorganen freisetzen.
Stand der Umsetzung und politische Perspektiven
Das geltende Cannabisgesetz (KCanG) trat am 1. April 2024 in Kraft. Die amtierende Regierungskoalition hat vorgesehen, die Auswirkungen dieses Gesetzes zunächst umfassend zu evaluieren, bevor weitere Anpassungen vorgenommen werden. Söders Vorstoß zielt jedoch auf eine fundamentale Änderung der fiskalischen Logik ab, noch bevor diese Evaluation abgeschlossen ist.
In Bayern waren Anfang September 2026 elf Anbauvereinigungen genehmigt — doch keine verfügte über eine genehmigte Anbaufläche, der Anbau hatte nicht begonnen. Wer solche Strukturen aufbaut, plant unter Bedingungen, die sich jederzeit ändern können. Der kostenlose Leitfaden zeigt, welche Compliance-Punkte Anbauvereine und ihre Berater jetzt kennen sollten. Compliance-Leitfaden jetzt sichern
In Bayern zeigt sich die praktische Umsetzung der Anbauvereinigungen indes zögerlich. Anfang September 2026 waren im Freistaat zwar elf Anbauvereinigungen genehmigt, allerdings verfügte zu diesem Zeitpunkt noch keine dieser Vereinigungen über eine genehmigte Anbaufläche.
Ein aktiver Anbau von Cannabis durch diese Vereine hatte dementsprechend noch nicht begonnen. Die Forderung nach einer Steuererhebung nach Vorbild der Tabaksteuer würde somit in eine Marktstruktur eingreifen, die sich in Bayern erst noch in der Phase der Etablierung befindet.
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