Bundespolizeigesetz, Anlasslose

Bundespolizeigesetz: Anlasslose Kontrollen an Bahnhöfen und in Zügen

Veröffentlicht am: 26.09.2026 um 09:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die beschlossene Gesetzesänderung erweitert Überwachungs- und Kontrollinstrumente sowie Zuständigkeiten der Bundespolizei im Aufenthaltsrecht.

Bundestag und Bundesrat billigen Reform mit neuen Befugnissen für Bundespolizei
Ein leerer, moderner Bahnsteig mit klaren architektonischen Linien aus Stahl und Beton in der Abenddämmerung. Illustration mit AI erstellt.

Der Bundestag und der Bundesrat haben die Reform des Bundespolizeigesetzes gebilligt. Mit der Neuregelung erhält die Bundespolizei erweiterte Befugnisse für die Sicherheitsüberwachung und Gefahrenabwehr.

Zu den zentralen Maßnahmen zählen unter anderem der Einsatz von Echtzeit-Gesichtserkennung in besonderen Gefahrenlagen, KI-gestützte Videoanalysen, Telekommunikationsüberwachung sowie die Ortung von Mobiltelefonen. Zudem sind an Bahnhöfen und in Zügen stichprobenartige, anlasslose Kontrollen in ausgewiesenen Waffen- und Messerverbotszonen vorgesehen.

Erweiterte Überwachungstechnik und Kontrollbefugnisse

Die Bundespolizei wird durch die gesetzlichen Anpassungen mit zusätzlichen Instrumenten im Kampf gegen Extremismus und Schleuserkriminalität ausgestattet. Vorgesehen ist unter anderem eine biometrische Echtzeiterkennung unter festgelegten gesetzlichen Voraussetzungen.

Überdies soll eine automatisierte Auswertung von Bewegungs- und Objektmustern erfolgen. Die KI-gestützte Videoanalyse zielt darauf ab, Bewegungsmuster zu identifizieren, die auf mögliche Straftaten hindeuten.

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Neben der Identifizierung und Ortung von Mobiltelefonen umfasst das Maßnahmenpaket auch die präventive Telekommunikationsüberwachung einschließlich der Quellen-TKÜ. Zur Gefahrenabwehr kann die Bundespolizei zudem Meldeauflagen sowie Aufenthaltsverbote von bis zu drei Monaten verhängen.

Auch der Einsatz von Überwachungs- und Aufklärungstechnik in der Luft wird neu geregelt: Die Behörde soll eigene Drohnen einsetzen und unbefugte Drohnen abwehren können. Nach Angaben des Gesetzgebers enthält das Gesetzespaket zugleich spezifische Datenschutz- und Kontrollregeln.

Parlamentarischer Beschluss nach Anlaufschwierigkeiten

Die Neuregelung modernisiert einen Rechtsrahmen, der größtenteils aus dem Jahr 1994 stammt. Ein früherer Reformversuch war im Jahr 2021 im Bundesrat gescheitert. Auch das aktuelle Gesetzgebungsverfahren erforderte im Bundestag einen zweiten Anlauf, nachdem eine Abstimmungspanne im Juli eine Wiederholung notwendig gemacht hatte.

Bei der entscheidenden Abstimmung im Bundestag votierten 322 Abgeordnete für den Entwurf, 134 stimmten dagegen und 118 enthielten sich. Damit wurde die erforderliche Kanzlermehrheit von 316 Stimmen erreicht.

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Wenige Stunden nach dem Beschluss des Bundestags erteilte auch der Bundesrat seine Zustimmung. Baden-Württemberg votierte in der Länderkammer für die Reform, wobei Innenminister Manuel Hagel das Gesetzesvorhaben in seiner Funktion als Amtsträger unterstützte.

Neuregelungen bei vollziehbarer Ausreisepflicht

Über die Kontroll- und Überwachungskompetenzen hinaus bringt die Reform neue Zuständigkeiten im Aufenthaltsrecht. Die Bundespolizei ist künftig befugt, für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam zu beantragen. Bei vollziehbar ausreisepflichtigen Personen ohne Duldung wird die Beantragung von Abschiebungshaft ebenfalls ermöglicht.

Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

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