Investitionsprüfgesetz, Katherina Reiche

Investitionsprüfgesetz: Reiche plant Kontrollen ab 15 Prozent

Veröffentlicht am: 01.10.2026 um 18:28 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche will die Kontrolle ausländischer Beteiligungen an deutschen Unternehmen ausweiten. Ein Gesetzentwurf sieht unter anderem Prüfungen ab 15 Prozent bei börsennotierten Firmen und strengere Regeln für Investoren außerhalb der EU vor.

Wirtschaftsministerium plant schärfere Investitionsprüfungen
Wirtschaftsministerium (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) bringt ein neues Gesetz auf den Weg, das die deutsche Wirtschaft insbesondere vor dem Einfluss Chinas schützen soll. Der Entwurf für das „Investitionsprüfgesetz“ sieht schärfere Kontrollen ausländischer Beteiligungen vor.

Prüfung schon ab 15 Prozent

Nach dem Entwurf sollen Beteiligungen an börsennotierten Unternehmen künftig bereits ab einer Schwelle von 15 Prozent geprüft werden. Außerdem soll ein ausländischer Investor erneut überprüft werden, wenn er ein deutsches Unternehmen vollständig übernehmen will.

Regeln für Investoren außerhalb der EU

Die Investitionsprüfung soll demnach nur bei Geldgebern von außerhalb der Europäischen Union angewandt werden. Damit würden auch Investoren aus der Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen erfasst, die bislang von den Regeln ausgenommen waren.

Zur Begründung heißt es in dem 86-seitigen Entwurf, die geopolitische Sicherheitslage sowie die Risiken für die nationale und wirtschaftliche Sicherheit in Deutschland hätten sich erheblich verschärft. Das Gesetz ist noch nicht zwischen den Ressorts der Bundesregierung abgestimmt.

Die geplante Reform setzt an einem Spannungsfeld an: Deutschland will ausländisches Kapital grundsätzlich weiterhin ermöglichen, zugleich aber Abhängigkeiten in sicherheitsrelevanten Bereichen begrenzen. Investitionsprüfungen unterscheiden sich dabei von kartellrechtlichen Verfahren. Während das Kartellrecht vor allem Auswirkungen auf Wettbewerb und Marktstrukturen untersucht, richtet sich die Investitionskontrolle auf mögliche Risiken für öffentliche Ordnung und Sicherheit.

Die im Entwurf vorgesehene Prüfung börsennotierter Beteiligungen ab 15 Prozent würde den Anwendungsbereich gegenüber größeren Kontrollübernahmen ausweiten. Dadurch könnten auch Beteiligungen erfasst werden, die unterhalb einer vollständigen Übernahme liegen, aber dennoch Einfluss auf strategische Entscheidungen oder den Zugang zu Technologien, Daten und Lieferketten ermöglichen. Für Unternehmen und Investoren bedeutet das zusätzliche Prüfungs- und Planungsanforderungen.

China und europäische Nachbarn im Fokus

Besondere Bedeutung hat die geplante Beschränkung auf Investoren außerhalb der Europäischen Union. Sie würde den sicherheitspolitischen Blick stärker auf Drittstaaten richten und zugleich die bisherige Sonderbehandlung der Schweiz, Islands, Liechtensteins und Norwegens beenden. Im Zentrum steht damit weniger die Herkunft privaten Kapitals allein als die Frage, ob staatliche Einflussmöglichkeiten, kritische Infrastruktur oder strategische Abhängigkeiten betroffen sind.

Der Entwurf ist noch nicht zwischen den Ressorts abgestimmt. Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren sind daher möglich. Für Investoren bleibt entscheidend, welche Schwellenwerte, Sektoren und Prüfungsfristen am Ende gesetzlich festgelegt werden.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

NDR: „Zippel-Übernahme durch Cosco: Warum der Bund genau hinschaut“ (30.09.2026)

Der Beitrag ordnet die geplante Gesetzesverschärfung im Zusammenhang mit der laufenden Prüfung des Einstiegs der chinesischen Reederei Cosco beim Hamburger Logistiker Zippel ein. Im Mittelpunkt stehen mögliche Risiken für Daten, Technologien und sicherheitsrelevante Logistikketten; die kartellrechtliche Freigabe und die Investitionsprüfung werden als getrennte Verfahren dargestellt.

Deutschlandfunk: „Hamburger Hafen - Bericht: Bundesregierung will chinesische Übernahme von Logistikunternehmen Zippel stoppen“ (30.09.2026)

Der Deutschlandfunk stellt ebenfalls den sicherheitspolitischen Hintergrund chinesischer Investitionen heraus und verbindet ihn mit dem Fall Zippel. Anders als der NDR-Beitrag liegt der Schwerpunkt stärker auf der möglichen Untersagung der konkreten Übernahme; offen bleibt dort wie hier die endgültige politische Entscheidung.

Beide Beiträge verdeutlichen, dass Investitionskontrolle und Wettbewerbskontrolle unterschiedliche Ziele verfolgen. Gemeinsam ist ihnen der Fokus auf Sicherheitsrisiken chinesischer Beteiligungen, während die konkreten Folgen des geplanten Gesetzes und der Ausgang des Zippel-Verfahrens noch vom weiteren politischen Verfahren abhängen.

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