Bundespolizeigesetz: Reform bringt anlasslose Kontrollen an Bahnhöfen
Veröffentlicht am: 27.09.2026 um 02:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Bundespolizei geht mit einem bundesweiten Schwerpunkteinsatz gegen Gewaltkriminalität im Bahnverkehr vor. Die Maßnahmen laufen im Zeitraum vom 25. bis zum 27. September 2026 und umfassen verschärfte Überprüfungen sowie temporäre Mitführverbote für gefährliche Gegenstände auf ausgewählten Strecken und Bahnhöfen. Anlass für die deutschlandweite Offensive ist das anhaltend hohe Aufkommen von Gewaltdelikten im Umfeld von Zügen und Bahnanlagen.
Strenges Mitführverbot im Großraum Köln
Ein Schwerpunkt der aktuellen Kontrollaktionen liegt im Westen des Landes. Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin erließ für den Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Köln eine Allgemeinverfügung, die das Mitführen von potenziell gefährlichen Gegenständen untersagt.
Dieses Verbot gilt für den Kölner Hauptbahnhof sowie den gesamten Streckenabschnitt von Köln Messe/Deutz bis Köln-Chorweiler. Es erstreckt sich sowohl auf die dort verkehrenden Nahverkehrszüge als auch auf die Haltepunkte Köln Messe/Deutz, Hansaring, Nippes, Geldernstraße/Parkgürtel, Longerich, Volkhovener Weg, Chorweiler und Chorweiler Nord.
Die behördlichen Einschränkungen betreffen ein breites Spektrum an Gegenständen. Neben Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen wie Messern, Beilen oder Pistolen dürfen auch Luftdruck- und CO?-Waffen, Äxte sowie weitere objektiv geeignete, schwer verletzende Objekte nicht mitgeführt werden. Die Bundespolizei kündigte im gesamten Verbotsbereich intensive Kontrollen von Gepäckstücken und Taschen an, um die Einhaltung der Verfügung durchzusetzen.
Reform des Bundespolizeigesetzes bringt neue Kontrollrechte
Flankiert wird der operative Einsatz von einer weitreichenden gesetzlichen Neuausrichtung. Der Deutsche Bundestag beschloss am 25. September 2026 in dritter Lesung eine umfassende Reform des Bundespolizeigesetzes.
Mit der Reform des Bundespolizeigesetzes dürfen Beamte in Waffen- und Messerverbotszonen auf Bahnhöfen und in Zügen künftig stichprobenartig und ohne konkreten Anlass kontrollieren — wer pendelt, sollte wissen, was das für Gepäck und Alltag bedeutet. Unser kostenloser Leitfaden fasst die neuen Befugnisse zusammen und zeigt in drei Schritten, welche Gegenstände tabu sind und wie Sie bei einer Kontrolle ruhig bleiben. Kostenlosen Leitfaden jetzt anfordern
Für das Gesetz stimmten 322 Abgeordnete, 134 votierten dagegen, und 118 enthielten sich; die erforderliche Kanzlermehrheit von 316 Stimmen wurde damit erreicht. Der Bundesrat billigte die Reform am selben Tag, sodass die Neuregelung am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft tritt.
Die bisherige Rechtsgrundlage stammte in weiten Teilen aus dem Jahr 1994, nachdem ein früherer Reformversuch 2021 im Bundesrat gescheitert war. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt bezeichnete die bisherigen Bestimmungen als überholt, während es Kritik von Irene Mihalic von den Grünen, Clara Bünger von der Linken sowie dem Sachverständigen Kai Dittmann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte gab.
Mit der Reform erhält die Bundespolizei erweiterte Eingriffsbefugnisse. Beamte können künftig stichprobenartige und anlasslose Kontrollen in Waffen- und Messerverbotszonen auf Bahnhöfen oder in Zügen durchführen.
Schon vor Inkrafttreten der Reform haben die Behörden die Kontrollen verschärft: Allein in der Düsseldorfer Altstadt wurden an einem Abend rund 13.600 Personen überprüft, dreizehn Messer und mehrere Reizstoffsprühgeräte sichergestellt. Wer regelmäßig mit der Bahn fährt, sollte wissen, welche Gegenstände in Verbotszonen nicht ins Gepäck gehören — unsere Checkliste für den Bahnverkehr zeigt es Ihnen. Checkliste für den Bahnverkehr sichern
Zudem umfasst der neue Rechtsrahmen Möglichkeiten zur automatischen Echtzeit-Gesichtserkennung bei besonderen Gefahrenlagen, KI-gestützte Analysen von Bewegungsmustern, mobile Sensoren für Bild- und Tonaufnahmen, eigene Drohnentechnik und Drohnenabwehr sowie die Quellen-Telekommunikationsüberwachung zur Erfassung verschlüsselter Kommunikation.
Ergänzt werden diese Instrumente durch Mobilfunkortung, Meldeauflagen, bis zu dreimonatige Aufenthaltsverbote und das Recht, eigenständig Abschiebungshaft sowie Ausreisegewahrsam bei Gericht zu beantragen.
