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Bundeswirtschaftsministerium plant eine zeitliche Entgrenzung der Corona-Hilfsmaßnahmen

22.10.2020 - 17:01:52

Aufgrund der rapide steigenden Infektionszahlen in Deutschland diskutiert die Bundesregierung über eine Ausweitung der Corona-Hilfen für Unternehmen und Selbstständige.

Innerhalb der Bundesregierung gibt es laut „Handelsblatt“ Überlegungen, die wirtschaftlichen Stützungsmaßnahmen für Unternehmen und Selbstständige über das Jahresende hinaus zu verlängern. Derzeit prüft das Bundeswirtschaftsministerium die Möglichkeiten zu einer zeitlichen Entgrenzung der Überbrückungshilfen für Kleinunternehmer und Selbstständige sowie der Hilfskredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Daneben soll eine weitere Aussetzung der Antragspflicht bei Unternehmensinsolvenzen eine massive Pleitewelle verhindern. Bisher war es geplant, die Maßnahmen zu Jahresende auslaufen zu lassen. Unter den aktuellen Entwicklungen erscheint diese Befristung nicht sinnvoll. Die Ressorts sind sich weitgehend einig, dass es einer Verlängerung der Ausnahmeregelungen bedarf, so ein Mitglied der Bundesregierung. Wir sind dabei, alle Maßnahmen vom März zu evaluieren. Wenn sich ein Element bewährt hat, sollten wir über eine Fortführung nachdenken.
Nach dem Einsetzen der zweiten Corona-Welle, befürchtet die Koalition die wirtschaftlichen Konsequenzen eines potentiellen zweiten Shut-Downs. Deshalb haben sich die Koalitionspartner darauf verständigt, zunächst eine offene Liste mit Corona-Hilfsmaßnahmen zu erstellen, die aus der Sicht von CDU, CSU und SPD notwendig sind, um eine wirtschaftliche Erholung abzusichern. Dabei soll es laut „Handelsblatt“ auch um neue Initiativen gehen, welche die bestehenden Hilfen ergänzen oder ablösen sollen. Die Liste wird anschließend in der nächsten Koalitionsrunde thematisiert. Dabei zeichnen sich zwischen den Koalitionspartnern deutliche Differenzen ab, die innerhalb der Regierung für Kontroversen sorgen dürften.
Die SPD hatte bereits angedeutet, dass sie Unternehmen, die aufgrund des Lock-Downs in finanzielle Probleme gekommen sind, weiterhin von der Insolvenzantragspflicht entbinden will. Die Union widersprach dieser Initiative und beharrt auf einem Auslaufen der Regelung zum Jahresende. Im Fall der Überbrückungshilfen wurden aktuell erst 1,2 Milliarden von den bewilligten 25 Milliarden Euro freigegeben. Das Ausschöpfen des Bewilligungsrahmens bis Jahresende erscheint unwahrscheinlich. Über die Verwendung der verbleibenden Mittel könnten dann Anschlussregelungen entscheiden. Die Maßnahmen zum Mieterschutz bei Einkommensverlusten wurden entgegen der SPD-Linie durch die Bundesregierung bereits gestrichen.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, NeoMatrix

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