Bundespolizeigesetz, Befugnisse

Bundespolizeigesetz: Neue Befugnisse für KI-Gesichtserkennung und Handy-Ortung

Veröffentlicht am: 25.09.2026 um 23:52 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Bundestag und Bundesrat verabschiedeten neue Polizeibefugnisse für KI-Analysen, digitale Ermittlungen, Drohneneinsätze und Kontrollen.

Bundespolizeigesetz reformiert: Neue Befugnisse für Überwachung und Sicherheit
Ein moderner, leerer Gang in einem öffentlichen Verkehrsknotenpunkt bei Dämmerung mit architektonischer Beleuchtung. Illustration mit AI erstellt.

Der Bundestag und der Bundesrat haben eine umfassende Reform des Bundespolizeigesetzes verabschiedet. Wie aus Berichten vom 25. September 2026 hervorgeht, erhält die Bundespolizei damit deutlich erweiterte Kompetenzen in den Bereichen der digitalen Überwachung, der Kriminalitätsbekämpfung und der Gefahrenabwehr.

Im Zentrum der Modernisierung stehen der Einsatz künstlicher Intelligenz zur Gesichtserkennung sowie neue Befugnisse zur Überwachung verschlüsselter Kommunikation.

Parlamentarische Mehrheit im zweiten Anlauf

Der Bundestag billigte das Gesetzesvorhaben mit der erforderlichen Kanzlermehrheit von mindestens 316 Stimmen. In der namentlichen Abstimmung votierten 322 Abgeordnete für den Entwurf, während es 134 Nein-Stimmen und 118 Enthaltungen gab. Die Reform wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD und Union verabschiedet.

Die Wiederholung der Abstimmung war notwendig geworden, da ein vorangegangenes Votum im Juli lediglich die Mehrheit der anwesenden Parlamentarier erreicht hatte, nicht aber die für dieses Gesetz erforderliche absolute Mehrheit aller Mitglieder des Hauses. Im Anschluss an die Entscheidung im Bundestag stimmte auch der Bundesrat der Modernisierung zu, wobei unter anderem das Land Baden-Württemberg für die Neuregelung votierte.

Erweiterte Überwachung durch KI und digitale Forensik

Ein wesentlicher Kernpunkt der Reform ist die Ausstattung der Bundespolizei mit KI-gestützten Analysewerkzeugen. Die Beamten dürfen künftig in besonderen Gefahrenlagen eine automatische Echtzeit-Gesichtserkennung einsetzen. Darüber hinaus ermöglicht das Gesetz die automatisierte Auswertung von Bewegungs- und Objektmustern sowie die KI-gestützte Erkennung bestimmter Verhaltensweisen im öffentlichen Raum.

Zur Bekämpfung von Extremismus und Schleuserkriminalität erhält die Behörde zudem weitreichende Befugnisse zur Handy-Ortung und zur Überwachung von Messenger-Diensten. Dies umfasst auch die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ), mit der verschlüsselte Nachrichten direkt am Endgerät mitgelesen werden können, bevor sie verschlüsselt oder nachdem sie entschlüsselt wurden.

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Nach Angaben der CDU sind in der Reform entsprechende Datenschutz- und Kontrollregeln verankert, um den Eingriff in die Privatsphäre rechtlich abzusichern.

Einsatz von Drohnen und Kompetenzen an Bahnhöfen

Neben den digitalen Befugnissen wird auch das operative Instrumentarium erweitert. Die Bundespolizei ist nun befugt, eigene Drohnen zur Überwachung und Aufklärung einzusetzen. Gleichzeitig wurden die rechtlichen Grundlagen für die Abwehr feindlicher Drohnen geschaffen.

In der Vergangenheit war es bereits zu Sicherheitsvorfällen gekommen; so wurde im August 2026 am Flughafen Leipzig eine mit Sprengstoff bestückte Drohne in der Nähe ukrainischer Frachtmaschinen entdeckt, wofür die Bundesregierung russische Akteure verantwortlich machte.

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An Bahnhöfen und in Zügen darf die Bundespolizei künftig stichprobenartige, anlasslose Kontrollen in ausgewiesenen Waffen- und Messerverbotszonen durchführen. Die Beamten erhalten zudem die Kompetenz, Täter direkt festzunehmen, Durchsuchungen zu veranlassen und Abhörmaßnahmen vorzunehmen. Präventiv können Aufenthaltsverbote von bis zu drei Monaten sowie Meldeauflagen verhängt werden.

Verwaltungsrechtliche Änderungen und Hintergrund

Die Reform ersetzt weite Teile des bisherigen Gesetzes, das in seinem Kernbestand aus dem Jahr 1994 stammt. Neu ist auch die Zuständigkeit im Bereich des Migrationsmanagements: Die Bundespolizei kann künftig für vollziehbar ausreisepflichtige Personen eigenständig Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam beantragen.

Die Notwendigkeit einer Modernisierung wird auch mit der veränderten Kriminalitätslage begründet. Der baden-württembergische Innenminister verwies in diesem Zusammenhang auf die Dimension der digitalen Bedrohung und nannte eine Zahl von 334.000 Fällen im Bereich der Cybercrime im engeren Sinne.

Die Neufassung des Gesetzes soll sicherstellen, dass die Befugnisse der Bundespolizei mit der technologischen Entwicklung und den aktuellen Sicherheitsherausforderungen Schritt halten.

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